Weitere Entscheidung unten: FG Düsseldorf, 15.07.2002

Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 09.09.2003 - 1 K 275/02   

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FG Baden-Württemberg, 09.09.2003 - 1 K 275/02 (https://dejure.org/2003,12159)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.09.2003 - 1 K 275/02 (https://dejure.org/2003,12159)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. September 2003 - 1 K 275/02 (https://dejure.org/2003,12159)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für einen Auslandssprachkurs; Voraussetzungen für das Vorliegen von Werbungskosten

  • Judicialis

    EStG 1997 § 9 Abs. 1 S. 1; ; EStG 1997 § 12 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1997) § 9 Abs. 1 S. 1 § 12 Nr. 1
    Auslandssprachkurs eines im Ausland stationierten Bundeswehrsoldaten; Einkommensteuer 2000

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Auslandssprachkurs eines im Ausland stationierten Bundeswehrsoldaten - Einkommensteuer 2000

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 29
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 31.07.1980 - IV R 153/79

    Steuerliche Behandlung von Aufwendungen für im Ausland besuchten Sprachkurs

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.09.2003 - 1 K 275/02
    Dies gilt insbesondere, wenn es sich - wie im Streitfall - um einen Sprachkurs handelt, der nicht am oder in der Nähe des Wohnorts des Steuerpflichtigen stattfindet (auswärtiger Sprachkurs; vgl. BFH-Urteile vom 31. Juli 1980 IV R 153/79, BFHE 131, 361, BStBl II 1980, 746, und in BFH/NV 1998, 851, jeweils in Bezug auf die berufliche Veranlassung eines Auslandssprachkurses).

    Der IV. Senat des BFH hat in der Grundsatzentscheidung in BFHE 131, 361, BStBl II 1980, 746 Merkmale genannt, die im Rahmen der Gesamtwürdigung als gewichtige Indizien für eine private oder eine berufliche Veranlassung sprechen können.

    Es reicht aus, wenn der Sprachkurs auf die besonderen beruflichen/betrieblichen Interessen des Steuerpflichtigen zugeschnitten ist (BFH-Urteil in BFHE 131, 361, BStBl II 1980, 746).

  • BFH, 10.04.2002 - VI R 46/01

    Aufwendungen für Fremdsprachenkurs als Werbungskosten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.09.2003 - 1 K 275/02
    Aufwendungen für einen Lehrgang, durch den Kenntnisse einer Fremdsprache vermittelt werden, sind dann als Werbungskosten abziehbar, wenn ein konkreter Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besteht (vgl. BFH-Urteil vom 10. April 2002 VI R 46/01, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2002, 1126, zu einem Sprachkurs im Inland).

    Eine fachspezifische Sprachfortbildung im Sinne des Erlernens einer Fachsprache (z.B. Wirtschaftsenglisch) wird zwar in der Regel beruflich/betrieblich veranlasst sein (vgl. BFH-Urteil in DStR 2002, 1126).

  • BFH, 13.06.2002 - VI R 168/00

    Aufwendungen für einen Auslandssprachkurs

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.09.2003 - 1 K 275/02
    Nach der Rechtssprechung des Bundesfinanzhofs kann nicht mehr typischerweise unterstellt werden, dass ein Auslandssprachkurs wegen der jeder Auslandsreise innewohnenden touristischen Elemente eher Berührungspunkte zur privaten Lebensführung aufweist als ein Inlandssprachkurs (BFH-Urteil vom 13. Juni 2003 VI R 168/00, BFH/NV 2002, 1517).

    Auch das unterrichtsfreie Wochenende stehen der Würdigung, die Teilnahme des Klägers an dem Sprachkurs sei beruflich veranlasst gewesen, nicht entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 13. Juni 2003 VI R 168/00, BFH/NV 2002, 1517).

  • BFH, 19.04.1996 - VI R 24/95

    Aufwendungen für ein auf ein abgeschlossenes Erststudium der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.09.2003 - 1 K 275/02
    Erzielt der Steuerpflichtige noch keine Einnahmen, liegen vorab entstandene Werbungskosten vor, wenn die Aufwendungen in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen (BFH-Urteile vom 18. April 1996 VI R 89/93, BFHE 180, 353, BStBl II 1996, 449; vom 19. April 1996 VI R 24/95, BFHE 180, 360, BStBl II 1996, 452).
  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.09.2003 - 1 K 275/02
    Nach der Rechtsprechung des BFH liegen Werbungskosten dann vor, wenn zwischen den Aufwendungen und der jeweiligen Einkunftsart ein Veranlassungszusammenhang besteht (BFH-Urteil vom 1. Oktober 1982 VI R 192/79, BFHE 136, 488, BStBl II 1983, 17; Beschlüsse vom 28. November 1977 GrS 2-3/77, BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105; in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213, 216).
  • BFH, 16.01.1998 - VI R 46/87

    Werbungskostenabzug für Auslandsprachkurs

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.09.2003 - 1 K 275/02
    Dies gilt insbesondere, wenn es sich - wie im Streitfall - um einen Sprachkurs handelt, der nicht am oder in der Nähe des Wohnorts des Steuerpflichtigen stattfindet (auswärtiger Sprachkurs; vgl. BFH-Urteile vom 31. Juli 1980 IV R 153/79, BFHE 131, 361, BStBl II 1980, 746, und in BFH/NV 1998, 851, jeweils in Bezug auf die berufliche Veranlassung eines Auslandssprachkurses).
  • BFH, 18.04.1996 - VI R 89/93

    Aufwendungen für ein Studium zum Tonmeister nach einem Studium der Musiktheorie

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.09.2003 - 1 K 275/02
    Erzielt der Steuerpflichtige noch keine Einnahmen, liegen vorab entstandene Werbungskosten vor, wenn die Aufwendungen in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen (BFH-Urteile vom 18. April 1996 VI R 89/93, BFHE 180, 353, BStBl II 1996, 449; vom 19. April 1996 VI R 24/95, BFHE 180, 360, BStBl II 1996, 452).
  • BFH, 01.10.1982 - VI R 192/79

    Zur Abzugsfähigkeit von Kreditzinsen für die Anschaffung eines PKW bei

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.09.2003 - 1 K 275/02
    Nach der Rechtsprechung des BFH liegen Werbungskosten dann vor, wenn zwischen den Aufwendungen und der jeweiligen Einkunftsart ein Veranlassungszusammenhang besteht (BFH-Urteil vom 1. Oktober 1982 VI R 192/79, BFHE 136, 488, BStBl II 1983, 17; Beschlüsse vom 28. November 1977 GrS 2-3/77, BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105; in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213, 216).
  • BFH, 06.11.1992 - VI R 12/90

    Vorbereitungsaufwendungen für Steuerberaterprüfung sind Werbekosten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.09.2003 - 1 K 275/02
    Schließlich ist eine berufliche Veranlassung bereits gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (BFH-Urteil in BFHE 169, 436, BStBl II 1993, 108).
  • BFH, 04.03.1986 - VIII R 188/84

    Zuwendungen an politische Parteien sind im allgemeinen nicht als Betriebsausgaben

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.09.2003 - 1 K 275/02
    Dabei ist ausreichend, wenn die Ausgaben den Beruf des Arbeitnehmers im weitesten Sinne fördern (vgl. BFH-Urteil in BFHE 146, 151, BStBl II 1986, 373).
  • BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77

    Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt

  • FG Baden-Württemberg, 17.06.2009 - 1 K 100/07

    Werbungskostenabzug bei Sprachreise nach Südafrika

    Ausweislich der vorgelegten Unterlagen sei an fünf Tagen die Woche von 08:30 Uhr bis 15:50 Uhr unterrichtet worden (vgl. Bescheinigung der Sprachschule vom 30. August 2002 und das vom Kläger dokumentierte Kursprogramm mit Stundenplan, Bl. 11 und 40 d.A. 1 K 275/02).

    Das Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) berücksichtigte in seinem Urteil vom 9. September 2003 (1 K 275/02, EFG 2005, 29) Aufwendungen in Höhe von insgesamt 5.012,54 DM, nämlich für die Kursgebühren, für den Flugschein und für den Verpflegungsmehraufwand einkünftemindernd und wies im Übrigen die Klage ab.

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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 15.07.2002 - 7 K 5423/99 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13030
FG Düsseldorf, 15.07.2002 - 7 K 5423/99 E (https://dejure.org/2002,13030)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.07.2002 - 7 K 5423/99 E (https://dejure.org/2002,13030)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Juli 2002 - 7 K 5423/99 E (https://dejure.org/2002,13030)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    EStG § 7g Abs. 2 Nr. 1b
    Ansparrücklage bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 28
  • EFG 2005, 29
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 30.06.2011 - IV R 30/09

    Wohnteil im Privatvermögen; Einheitswert-Grenze bei Ansparabschreibung land- und

    Der Gesetzgeber habe in § 7g Abs. 2 EStG in der seit 1997 geltenden Fassung nur für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ausdrücklich am Einheitswert festgehalten (Urteil des FG Düsseldorf vom 15. Juli 2002  7 K 5423/99 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 28).

    Andererseits sei es dem Gesetzgeber freigestellt, unterschiedliche Wirtschaftszweige unterschiedlich zu behandeln (Urteil des FG Düsseldorf in EFG 2005, 28; Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, A Rz 1371 und Rz 1376a).

    cc) Aus dem Urteil des FG Düsseldorf in EFG 2005, 28 ergibt sich nichts anderes.

  • FG Niedersachsen, 28.08.2008 - 3 K 497/05

    Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes; Umfassung des Einheitswertes i. S. d. §

    Der Einheitswertbescheid stellt für die Frage, ob eine Sonderabschreibung geltend gemacht werden kann, einen Grundlagenbescheid nach § 171 Abs. 10 der Abgabenordnung (AO) dar (vgl. Urteil des Finanzgerichts - FG - Münster vom 30. August 2005 6 K 6539/03, EFG 2006, 255, rechtskräftig, zu § 7 g Abs. 1 und 2 EStG in der bis 1992 geltenden Fassung; FG Düsseldorf, Urteil vom 15. Juli 2002 7 K 5423/99 E, EFG 2005, 29, rechtskräftig, zur Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung durch einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb; Handzik, in: Littmann / Bitz / Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 7 g, Rz. 32; Schmidt / Kulosa, EStG, 27. Aufl., § 7 g, Rz. 11).

    Streitigkeiten sollten insoweit vermieden werden (vgl. Urteil des FG Düsseldorf in EFG 2005, 29).

    Der Gesetzgeber hat in § 7 g Abs. 2 EStG in der seit 1997 geltenden Fassung nur für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ausdrücklich am Einheitswert festgehalten (vgl. Urteil des FG Düsseldorf in EFG 2005, 29).

    Andererseits ist es dem Gesetzgeber frei gestellt, unterschiedliche Wirtschaftszweige unterschiedlich zu behandeln (Urteil des FG Düsseldorf in EFG 2005, 29; Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, A Rz. 1371, 1376 a).

  • BFH, 27.07.2009 - IV S 12/09

    Sonderabschreibung und Ansparabschreibung nach § 7g EStG in den Jahren 2000 und

    Der Gesetzgeber habe in § 7g Abs. 2 EStG in der seit 1997 geltenden Fassung nur für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ausdrücklich am Einheitswert festgehalten (FG Düsseldorf, Urteil vom 15. Juli 2002 7 K 5423/99 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 29).

    Andererseits sei es dem Gesetzgeber freigestellt, unterschiedliche Wirtschaftszweige unterschiedlich zu behandeln (FG Düsseldorf in EFG 2005, 29; Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, A Rz 1371, 1376a).

    Der Hinweis des FG auf das Urteil des FG Düsseldorf in EFG 2005, 29 ist nicht geeignet, eine solche Ungleichbehandlung zu rechtfertigen.

  • BFH, 07.10.2004 - IV R 27/04

    Keine Wiedereinsetzung bei falscher Eintragung in das Fristkontrollbuch

    Mit Beschluss vom 2. Juni 2004 hat der Senat die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 15. Juli 2002 7 K 5423/99 E zugelassen.
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