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   FG Münster, 30.05.2006 - 11 K 2674/03 E   

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https://dejure.org/2006,7372
FG Münster, 30.05.2006 - 11 K 2674/03 E (https://dejure.org/2006,7372)
FG Münster, Entscheidung vom 30.05.2006 - 11 K 2674/03 E (https://dejure.org/2006,7372)
FG Münster, Entscheidung vom 30. Mai 2006 - 11 K 2674/03 E (https://dejure.org/2006,7372)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BpO § 10; BGB § 119; AO § 201 Abs. 2
    Tatsächliche Verständigung

  • rechtsportal.de

    BpO § 10 ; BGB § 119 ; AO § 201 Abs. 2
    Tatsächliche Verständigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahren - Tatsächliche Verständigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wirksamkeit einer tatsächlichen Verständigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Protokolls über eine Verhandlung zur Vereinfachung und Beschleunigung des Besteuerungsverfahrens (tatsächliche Verständigung); Tatsächliche Verständigung während einer laufenden Betriebsprüfung; Einigungsmangel bei einem Irrtum des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2006, 2204
  • EFG 2006, 1306
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.07.2001 - XI B 23/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bindungswirkung - Abgabenordnung - Grundsätzliche

    Auszug aus FG Münster, 30.05.2006 - 11 K 2674/03
    Ihre Grundlage hat die tatsächliche Verständigung in dem konkreten Steuerrechtsverhältnis und damit im Grundsatz von Treu und Glauben (BFH, Beschluss vom 11.07.2001 - XI B 23/01, StuB 2002, 46).
  • BFH, 05.10.1990 - III R 19/88

    Zur Zulässigkeit von Vereinbarungen zwischen dem Steuerpflichtigen und der

    Auszug aus FG Münster, 30.05.2006 - 11 K 2674/03
    Voraussetzung ist, dass auf Seiten des Finanzamts ein für die Entscheidung über die Steuerfestsetzung zuständiger Amtsträger beteiligt ist (BGH, Urteil vom 05.10.1990 - III R 19/88, BStBl II 1991, 45).
  • BFH, 12.08.1999 - XI R 27/98

    Jahr

    Auszug aus FG Münster, 30.05.2006 - 11 K 2674/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist in Fällen erschwerter Sachverhaltsermittlung - insbesondere in Schätzungsfällen - eine tatsächliche Verständigung über die tatsächlichen Merkmale, die der Besteuerung zugrunde liegen, grundsätzlich zulässig (vgl. z.B. BFH, Urteil vom 12.08.1999 - XI R 27/98, BFH/NV 2000, 537 m.w.N.).
  • BFH, 01.09.2009 - VIII R 78/06

    Sinn und Zweck, Rechtsnatur, Gegenstand und Widerruf einer tatsächlichen

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab (Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1306).

    Die Kläger beantragen, das angefochtene Urteil des FG Münster vom 30. Mai 2006 11 K 2674/03 E aufzuheben und die Einkommensteuerbescheide 1998 bis 2000 vom 15. Januar 2003 dahingehend zu ändern, dass die freiberuflichen Einkünfte des Klägers bei der Neuberechnung der Einkommensteuer um 90.285 DM (1998), 63.800 DM (1999) beziehungsweise 52.200 DM (2000) niedriger angesetzt werden, hilfsweise, die Sache an das FG Münster zur weiteren Aufklärung zurückzuverweisen.

  • FG Saarland, 26.06.2008 - 1 K 1208/03

    Zu vGA im Rahmen der Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers; zur

    Es mag dahin stehen, ob die Vereinbarung über die Behandlung der "Know-how-Vergütung" bis einschließlich 1999 eine tatsächliche Verständigung darstellt und inwieweit diese einer Anfechtung fähig ist (FG Münster, Urteil vom 30. Mai 2006 11 K 2674/03 E, EFG 2006, 1306, Revisionsverfahren VIII R 78/06) oder ob sie anderweitig mit ex-tunc-Wirkung aufgehoben werden kann.
  • FG Niedersachsen, 06.10.2021 - 9 K 188/18

    Erlass von zu Ungunsten des Schuldners geänderten Bescheiden über die gesonderte

    Schlussendlich spricht auch der Umstand, dass mit Frau Steuerberaterin A. eine ausgebildete Steuerfachfrau, die die Klägerin schon seit etlichen Jahren steuerlich betreute und damit Einblicke in die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Friseursalons hatte, an der Schlussbesprechung teilgenommen hat, gegen die Vereinbarung offensichtlich unzutreffender Beträge (vgl. BFH-Urteil vom 1. September 2009 VIII R 78/06, BFH/NV 2010, 593; FG Münster, Urteil vom 30. Mai 2006 11 K 2674/03 E, EFG 2006, 1306).
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.11.2010 - 6 K 6162/07

    Ausschluss der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG bei teilweisem

    Sie ist damit nicht von der Bindungswirkung der tatsächlichen Verständigung umfasst; denn die Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung erfasst nur die tatsächlich erfassten Abreden, während Vorbehalte, Vorstellungen und Motive nicht erfasst sind, selbst wenn die Beteiligten Kenntnis hatten (vgl. Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 78 AO Rn. 146; BFH-Urteil vom 8. Oktober 2008 I R 63/07, BFHE 223, 194, BStBl. II 2009, 121, sowie FG Münster Urteil vom 30. Mai 2006 11 K 2674/03 E, EFG 2006, 1306).
  • FG Nürnberg, 23.06.2009 - 2 K 793/08

    Bindungswirkung der tatsächlichen Verständigung - Einwendungsausschluss -

    aa) Der Senat ist der Auffassung, dass die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Anfechtung von Willenserklärungen auch auf das Rechtsinstitut der tatsächlichen Verständigung im Steuerrecht anwendbar sind (ebenfalls bejahend: Wünsche in Pahlke, AO-Kommentar § 88 Rn. 55; Urteil des FG Münster vom 30.05.2006, EFG 2006, 1306, Revisionsverfahren beim BFH anhängig - Az. VIII R 78/06).
  • FG Niedersachsen, 20.11.2012 - 15 K 268/10

    Erteilung von geänderten Bescheiden durch das Finanzamt auf der Grundlage

    Ferner spricht der Umstand, dass auch Herr T als steuerlich ausgebildeter Unterbevollmächtigter an der Schlussbesprechung teilgenommen und die tatsächliche Verständigung unterzeichnet hat, gegen die Vereinbarung offensichtlich unzutreffender Einkünfte (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 593; FG Münster, Urteil vom 30. Mai 2006 11 K 2674/03 E, EFG 2006, 1306).
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