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   FG Niedersachsen, 12.05.2004 - 3 K 326/01   

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https://dejure.org/2004,10425
FG Niedersachsen, 12.05.2004 - 3 K 326/01 (https://dejure.org/2004,10425)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.05.2004 - 3 K 326/01 (https://dejure.org/2004,10425)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Mai 2004 - 3 K 326/01 (https://dejure.org/2004,10425)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine Ausweitung der Begünstigungstatbestände in § 13a Abs.4 Nrn. 1 und 3 ErbStG über den Gesetzeswortlaut hinaus

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13a Abs. 1 ErbStG; § 17 EStG; § 12 Abs. 5 ErbStG; § 13a Abs. 4 Nr. 1, 3 ErbStG
    Voraussetzung der Gewährung von Freibeträgen im Rahmen der Erbschaftsteuer; Behandlung einer wesentlichen Beteiligung an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer; Begünstigung von betrieblichem Vermögen bei der Ermittlung ...

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 13a Abs. 4 Nr. 1, 3
    Steuerfreibetrag; Kapitalgesellschaftsanteil; Erbschaftsteuer; Wesentliche Beteiligung - Anwendungsbereich des § 13a Abs. 4 Nr. 3 ErbStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anwendungsbereich des § 13a Abs. 4 Nr. 3 ErbStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebsvermögen: § 13a ErbStG beim Übergang von Anteilen an Kapitalgesellschaften

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzung der Gewährung von Freibeträgen im Rahmen der Erbschaftsteuer; Behandlung einer wesentlichen Beteiligung an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer; Begünstigung von betrieblichem Vermögen bei der Ermittlung ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 291
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.01.2001 - 4 K 2810/99

    Einbringungsgeborene Anteile an

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.05.2004 - 3 K 326/01
    Diese eindeutige Abgrenzung lässt dabei keinen Raum für eine gegenständliche Erweiterung der Begünstigungstatbestände im Wege einer extensiven Auslegung oder einer lückenergänzenden Analogie (hierzu insbesondere Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Januar 2001 4 K 2810/99, EFG 2001, 642; Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 17. Oktober 2002 IV 476/2000, ZEV 2003, 338).

    Dass diese Geschäftsanteile notwendiges Sonderbetriebsvermögen beim Kläger geworden sind, vermag an dieser rechtlichen Beurteilung nichts zu ändern (hierzu insbesondere Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Januar 2001 4 K 2810/99 a.a.O.).

  • FG Nürnberg, 17.10.2002 - IV 476/00

    Zeitpunkt der Mindestbeteiligung nach § 13a Abs. 4 Nr. 3 ErbStG

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.05.2004 - 3 K 326/01
    Diese eindeutige Abgrenzung lässt dabei keinen Raum für eine gegenständliche Erweiterung der Begünstigungstatbestände im Wege einer extensiven Auslegung oder einer lückenergänzenden Analogie (hierzu insbesondere Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Januar 2001 4 K 2810/99, EFG 2001, 642; Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 17. Oktober 2002 IV 476/2000, ZEV 2003, 338).
  • BFH, 18.08.2005 - II B 90/04

    Beteiligungserfordernis nach § 13a Abs. 4 Nr. 3 ErbStG

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage durch das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 291 veröffentlichte Urteil mit der Begründung ab, die beantragten Steuervergünstigungen seien zu Recht verweigert worden, weil es am Erwerb begünstigten Vermögens i.S. des § 13a Abs. 4 ErbStG fehle.
  • FG Hamburg, 04.09.2007 - 3 K 91/06

    Erbschaftsteuer: Nachversteuerung zuvor als betrieblich begünstigten Vermögens

    Diese Auslegung entspricht der einhelligen Rechtsprechung (BFH vom 11. April 2006 II R 35/05, BFHE 213, 110, BStBl II 2006, 627, 630 zu III 3 b; Niedersächsisches Finanzgericht --FG-- vom 12. Mai 2004 3 K 326/01, EFG 2005, 291, 292, DStRE 2005, 209 zu 2, rechtskräftig durch BFH vom 18. Mai 2006 II B 90/04, BFH/NV 2006, 62; zu § 13 ErbStG a.F.: FG Nürnberg vom 14. Mai 1998 IV 92/97, UVR 1998, 400, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge --ZEV-- 1998, 427, rechtskräftig).
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