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   FG Niedersachsen, 08.09.2004 - 2 K 55/03   

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https://dejure.org/2004,9408
FG Niedersachsen, 08.09.2004 - 2 K 55/03 (https://dejure.org/2004,9408)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.09.2004 - 2 K 55/03 (https://dejure.org/2004,9408)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. September 2004 - 2 K 55/03 (https://dejure.org/2004,9408)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anspruch auf Kindergeld aufgrund Fiktionsbescheinigung i.S. § 69 Abs. 3 AuslG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 62 Abs. 1 EStG; § 69 Abs. 3 AuslG; § 15 AuslG; § 63 EStG
    Voraussetzungen der Berechtigung Kindergeld in Anspruch nehmen zu können; Berechtigung einer Ausländerin Kindergeld in Anspruch zu nehmen; Geltungsdauer von Aufenthaltsgenehmigungen; Fiktion des Bestehens der Ausländergenehmigung

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld; Aufenthaltserlaubnis; Ausländer - Kindergeld für den Zeitraum bis zur Wiedererteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld für den Zeitraum bis zur Wiedererteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Berechtigung Kindergeld in Anspruch nehmen zu können; Berechtigung einer Ausländerin Kindergeld in Anspruch zu nehmen; Geltungsdauer von Aufenthaltsgenehmigungen; Fiktion des Bestehens der Ausländergenehmigung

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 307
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Münster, 05.12.2003 - 11 K 4407/02

    Kindergeldanspruch nach Ablauf der bisherigen, aber vor Gewährung einer erneuten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.09.2004 - 2 K 55/03
    Die erteilte Aufenthaltsgenehmigung als Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers gilt auch für die Zeit nach Ablauf der bisher gültigen Erlaubnis bis zur Wiedererteilung der Erlaubnis nach Antrag auf Verlängerung fort, weshalb dem Ausländer auch für diese Zeit Kindergeld zusteht (Urteile des Finanzgerichts Münster vom 15. März 2002 11 K 4607/01 Kg, EFG 2002, 927 und vom 5. Dezember 2003 11 K 4407/02 Kg, juris).
  • BFH, 13.09.2000 - VI B 134/00

    Kindergeld für Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.09.2004 - 2 K 55/03
    Danach bedarf es im Streitfall keiner Entscheidung darüber, ob § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG, soweit er eine "Erlaubnis" fordert, überhaupt verfassungsgemäß ist (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 13. September 2000 VI B 134/00, BStBl. II 2001, 108).
  • FG Münster, 15.03.2002 - 11 K 4607/01

    Anspruch auf Kindergeld zwischen Ablauf und erneuter Erteilung einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.09.2004 - 2 K 55/03
    Die erteilte Aufenthaltsgenehmigung als Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers gilt auch für die Zeit nach Ablauf der bisher gültigen Erlaubnis bis zur Wiedererteilung der Erlaubnis nach Antrag auf Verlängerung fort, weshalb dem Ausländer auch für diese Zeit Kindergeld zusteht (Urteile des Finanzgerichts Münster vom 15. März 2002 11 K 4607/01 Kg, EFG 2002, 927 und vom 5. Dezember 2003 11 K 4407/02 Kg, juris).
  • BFH, 25.07.2001 - VI R 164/98

    § 15 a EStG : Einlageminderung ist kein Beteiligungsgewinn

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.09.2004 - 2 K 55/03
    Denn die Bindungswirkung des ablehnenden (Einspruchs-)Bescheids des Beklagten beschränkt sich nur bis zum Ende des Monats seiner Bekanntgabe (BFH-Urteil vom 25. Juli 2001 VI R 164/98, BStBl. II 2002, 89), mithin bis Ende Januar 2003.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2006 - 13 S 18/06

    Aufenthaltserlaubnis; vorläufiger Rechtsschutz

    Denn sowohl das Kindergeld als auch das Bundeserziehungsgeld wird rückwirkend bewilligt, falls die Antragsteller letztlich mit ihrem Begehren auf Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen Erfolg haben sollten (vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.2.2005 - L 5 EG 1/04 -, Breithaupt 2005, 597 und Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 8.9.2004 - 2 K 55/03 -, EFG 2005, 307).

    Es liegt auch bereits fachgerichtliche Rechtsprechung zur Frage des Leistungsbezugs bei einer nur vorläufigen Aufenthaltsposition vor: Bereits ein als erlaubt geltender Aufenthalt im Inland nach § 69 Abs. 3 AuslG kann zum Bezug von Kindergeld bzw. von Bundeserziehungsgeld berechtigen (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 8.9.2004 - 2 K 55/03 -, EKG 2005, 307 und Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.2.2005 - L 5 EG 1/04 -, Breithaupt 2005, 597).

  • BFH, 25.07.2007 - III R 81/03

    Anspruch auf Kindergeld von ausländischen Mitgliedern des dienstlichen

    bb) Da die Klage aus den unter II. 3. dargelegten Gründen Erfolg hat, kann im Streitfall dahinstehen, ob die fingierte Aufenthaltserlaubnis nach § 69 Abs. 3 AuslG 1990, die nach Angaben der Prozessbevollmächtigten zwischen Ablauf und Wiedererteilung der Aufenthaltserlaubnis vorlag, als Aufenthaltserlaubnis i.S. des § 62 Abs. 2 EStG alter und neuer Fassung zu werten ist (so Urteile des Niedersächsischen FG vom 8. September 2004 2 K 55/03, EFG 2005, 307, und vom 30. März 2006 10 K 226/02, Deutsches Steuerrecht-Entscheidungsdienst 2007, 694, sowie des FG Münster vom 5. Dezember 2003 11 K 4407/02 Kg, juris, und vom 14. Januar 2005 11 K 3588/04 Kg, EFG 2005, 626; ebenso Abschn. 62.4.1 Abs. 1 Satz 5 DA-FamEStG, Stand August 2004, BStBl I 2004, 742, und Abschn. 62.4.1 Abs. 2 Sätze 2 und 3 DA-FamEStG, Stand Juni 2007, BStBl I 2007, 489, wenn die Verlängerung oder Neuerteilung vor Ablauf des Titels beantragt wird; a.A. Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 2. Oktober 1997 14 REg 1/97, SozR 3-1200 § 14 Nr. 24, m.w.N.).
  • BFH, 25.07.2007 - III R 56/00

    Anspruch auf Kindergeld von ausländischen Mitgliedern des dienstlichen

    bb) Da die Klage aus den unter II. 3. dargelegten Gründen Erfolg hat, kann im Streitfall dahinstehen, ob die ab November 1997 erteilte fingierte Aufenthaltserlaubnis nach § 69 Abs. 3 AuslG 1990 als Aufenthaltserlaubnis i.S. des § 62 Abs. 2 EStG alter und neuer Fassung gewertet werden könnte (generell ablehnend Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 2. Oktober 1997 14 REg 1/97, SozR 3-1200 § 14 Nr. 24, m.w.N.; zustimmend, wenn eine fingierte Aufenthaltserlaubnis im Zeitraum zwischen Ablauf und Wiedererteilung bzw. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis vorliegt: Urteile des Niedersächsischen FG vom 8. September 2004 2 K 55/03, EFG 2005, 307, und vom 30. März 2006 10 K 226/02, Deutsches Steuerrecht-Entscheidungsdienst 2007, 694, sowie des FG Münster vom 5. Dezember 2003 11 K 4407/02 Kg, juris, und vom 14. Januar 2005 11 K 3588/04 Kg, EFG 2005, 626; ebenso Abschn. 62.4.1 Abs. 1 Satz 5 DA-FamEStG, Stand August 2004, BStBl I 2004, 742, und Abschn. 62.4.1 Abs. 2 Sätze 2 und 3 DA-FamEStG, Stand Juni 2007, BStBl I 2007, 489, wenn die Verlängerung oder Neuerteilung vor Ablauf des Titels beantragt wird).
  • FG Hamburg, 23.04.2014 - 6 K 277/13

    Keine Kindergeldberechtigung bei nicht zu einem dauerhaften Aufenthalt in der BRD

    bb) Entscheidungen anderer Finanzgerichte zum nicht mehr geltenden und ebenfalls eine Fiktionsbescheinigung regelnden § 69 Abs. 3 AuslG sind nicht auf den Streitfall übertragbar; jenen Urteilen liegen Sachverhalte zugrunde, in denen bereits bei Erteilung der Fiktionsbescheinigung eine Aufenthaltserlaubnis und nicht nur ein Visum vorlag (vgl. FG Köln, Urteil vom 23.05.2008 2 K 757/01, EFG 2008, 1396; FG Münster, Urteil vom 14.01.2005 11 K 3588/04 Kg, EFG 2005, 626; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 08.09.2004 2 K 55/03, EFG 2005, 307).
  • FG Niedersachsen, 30.03.2006 - 10 K 226/02

    (Anspruch auf Kindergeld aufgrund Fiktionsbescheinigung i.S. § 69 Abs. 3 AuslG

    Die gesetzliche Fiktion der Aufenthaltserlaubnis nach § 69 Abs. 3 Satz 1 AuslG begründet nach Auffassung des Senats die für den Bezug von Kindergeld durch einen Ausländer erforderliche rechtliche Befugnis zum Aufenthalt in Deutschland im Sinne des § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG (so auch Nds. FG, Urteil vom 8. September 2004 Az. 2 K 55/03, EFG 2005, S. 307; FG Münster, Urteil vom 14. Januar 2005 Az. 11 K 3588/04; EFG 2005, S. 626; a.A. zu dem früheren § 1 Abs. 1 Satz 2 BErzGGBundessozialgericht, Urteil vom 6. September 1995 Az. 14 REg 4/95, nicht veröffentlicht).
  • FG Münster, 14.01.2005 - 11 K 3588/04

    Anspruchsberechtigung; Aufenthaltserlaubnis, Ausländer; Kindergeld

    Dies gilt jedoch nicht nur in den Fällen, in denen die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig beantragt wurde und sich deren Ausstellung auf Grund eines Verschuldens der Ausländerbehörde verzögert, sondern auch dann, wenn die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - wie im Streitfall - erst nach Ablauf der ursprünglich erteilten Erlaubnis beantragt wird und der Aufenthalt - gleichwohl - während des maßgeblichen Streitzeitraumes gemäß § 69 Abs. 3 AuslG als erlaubt gilt (i.E. wohl auch Niedersächsisches FG Urteil vom 8. September 2004 2 K 55/03).
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