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   FG München, 19.11.2004 - 8 K 2408/02   

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https://dejure.org/2004,7566
FG München, 19.11.2004 - 8 K 2408/02 (https://dejure.org/2004,7566)
FG München, Entscheidung vom 19.11.2004 - 8 K 2408/02 (https://dejure.org/2004,7566)
FG München, Entscheidung vom 19. November 2004 - 8 K 2408/02 (https://dejure.org/2004,7566)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nacherhebung von Lohnsteuer vom Arbeitgeber bei nicht vorschriftsmäßiger Einbehaltung; Ansatz des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung eines unentgeltlich oder verbilligt an einen Arbeitnehmer überlassenen Dienstfahrzeugs; Ermittlung des Vorteils des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Minderung des geldwerten Vorteils bei Kfz-Überlassung wegen Bezinkosten; Anrechnung von Nutzungsentgelten nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG; Kfz-Überlassung: Keine Minderung geldwerten Vorteils wegen Treibstoffkosten; Nachforderung für Lohnsteuer und Kirchenlohnsteuer und ...

  • rechtsportal.de

    Keine Minderung des geldwerten Vorteils bei Kfz-Überlassung wegen Bezinkosten; Anrechnung von Nutzungsentgelten nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG ; Kfz-Überlassung: Keine Minderung geldwerten Vorteils wegen Treibstoffkosten; Nachforderung für Lohnsteuer und Kirchenlohnsteuer ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Minderung des geldwerten Vorteils bei Kfz-Überlassung wegen Bezinkosten (Treibstoffkosten) - Anrechnung von Nutzungsentgelten nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG - Kfz-Überlassung - Keine Minderung geldwerten Vorteils wegen Treibstoffkosten - Nachforderung für Lohnsteuer ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Minderung des pauschal ermittelten geldwerten Vorteils wegen Übernahme der Treibstoffkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 912
  • EFG 2005, 430
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 24.02.2000 - III R 59/98

    Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung

    Auszug aus FG München, 19.11.2004 - 8 K 2408/02
    Ob die Übernahme der Treibstoffkosten durch den Arbeitgeber von der 1 %-Regelung mit abgegolten ist und damit entsprechend dem Vortrag der Klägerin ihre Arbeitnehmer, die für ihre Dienstfahrzeuge die Bezinkosten selbst zu tragen haben, schlechter gestellt werden als die Angestellten anderer Unternehmen, denen ein (höherwertiger) Pkw unter Übernahme sämtlicher Betriebskosten durch ihren Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird, ist aus Sicht des Senats noch nicht abschließend geklärt (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 25.05.1992 VI R 146/88, BFHE 168, 194 , BStBl II 1992, 700 und vom 24.02.2000 III R 59/98, BFHE 191, 286 , BFH/NV 2000, 910 ).

    Die Ungleichheit müsste als Folge der typisierenden und pauschalierenden Wertermittlung durch die 1 %-Methode hingenommen werden (BFH-Urteil vom 24.02.2000 in BFH/NV 2000, 910 ).

  • BFH, 23.10.1992 - VI R 1/92

    Arbeitnehmerzuschuß zur Anschaffung eines Firmenwagens

    Auszug aus FG München, 19.11.2004 - 8 K 2408/02
    Die von Kalmes (Betriebs-Berater 1992, 2194) angestellten Überlegungen, die 1 %-Regelung durch Komponenten eines Einzelnachweises zu modifizieren, seien durch das BFHUrteil vom 23.10.1992 VI R 1/92 (BStBl. II 1993, 195) überholt.

    Die anderslautenden Überlegungen von Kalmes (in Betriebs-Berater 1992, 2194) haben sich spätestens durch die gesetzliche Regelung der pauschalen Nutzungswertermittlung erübrigt (vgl. auch das BFH-Urteil vom 23.10.1992 VI R 1/92, BFHE 169, 438, BStBl II 1993, 195 ).

  • BFH, 07.06.2002 - VI R 53/01

    Nutzungsüberlassung

    Auszug aus FG München, 19.11.2004 - 8 K 2408/02
    Wie zu entscheiden wäre, wenn die Klägerin ihren Arbeitnehmern die entstandenen Benzinkosten erst erstatten und später wieder einfordern würde, kann der Senat offen lassen (vgl. zur Übernahme von Garagenkosten durch den Arbeitgeber die BFH-Urteile vom 07.06.2002 VI R 145/99, BFHE 199, 322 , BStBl II 2002, 829 und VI R 53/01, BFHE 199, 329 , BStBl II 2002, 878 ).
  • BFH, 25.05.1992 - VI R 146/88

    Höhe des geldwerten Vorteils bei Kfz-Benutzung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus FG München, 19.11.2004 - 8 K 2408/02
    Ob die Übernahme der Treibstoffkosten durch den Arbeitgeber von der 1 %-Regelung mit abgegolten ist und damit entsprechend dem Vortrag der Klägerin ihre Arbeitnehmer, die für ihre Dienstfahrzeuge die Bezinkosten selbst zu tragen haben, schlechter gestellt werden als die Angestellten anderer Unternehmen, denen ein (höherwertiger) Pkw unter Übernahme sämtlicher Betriebskosten durch ihren Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird, ist aus Sicht des Senats noch nicht abschließend geklärt (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 25.05.1992 VI R 146/88, BFHE 168, 194 , BStBl II 1992, 700 und vom 24.02.2000 III R 59/98, BFHE 191, 286 , BFH/NV 2000, 910 ).
  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG München, 19.11.2004 - 8 K 2408/02
    Gerade bei Massenerscheinungen kann er sich verallgemeinernder und typisierender Regelungen bedienen, welche individuell gestaltbare Besonderheiten unberücksichtigt lassen und die nur einen pauschalen Abzug eines in realitätsgerechter Höhe angesetzten Betrages gestatten (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 07.12.1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297 -312, BStBl II 2000, 162 ).
  • BFH, 07.04.1992 - VI R 113/88

    Ermittlung von KfZ-Kosten aus Dienstreisen

    Auszug aus FG München, 19.11.2004 - 8 K 2408/02
    Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 07.04.1992 VI R 113/88 (BStBl II 1992, 854 ), mit welchem in Teilbereichen die Schätzungsmöglichkeit bejaht wurde, sei zu einem Fall mit Einzelnachweis ergangen und bei der pauschalen Nutzungswertermittlung nach der 1 %-Methode demzufolge nicht anzuwenden.
  • BFH, 07.06.2002 - VI R 145/99

    Arbeitgeberzahlungen für Firmenwagengarage

    Auszug aus FG München, 19.11.2004 - 8 K 2408/02
    Wie zu entscheiden wäre, wenn die Klägerin ihren Arbeitnehmern die entstandenen Benzinkosten erst erstatten und später wieder einfordern würde, kann der Senat offen lassen (vgl. zur Übernahme von Garagenkosten durch den Arbeitgeber die BFH-Urteile vom 07.06.2002 VI R 145/99, BFHE 199, 322 , BStBl II 2002, 829 und VI R 53/01, BFHE 199, 329 , BStBl II 2002, 878 ).
  • BFH, 18.10.2007 - VI R 57/06

    Berücksichtigung privater Aufwendungen bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung

    Vorinstanz: FG München vom 19. November 2004 - 8 K 2408/02 (EFG 2005, 430).

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 430 veröffentlicht.

  • BFH, 18.10.2007 - VI R 96/04

    Berücksichtigung privater Aufwendungen bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 430 veröffentlicht.
  • FG Münster, 16.08.2006 - 10 K 3390/04

    Anwendung der 1%-Regelung

    Soweit danach der Arbeitnehmer einen Teil der laufenden Betriebskosten des überlassenen Fahrzeugs zu tragen hat, rechnen diese gerade nicht zu den vom Arbeitgeber zu erbringenden Leistungen mit der Folge, dass sie vom Arbeitnehmer auch nicht vergütet werden können (ebenso: Urteil des Finanzgerichts München vom 19.11.2004 - 8 K 2408/02, EFG 2005, 430).
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