Rechtsprechung
   FG Sachsen, 23.10.2003 - 2 K 2212/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10629
FG Sachsen, 23.10.2003 - 2 K 2212/01 (https://dejure.org/2003,10629)
FG Sachsen, Entscheidung vom 23.10.2003 - 2 K 2212/01 (https://dejure.org/2003,10629)
FG Sachsen, Entscheidung vom 23. Oktober 2003 - 2 K 2212/01 (https://dejure.org/2003,10629)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,10629) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung von partiarischen Rechtsverhältnissen und Gesellschaftsverträgen; Bezeichnung des Vertragsverhältnisses durch die Parteien als Grundlage einer Gesellschaft; Erzielung eines Gewinns als gemeinsamer Zweck bei einem Gesellschaftsverhältnis; Tätigwerden jedes ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung zwischen stiller Beteiligung und partiarischem Darlehen; Gewerbesteuermeßbetrag 1996 bis 1998 und vortragsfähiger Gewerbeverlust auf den 31.12.1996

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgrenzung zwischen stiller Beteiligung und partiarischem Darlehen - Gewerbesteuermeßbetrag 1996 bis 1998 und vortragsfähiger Gewerbeverlust auf den 31.12.1996

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 553
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.04.2000 - VIII R 68/98

    Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Grundstücksunternehmen

    Auszug aus FG Sachsen, 23.10.2003 - 2 K 2212/01
    Nach der Rechtsprechung sowie der herrschenden Ansicht im zivilrechtlichen Schrifttum (vgl. P. Ulmer, Münchener Kommentar zum BGB , vor § 705 Rz. 85 ff., m.w.N.) ist für die Grenze zwischen partiarischen Rechtsverhältnissen und Gesellschaftsverträgen darauf abzustellen, dass bei einem Gesellschaftsverhältnis die Erzielung des Gewinns als gemeinsamer Zweck angestrebt wird, während bei einem erfolgsabhängigen Austauschvertrag jeder Beteiligte für eigene Rechnung tätig wird (vgl. BFH, BStBl. II 2001, 359, 362; BFH, BStBl II 1988, 62).

    Ist ein partiarisches Verhältnis von einem Gesellschaftsvertrag abzugrenzen, so ist insbesondere zu prüfen, ob der Vertragspartei nennenswerte Kontroll- und Mitspracherechte eingeräumt werden (vgl. BFH, BStBl. II 2001, 359, 362ff; BGH, NJW 1995, 192 ).

  • BFH, 21.11.1967 - I 274/64

    Verwaltung des ERP-Vermögens - Ausübung öffentlicher Gewalt - Treuhänder - Bank -

    Auszug aus FG Sachsen, 23.10.2003 - 2 K 2212/01
    In Anwendung dieser Grundsätze sind die Vertragsbeziehungen zwischen der Klägerin und der M-GmbH entsprechend der Bezeichnung des Vertrags als stille Gesellschaft anzusehen (vgl. BFH, BFHE 91, 98 zur Beteiligung des ERP-Sondervermögens an einem gewerblichen Unternehmen).
  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 32/94

    Abgrenzung der stillen Gesellschaft vom partiarischen Darlehen

    Auszug aus FG Sachsen, 23.10.2003 - 2 K 2212/01
    Ist ein partiarisches Verhältnis von einem Gesellschaftsvertrag abzugrenzen, so ist insbesondere zu prüfen, ob der Vertragspartei nennenswerte Kontroll- und Mitspracherechte eingeräumt werden (vgl. BFH, BStBl. II 2001, 359, 362ff; BGH, NJW 1995, 192 ).
  • BFH, 22.10.1987 - IV R 17/84

    Zu den Voraussetzungen einer verdeckten Mitunternehmerschaft

    Auszug aus FG Sachsen, 23.10.2003 - 2 K 2212/01
    Nach der Rechtsprechung sowie der herrschenden Ansicht im zivilrechtlichen Schrifttum (vgl. P. Ulmer, Münchener Kommentar zum BGB , vor § 705 Rz. 85 ff., m.w.N.) ist für die Grenze zwischen partiarischen Rechtsverhältnissen und Gesellschaftsverträgen darauf abzustellen, dass bei einem Gesellschaftsverhältnis die Erzielung des Gewinns als gemeinsamer Zweck angestrebt wird, während bei einem erfolgsabhängigen Austauschvertrag jeder Beteiligte für eigene Rechnung tätig wird (vgl. BFH, BStBl. II 2001, 359, 362; BFH, BStBl II 1988, 62).
  • BFH, 19.10.2005 - I R 48/04

    Abgrenzung: stille Gesellschaft/partiarisches Darlehen - gewerbesteuerrechtliche

    Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 553 veröffentlicht.
  • FG Sachsen, 24.04.2013 - 1 K 1668/09

    Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung gewinnunabhängiger Entgelte an stille

    a) Die Beteiligten sind sich einig, dass zwischen der Klägerin und M in den Streitjahren eine stille Gesellschaft bestand und M der Klägerin nicht lediglich ein partiarisches Darlehen gewährt hat (zur Abgrenzung s. Urteil des Sächsischen FG vom 23. Okt. 2003 - 2 K 2212/01, EFG 2005, 553 und nachfolgend BFH-Urteil vom 19. Okt. 2005 - I R 48/04, BFHE 211, 524 = BStBl II 2006, 334 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht