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   FG Münster, 14.10.2004 - 3 K 6104/02 Erb   

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https://dejure.org/2004,7026
FG Münster, 14.10.2004 - 3 K 6104/02 Erb (https://dejure.org/2004,7026)
FG Münster, Entscheidung vom 14.10.2004 - 3 K 6104/02 Erb (https://dejure.org/2004,7026)
FG Münster, Entscheidung vom 14. Oktober 2004 - 3 K 6104/02 Erb (https://dejure.org/2004,7026)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freibetrag für Betriebsvermögen bei Erlöschen des Nießbrauchsrechts

  • rechtsportal.de

    Freibetrag für Betriebsvermögen bei Erlöschen des Nießbrauchsrechts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vermögensübertragung - Freibetrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewährung eines Freibetrages nach Erbschaftsteuergesetz; Begünstigung einer Übertragung von zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern ; Notwendigkeit eines Zusammenhangs zwischen einer Übertragung von zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern und der ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsvermögensfreibetrag - Vorbehaltsnießbrauch am KG-Anteil erlischt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 290
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.01.2001 - II R 52/98

    Kein Freibetrag bei Einräumung atypisch stiller Beteiligung

    Auszug aus FG Münster, 14.10.2004 - 3 K 6104/02
    Dies könnte zu verneinen sein, wenn in einem derartigen Fall der Beschenkte nicht Mitunternehmer wird (BFH, Urteil vom 01.03.1994 VIII R 35/92, BStBl II 1995, 241) und die Schenkung dem Übergang von Betriebsvermögen durch Erbanfall nicht vergleichbar ist (BFH, Urteil vom 25.01.2001 II R 52 /98, BStBl II 2001, 414).

    Die Übertragung einzelner, einem Gewerbebetrieb dienender Wirtschaftsgüter ist nicht als Übergang von "Betriebsvermögen" begünstigt (vgl. BFH, Urteile vom 20.03.2002 III R 53/99, BStBl. II 2002, 441 und vom 25.01.2001 II R 52/99, BStBl. II 2001, 414).

  • BFH, 30.01.2002 - II R 52/99

    Amtliche Eröffnung einer letztwilligen Verfügung; Anzeige- und Erklärungspflicht

    Auszug aus FG Münster, 14.10.2004 - 3 K 6104/02
    Die Übertragung einzelner, einem Gewerbebetrieb dienender Wirtschaftsgüter ist nicht als Übergang von "Betriebsvermögen" begünstigt (vgl. BFH, Urteile vom 20.03.2002 III R 53/99, BStBl. II 2002, 441 und vom 25.01.2001 II R 52/99, BStBl. II 2001, 414).
  • BFH, 01.03.1994 - VIII R 35/92

    Keine Entnahme eines Grundstücks, das zum Sonderbetriebsvermögen des

    Auszug aus FG Münster, 14.10.2004 - 3 K 6104/02
    Dies könnte zu verneinen sein, wenn in einem derartigen Fall der Beschenkte nicht Mitunternehmer wird (BFH, Urteil vom 01.03.1994 VIII R 35/92, BStBl II 1995, 241) und die Schenkung dem Übergang von Betriebsvermögen durch Erbanfall nicht vergleichbar ist (BFH, Urteil vom 25.01.2001 II R 52 /98, BStBl II 2001, 414).
  • BFH, 20.03.2002 - II R 53/99

    Schenkungsteuer - Freibetrag bei der Übertragung von Betriebsvermögen

    Auszug aus FG Münster, 14.10.2004 - 3 K 6104/02
    Die Übertragung einzelner, einem Gewerbebetrieb dienender Wirtschaftsgüter ist nicht als Übergang von "Betriebsvermögen" begünstigt (vgl. BFH, Urteile vom 20.03.2002 III R 53/99, BStBl. II 2002, 441 und vom 25.01.2001 II R 52/99, BStBl. II 2001, 414).
  • BFH, 15.03.2006 - II R 74/04

    Anwendbarkeit des Freibetrages und des verminderten Wertansatzes nach § 13a

    Nachdem das FA auf Antrag des Klägers den angefochtenen Steuerbescheid in der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht (FG) wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit des ErbStG für vorläufig erklärt hatte, wies das FG die Klage durch das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 290 veröffentlichte Urteil mit der Begründung ab, der Kläger habe von E kein Betriebsvermögen in Form einer Beteiligung an einer Personengesellschaft geerbt.
  • FG Köln, 14.11.2006 - 9 K 2612/04

    Betriebsvermögensfreibetrag, Bewertungsabschlag

    Dabei sind die Begriffe "Gewerbebetrieb", "Teilbetrieb" und "Anteil an einer Gesellschaft i.S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG" - wie sich bereits aus der Verweisung des § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG auf die Vorschriften des EStG ergibt - nach ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen abzugrenzen und auszulegen (FG München, Urteil vom 30. Juli 2003 4 K 1388/02, EFG 2004, 129, FG Münster, Urteil vom 14. Oktober 2004 3 K 6104/02, EFG 2005, 290 mit Anm. Wefers, Der Erbschaftsteuer-Berater 2005, 35, sowie R 51 Abs. 3 Sätze 1 und 3 ErbStR 2003).
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