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   FG Münster, 13.11.2002 - 10 K 7060/01 E   

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https://dejure.org/2002,6739
FG Münster, 13.11.2002 - 10 K 7060/01 E (https://dejure.org/2002,6739)
FG Münster, Entscheidung vom 13.11.2002 - 10 K 7060/01 E (https://dejure.org/2002,6739)
FG Münster, Entscheidung vom 13. November 2002 - 10 K 7060/01 E (https://dejure.org/2002,6739)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfindung: Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei neuem Arbeitgeber; Aufklärungspflichten des Finanzamts bei Änderungen nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO; Steuerbegünstigungen nach § 3 Nr. 9 und § 34 EStG; Bindungswirkung einer Lohnsteueranrufungsauskunft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgabenordnung, Einkommensteuer - Aufklärungspflichten des Finanzamts bei Änderungen nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO; Steuerbegünstigungen nach § 3 Nr. 9 und § 34 EStG; Bindungswirkung einer Lohnsteueranrufungsauskunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausgehen von der Richtigkeit der vom Steuerpflichtigen in der Steuererklärung schlüssig gemachten Angaben; Möglichkeit der Änderung des Steuerbescheids bei nachträglichem Herausfinden der Unrichtigkeit der Angaben; Steuerfreiheit von Abfindungen auf Grund einer vom ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 849
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 12.04.2000 - XI R 1/99

    Auflösung des Dienstverhältnisses i.S.d. § 3 Nr. 9 EStG

    Auszug aus FG Münster, 13.11.2002 - 10 K 7060/01
    Dagegen wird ein bestehendes Dienstverhältnis nicht fortgesetzt, wenn nach seiner Beendigung mit demselben Arbeitgeber ein neues Dienstverhältnis zu anderen Bedingungen begründet wird (Urteil des BFH vom 12.04.2000 XI R 1/99, BFH/NV 2000, 1195 m.w.N.).

    Zahlungen, die im Rahmen eines fortlaufenden Einkunftserzielungstatbestandes geleistet werden, sind - selbst wenn sie Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen sind - nicht begünstigt (Urteil des BFH vom 12.04.2000, XI R 1/99, a.a.O.).

  • BFH, 21.04.1993 - XI R 62/92

    Gewährte Entschädigungsleistungen für entgangene oder entgehende Einnahmen im

    Auszug aus FG Münster, 13.11.2002 - 10 K 7060/01
    Eine Entschädigung iS der §§ 24 Nr. 1 Buchst. a, 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG verlangt, dass das zu Grunde liegende Rechtsverhältnis beendet wird (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des BFH vom 24.04.1993 VI R 62/92, BFH/NV 1993, 721 und vom 25.08.1993 XI R 7/93, BStBl. II 1994, 185).
  • BFH, 25.08.1993 - XI R 7/93

    Bei fortgesetztem Dienstverhältnis ist eine Zahlung zur Ablösung eines Wohnrechts

    Auszug aus FG Münster, 13.11.2002 - 10 K 7060/01
    Eine Entschädigung iS der §§ 24 Nr. 1 Buchst. a, 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG verlangt, dass das zu Grunde liegende Rechtsverhältnis beendet wird (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des BFH vom 24.04.1993 VI R 62/92, BFH/NV 1993, 721 und vom 25.08.1993 XI R 7/93, BStBl. II 1994, 185).
  • BFH, 16.07.1997 - XI R 85/96

    Keine Auflösung des Dienstverhältnisses bei Arbeitgeberwechsel durch

    Auszug aus FG Münster, 13.11.2002 - 10 K 7060/01
    Wird das bestehende Dienstverhältnis zwar mit einem neuen Arbeitgeber, aber im Übrigen in Bezug auf den Arbeitsbereich, die Entlohnung und unter Wahrung des sozialen Besitzstandes im Wesentlichen unverändert fortgesetzt, so ist ein die Anwendung des § 3 Nr. 9 EStG rechtfertigender Arbeitsplatzverlust nicht gegeben (Urteil des BFH vom 16.07.1997 XI R 85/96, BStBl. II 1997, 666).
  • BFH, 09.10.1992 - VI R 97/90

    Beschränkte Bindung an Anrufungsauskunft

    Auszug aus FG Münster, 13.11.2002 - 10 K 7060/01
    Die Anrufungsauskunft des Finanzamtes J**** beschränkte sich auf das Lohnsteuerabzugsverfahren und führt keine Bindung für das Einkommensteuerveranlagungsverfahren herbei (so ausdrücklich Urteil des BFH vom 09.10.1992 VI R 97/90, BStBl. II 1993, 166).
  • BFH, 17.07.1970 - VI R 66/67

    Abfindung - Anstellungsvertrag - Entschädigung - Tarifbegünstigung - Mehrjährige

    Auszug aus FG Münster, 13.11.2002 - 10 K 7060/01
    Zwar ist diese Vorschrift grundsätzlich nicht nur bei einer Nachzahlung von Arbeitslohn, sondern auch bei Vorauszahlungen auf den Arbeitslohn anwendbar (Urteil des BFH vom 17.07.1970 VI R 66/67, BStBl. II 1970, 683).
  • BFH, 21.06.1990 - X R 48/86

    Eine Abfindung aus Anlaß der Umsetzung innerhalb eines Konzerns ist nicht

    Auszug aus FG Münster, 13.11.2002 - 10 K 7060/01
    Trotz rechtlicher Selbständigkeit des neuen Arbeitgebers kann nämlich das alte und das neue Arbeitsverhältnis in einer Weise verbunden sein, die gegen eine endgültige Auflösung des Dienstverhältnisses spricht (Urteil des BFH vom 01.06.1990 X R 48/86, BStBl. II 1990, 1021).
  • FG Brandenburg, 24.08.2005 - 4 K 1754/03

    Anwendung des § 3 Nr. 9 EStG bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen

    Wirtschaftlich gesehen handelte es sich bei der X. (neu) um das gleiche Unternehmen wie die X. (alt), so dass die Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen eines Management-buy-out bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht anders behandelt werden kann als die Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen einer Versetzung innerhalb eines Konzerns (vgl. hierzu auch FG Münster, Urteil vom 13. November 2002 10 K 7060/01 E,EFG 2005, 849, Rev. beim BFH XI R 8/05).

    Die Revisionszulassung beruht auf § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, da die Abgrenzung zwischen formaler und wirtschaftlicher Betrachtung der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses bereits Gegenstand einer anhängigen Revision ist (Revision XI R 8/05 gegen das Urteil des FG Münster vom 13. November 2002 10 K 7060/01 E,EFG 2005, 849).

  • FG Hessen, 13.12.2006 - 10 K 2126/04

    Einkaufsvorteile als Arbeitslohn im Sinne des § 19 EStG - Voraussetzungen für die

    Ähnlich habe auch das FG Münster entschieden (Urteil vom 13.11.2002, 10 K 7060/01 S, EFG 2005, 849; vom Bundesfinanzhof -BFH- bestätigtmit Urteil vom 13.12.2005 XI R 8/05, BFH/NV 2006, 1071).
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