Rechtsprechung
   FG Berlin, 27.02.2006 - 9 K 9114/05   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    § 69 AO 1977, § 34 AO 1977, § 133 Abs 1 S 1 InsO
    Keine Lohnsteuerhaftung des früheren Geschäftsführers einer insolventen GmbH, wenn Steuerausfall auch bei pflichtgemäßem Verhalten des Haftungsschuldners unvermeidbar

  • rws-verlag.de

    Keine Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Nichtabführung von Lohnsteuern bei Anfechtbarkeit einer Abführung gem. §§129ff. InsO

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerzahlung als insolvenzrechtlich anfechtbare Handlung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Nichtabführung von Lohnsteuern bei Anfechtbarkeit einer Abführung gem. §§ 129 ff. InsO

Besprechungen u.ä.

  • aostb.de , S. 11 (Entscheidungsbesprechung)

    § 34, § 69 AO; § 133 InsO
    Haftung bei Anfechtbarkeit durch Insolvenzverwalter (AO-StB 2006, 281)

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 2006, 1444
  • EFG 2006, 1122



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BFH, 04.07.2007 - VII B 268/06  

    Haftungsrechtliche Berücksichtigung einer Pflichtenkollision

    Dieser Auffassung habe sich das FG Berlin in seiner Entscheidung vom 27. Februar 2006 9 K 9114/05 angeschlossen.
  • FG Münster, 16.11.2006 - 8 K 2598/04  

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids für Lohnsteuer wegen Verletzung der

    Die Entstehung eines kausalen Schadens haben verneint FG Berlin mit Urteil vom 27.02.2006 9 K 9114/05 (EFG 2006, 1122) und FG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 13.10.2005 6 K 2803/04 (EFG 2005, 83 mit Anmerkung Siegers).
  • FG Münster, 16.11.2006 - 8 K 2601/04  

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids für Lohnsteuer wegen Verletzung der

    Die Entstehung eines kausalen Schadens haben verneint FG Berlin mit Urteil vom 27.02.2006 9 K 9114/05 (EFG 2006, 1122) und FG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 13.10.2005 6 K 2803/04 (EFG 2005, 83 mit Anmerkung Siegers).
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  • FG Münster, 22.06.2007 - 11 K 5019/04  

    Lohnsteuerhaftung eines GmbH-Geschäftsführers bei Insolvenz

    Zwar verneinen einige Finanzgerichte in den Fällen, in denen eine Steuerzahlung nach den Vorschriften der Insolvenzordnung angefochten werden könnte, die Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden, da der Steuerausfall aufgrund der Anfechtung des Insolvenzverwalters auch dann eintreten würde, wenn sich der Haftungsschuldner pflichtgemäß verhalten hätte (z.B. FG Berlin, Urteil vom 27.02.2006 - 9 K 9114/05, EFG 2006, 1122 ; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.10.2005 - 6 K 2803/04, EFG 2005, 83 unter Verweis auf die Rechtsprechung des BGH).
  • FG Münster, 22.06.2007 - 11 K 5026/04  

    Lohnsteuerhaftung eines GmbH-Minderheitsgesellschafters nach Antrag auf Eröffnung

    Zwar verneinen einige Finanzgerichte in den Fällen, in denen eine Steuerzahlung nach den Vorschriften der Insolvenzordnung angefochten werden könnte, die Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden, da der Steuerausfall aufgrund der Anfechtung des Insolvenzverwalters auch dann eintreten würde, wenn sich der Haftungsschuldner pflichtgemäß verhalten hätte (z.B. FG Berlin, Urteil vom 27.02.2006 - 9 K 9114/05, EFG 2006, 1122 ; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.10.2005 - 6 K 2803/04, EFG 2005, 83 unter Verweis auf die Rechtsprechung des BGH).
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