Rechtsprechung
FG München, 02.05.2006 - 7 K 2010/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ein Verlustrücktrag in dem Übertragungsstichtag vorangehende Veranlagungszeiträume; Umwandelnde Verschmelzung zweier Körperschaften durch Aufnahme; Verlustabzug im Wege des Verlustvortrags in Veranlagungszeiträume
- Judicialis
UmwStG 1995 § 12 Abs. 3 S. 2; ; EStG 1997 § 10d Abs. 1; ; EStG 1997 § 10d Abs. 4 S. 2; ; KStG 1999 § 8 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Verlustrücktrag der übernehmenden Körperschaft im Rahmen einer Umwandlung nach § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG
- rechtsportal.de
Kein Verlustrücktrag der übernehmenden Körperschaft im Rahmen einer Umwandlung nach § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kein Verlustrücktrag der übernehmenden Körperschaft im Rahmen einer Umwandlung nach § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Kein Verlustrücktrag bei Verschmelzung durch Übernahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 02.05.2006 - 7 K 2010/03
- BFH, 20.12.2006 - I R 41/06
Papierfundstellen
- DB 2006, 2318
- EFG 2006, 1384
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 31.05.2005 - I R 68/03
Anrechnung ausländischer Steuern gemäß § 26 Abs.6 Satz 1 KStG 1991 i.V.m. § 34c …
Auszug aus FG München, 02.05.2006 - 7 K 2010/03
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung kann - was vorliegend indes nicht streitig ist - ferner ein im Übertragungsjahr bei der übertragenden Körperschaft eingetretener laufender Verlust nach Maßgabe des § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG mit Gewinnen der übernehmenden Körperschaft des Übertragungsjahrs verrechnet werden (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH vom 31. Mai 2005 I R 68/03, BFHE 209, 535, DStR 2005, 1182).Im Rahmen einer umwandelnden Verschmelzung durch Aufnahme nach den maßgebenden Vorschriften kommt es nicht zu einer Umqualifizierung des verbleibenden, durch Bescheid festgestellten Verlustvortrags in laufenden Verlust der übernehmenden Gesellschaft (s. BFH-Urteil in BFHE 209, 535, DStR 2005, 1182, m.w.N.).
Soweit im Schrifttum hierzu abweichende Rechtsauffassungen vertreten werden, ist denen nicht beizupflichten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 209, 535, DStR 2005, 1182).
- BFH, 20.12.2006 - I R 41/06
Kein Rücktrag des nach § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG 1995 übergegangenen …
Die Klage gegen den hiernach erlassenen Körperschaftsteuerbescheid blieb erfolglos; sie wurde vom Finanzgericht (FG) München durch Urteil vom 2. Mai 2006 7 K 2010/03 als unbegründet abgewiesen.Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 1384 veröffentlicht.
Rechtsprechung
FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 36/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- kizina.de
- rechtsportal.de
HmbSpVStG § 1 § 2 Nr. 1 § 4 Abs. 1 § 4 Abs. 2
AdV wegen ernsthafter Zweifel an der zuverlässigen Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen - datenbank.nwb.de
AdV wegen ernsthafter Zweifel an der zuverlässigen Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielvergnügungsteuergesetzes (HmbSpVStG); Durchführbarkeit der Besteuerung von Spielgeräten mit Geldgewinnmöglichkeit oder Warengewinnmöglichkeit anknüpfend an den Spieleinsatz; Zulässige Besteuerungsgrundlagen für eine örtliche ...
- FG Hamburg (Leitsatz)
Spielvergnügungsteuer: AdV wegen ernsthafter Zweifel an der zuverlässigen Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen
Papierfundstellen
- EFG 2006, 1384
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (18)
- BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in …
Auszug aus FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 36/06
Dies entspricht dem herkömmlichen Bild der Vergnügungsteuer und beruht auf dem von der Rechtsprechung entwickelten Ansatz, dass die Möglichkeit einer kalkulatorischen Überwälzung auf den Benutzer in dem Sinne besteht, dass der Steuerpflichtige den von ihm gezahlten Betrag in die Kalkulation seiner Selbstkosten einsetzen und hiernach die zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens geeigneten Maßnahmen - Umsatzsteigerungen und Senkung sonstiger Kosten - treffen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.04.1971 - 1 BvL 22/67, BVerfGE 31 S. 8, 20; BFH, Urteil vom 26.06.1996 - II R 47/95, BStBl. II 1996, 538, 540).Dem Gesetzgeber ist bei der Wahl des konkreten Steuermaßstabs regelmäßig ein weiter Gestaltungsspielraum zuzugestehen (vgl. BVerfG, Teilurteil vom 10.05.1962, BVerfGE 14, 76 ,93; Urteil vom 01.04.1971 - 1 BvL 22/67, BVerfGE 31, 8, 19, 25 f.).
- FG Hamburg, 26.04.2005 - VII 293/99
Spielgerätesteuer: Vorlagebeschluss an das BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der …
Auszug aus FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 36/06
Auch der Senat sieht keinen Anlass, von seiner bisherigen Rechtsprechung abzuweichen und nimmt Bezug auf seine Ausführungen in der Entscheidung zur Spielgerätesteuer vom 26.04.2005 (VII 293/99, EFG 2005, 1303 ).Der Senat nimmt hinsichtlich dieser pauschal pro Unterhaltungsgerät erhobenen Steuer Bezug auf seine Ausführungen in dem Urteil vom 26.04.2005 (VII 293/99, a.a.O.).
- BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04
Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …
Auszug aus FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 36/06
Ob eine als Vergnügungsteuer erhobene Abgabe örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer und demzufolge von dieser Gesetzgebungsbefugnis gedeckt ist, bestimmt sich grundsätzlich nach ihrem Steuertatbestand, wobei für die Verteilung der Gesetzgebungskompetenz nach dem Grundgesetz maßgebend auf die Sicht des traditionellen deutschen Steuerrechts abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.04.2005 - 10 C 5.04, BFH/NV 2005, 413 , m.w.N.).Das Bundesverwaltungsgericht weist in seiner Entscheidung vom 13.04.2005 ( 10 C 5.04, a.a.O., 416) zu Recht darauf hin, dass über den Kasseninhalt letztlich nicht der Vergnügungsaufwand des einzelnen Spielers unmittelbar erfasst wird, sondern lediglich proportional abgebildet wird und damit der Kasseninhalt nicht der optimale, jedenfalls nicht die allein mögliche Besteuerungsgrundlage ist.
- BFH, 21.02.1990 - II B 98/89
Hamburgische Spielgerätesteuer verfassungsgemäß
Auszug aus FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 36/06
Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist nur verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie sachlicher Grund für eine unterschiedliche Behandlung nicht finden lässt (BFH, Beschluss vom 21.02.1990 - II B 98/89, BStBl. II 1990, 510, 513 m.w.N.).Damit ist eine eigene Besteuerung nach § 3 Abs. 1 Hamburgisches Gesetz über die Zulassung einer öffentlichen Spielbank vom 24.05.1976 (HmbGVBl Seite 139) gerechtfertigt (BFH, Beschluss vom 21.02.1990 - II B 98/89, a.a.O.; Urteil vom 08.02.1996 - III R 126/93, BStBl. II 1996, 542).
- BVerfG, 03.05.2001 - 1 BvR 624/00
Höhere Vergnügungsteuer auf Gewaltspielautomaten
Auszug aus FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 36/06
An dem Institut der kalkulatorischen Überwälzbarkeit wird in der Rechtsprechung auch weiterhin festgehalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.05.2001 - 1 BvR 624/00, NVwZ 2001, 1264 zur Spielgerätesteuer; Beschluss vom 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99, 1 BvR 905/00, BVerfGE 110, 274 ff. zur Strom- und Mineralölsteuer).Es ist zwar zutreffend, dass das BVerfG in seinem obiter dictum in der Entscheidung vom 03.05.2001 ( 1 BvR 624/00) davon ausgegangen ist, dass der Vergnügungsaufwand sich in dem mit dem jeweiligen Gerät konkret erzielten Umsatz widerspiegle.
- BFH, 13.08.1991 - VIII B 14/87
Anordnung einer Sicherheitsleistung aus öffentlichem Interesse
Auszug aus FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 36/06
Auch hat die an sich im Hinblick auf die Vermeidung von Steuerausfällen gebotene Anordnung einer Sicherheitsleistung zu unterbleiben, wenn bei einer auf ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide gestützten Aussetzung der Vollziehung der Steuerpflichtige im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten (st. Rspr., vgl. BFH, Beschluss vom 13.01.1991 - VIII B 14/97, BFH/NV 1992 S. 688; Beschluss vom 29.11.1995 - X B 328/94, BStBl. II 1996 S. 322;… Beschluss vom 31.01.1997 - X S 11/96, BFH/NV 1997 S. 512 m.w.N.). - BFH, 31.01.1997 - X S 11/96
Voraussetzung der Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids
Auszug aus FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 36/06
Auch hat die an sich im Hinblick auf die Vermeidung von Steuerausfällen gebotene Anordnung einer Sicherheitsleistung zu unterbleiben, wenn bei einer auf ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide gestützten Aussetzung der Vollziehung der Steuerpflichtige im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten (st. Rspr., vgl. BFH…, Beschluss vom 13.01.1991 - VIII B 14/97, BFH/NV 1992 S. 688; Beschluss vom 29.11.1995 - X B 328/94, BStBl. II 1996 S. 322; Beschluss vom 31.01.1997 - X S 11/96, BFH/NV 1997 S. 512 m.w.N.). - BFH, 18.08.2005 - V R 42/02
Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Wetteinsätze auf Brieftauben
Auszug aus FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 36/06
Auch kann die Antragstellerin sich nicht darauf berufen, dass bei einer Umsatzbesteuerung nur die von dem Betreiber für die Bereitstellung der Automaten tatsächlich erhaltene Gegenleistung der Besteuerung unterworfen werden könnte, nämlich der Teil der Spieleinsätze, der nach Auszahlung der Gewinne bei ihm verbleibt (vgl. BFH, Urteil vom 18.08.2005 - V R 42/02, BFH/NV 2005, 2325 , m.w.N.). - EuGH, 17.02.2005 - C-453/02
DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN …
Auszug aus FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 36/06
Diese noch zur Spielgerätesteuer ergangene Rechtsprechung ist durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur unterschiedlichen Behandlung von Spielhallen und Spielbanken bei der Umsatzbesteuerung nicht überholt (vgl. Urteil vom 17.02.2005 - C-453/02, C-462/02, Linneweber, Beilage zu BFH/NV 4/2005, 94). - BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58
Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte
Auszug aus FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 36/06
Dem Gesetzgeber ist bei der Wahl des konkreten Steuermaßstabs regelmäßig ein weiter Gestaltungsspielraum zuzugestehen (vgl. BVerfG, Teilurteil vom 10.05.1962, BVerfGE 14, 76 ,93; Urteil vom 01.04.1971 - 1 BvL 22/67, BVerfGE 31, 8, 19, 25 f.). - BFH, 03.02.1993 - I B 90/92
Zum Gestaltungsmißbrauch bei der Veräußerung von GmbH-Anteilen durch deren nicht …
- BFH, 26.06.1996 - II R 47/95
Das hamburgische Spielgerätesteuergesetz von 1988 (1992) ist verfassungsgemäß
- BFH, 08.02.1996 - III R 126/93
Für die selbständige Bewertungsfähigkeit von Wirtschaftsgütern ist …
- BFH, 29.11.1995 - X B 328/94
Keine Klagebefugnis des Testamentsvollstreckers gegen an den Erben gerichteten …
- BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99
Vergnügungssteuer; Spielautomatensteuer; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in …
- BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98
Rückmeldegebühr
- BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg
- BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83
Unterhaltsleistung ins Ausland
- VG Gießen, 18.02.2009 - 8 K 2044/06
Bruttokassenmaßstab bei der Spielapparatesteuer
Inwieweit eine Abgabe unter den Begriff der örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuer fällt, ihr das Gleichartigkeitsverbot des Art. 105 Abs. 2 a GG nicht entgegensteht und infolgedessen die erhobene Steuer von der auf die Gemeinden übertragenen Gesetzgebungsbefugnis gedeckt wird, bestimmt sich grundsätzlich nach ihrem Steuertatbestand, ihrem Steuermaßstab und ihren wirtschaftlichen Auswirkungen (BVerfG, Teilurt. v. 10.05.1962 - 1 BvL 38/58 -, BVerfGE 14, 76, 91; BVerwG, U. v. 13.04.2008 - 10 C 5.04 -, BVerwGE 123, 218, 219; FG Hamburg, U. v. 03.05.2006 - 7 V36/08 -, EFG 2006, 1384, 1385 r. Sp.;… vgl. ferner Waldhoff, in: Isensee/Kirchhoff (Hg.), Handbuch des Staatsrechts, Bd. V, 3. Aufl. 2007, § 116, Rdnr. 64, S. 852).An diesen Spieleinsatz oder dieses Entgelt anzuknüpfen ist deswegen geboten, weil der entsprechende Betrag aufgewendet wird, um das Spielgerät in Gang zu setzen, in Betrieb zu halten und so dem Vergnügen des Spielers dient (vgl. FG Hamburg, B. v. 09.05.2006 - 7 V 36/06 -, EFG 2006, 1384, 1386 r. Sp.;… B. v. 09.05.2006 - 7 V 87/06 -, juris, Rdnr. 16).
- FG Hamburg, 16.11.2007 - 7 V 142/07
AdV der Spielvergnügungsteuer wegen zum Teil
Der gesetzgeberische Gestaltungsspielraum wird nicht dadurch überschritten, dass anknüpfend an das zu erlangende Spielvergnügen der hierfür getätigte Aufwand der Besteuerung unterworfen wird (vgl. BFH, Beschluss vom 01.02.2007 - II B 58/06; FG Hamburg, Beschluss vom 09.05.2006 - 7 V 36/06, EFG 2006, 1384 ).Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass grundsätzlich eine kalkulatorische Überwälzung der Spielvergnügungsteuer in dem Sinne möglich ist, dass der Spielgeräteaufsteller die von ihm gezahlte Steuer in die Kalkulation seiner Selbstkosten einstellt und danach ausreichend Spielraum hat, die zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens geeigneten Maßnahmen, wie beispielsweise Veränderung der Ausschüttungsquote, Gestaltung des Einsatzes bei Spielgeräten neuer Bauart, Umsatzsteigerung oder Senkung der sonstigen Kosten, zu ergreifen (vgl. Urteil des Senats vom 26.04.2005 - VII 293/99, EFG 2005, 1303 ; Beschluss vom 09.05.2006 - 7 V 36/06, EFG 2006, 1384 ; Beschluss vom 12.06.2007 - 7 V 69/07).
- FG Hamburg, 17.01.2008 - 7 V 166/07
Anknüpfung der Spielvergnügungsteuer an den Spieleinsatz
Der gesetzgeberische Gestaltungsspielraum wird nicht dadurch überschritten, dass anknüpfend an das zu erlangende Spielvergnügen der hierfür getätigte Aufwand der Besteuerung unterworfen wird (vgl. BFH, Beschluss vom 01.02.2007 - II B 58/06; FG Hamburg, Beschluss vom 09.05.2006 - 7 V 36/06, EFG 2006, 1384).Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass grundsätzlich eine kalkulatorische Überwälzung der Spielvergnügungsteuer in dem Sinne möglich ist, dass der Spielgeräteaufsteller die von ihm gezahlte Steuer in die Kalkulation seiner Selbstkosten einstellt und danach ausreichend Spielraum hat, die zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens geeigneten Maßnahmen, wie beispielsweise Veränderung der Ausschüttungsquote, Gestaltung des Einsatzes bei Spielgeräten neuer Bauart, Umsatzsteigerung oder Senkung der sonstigen Kosten, zu ergreifen (vgl. Urteil des Senats vom 26.04.2005 - VII 293/99, EFG 2005, 1303; Beschluss vom 09.05.2006 - 7 V 36/06, EFG 2006, 1384; Beschluss vom 12.06.2007 - 7 V 69/07).
- FG Hamburg, 26.11.2007 - 7 V 180/07
Besteuerung des Spielvergnügens anhand des Spieleinsatzes als Bemessungsgrundlage
Der gesetzgeberische Gestaltungsspielraum wird nicht dadurch überschritten, dass anknüpfend an das zu erlangende Spielvergnügen der hierfür getätigte Aufwand der Besteuerung unterworfen wird (vgl. BFH, Beschluss vom 01.02.2007 - II B 58/06; FG Hamburg, Beschluss vom 09.05.2006 - 7 V 36/06, EFG 2006, 1384 ).Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass grundsätzlich eine kalkulatorische Überwälzung der Spielvergnügungsteuer in dem Sinne möglich ist, dass der Spielgeräteaufsteller die von ihm gezahlte Steuer in die Kalkulation seiner Selbstkosten einstellt und danach ausreichend Spielraum hat, die zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens geeigneten Maßnahmen, wie beispielsweise Veränderung der Ausschüttungsquote, Gestaltung des Einsatzes bei Spielgeräten neuer Bauart, Umsatzsteigerung oder Senkung der sonstigen Kosten, zu ergreifen (vgl. Urteil des Senats vom 26.04.2005 - VII 293/99, EFG 2005, 1303 ; Beschluss vom 09.05.2006 - 7 V 36/06, EFG 2006, 1384 ; Beschluss vom 12.06.2007 - 7 V 69/07).
- OVG Schleswig-Holstein, 03.12.2007 - 2 MB 22/07
Vergnügungssteuer - Wahl der Bemessungsgrundlage
Die für Spielhallen geltenden gewerberechtlichen Regelungen zum Schutz des Spielgastes und der mit der Vergnügungssteuer zusätzlich verfolgte Lenkungszweck geben der Vergnügungssteuer eine derart andere Struktur, dass sich die für eine Verkehrssteuer entwickelte Rechtsprechung darauf nicht übertragen lässt (vgl. schon FG Hamburg, Beschl. v. 09.05.2006 - 7 V 36/06 - in juris). - VG Minden, 17.01.2007 - 11 K 2291/06
Anfechtung eines Steuerbescheids über die Erhebung von Vergnügungssteuern; …
vgl. FG Hamburg, Beschluss vom 9.5.2006 - 7 V 36/06 -, EFG 2006, 1384. - VG Münster, 18.10.2006 - 9 L 667/06
Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchbescheides; Festsetzung von …
etwa ausführlich: VG Düsseldorf, Urteil vom 25. September 2006 - 25 K 4880/06 -, veröffentlicht in www.nrwe.de - s. auch FG Hamburg, Beschluss vom 9. Mai 2006 - 7 V 36/06, veröffentlicht in juris; zum bisherigen Stückzahlmaßstab vgl. auch: OVG NRW, Beschluss vom 23. März 2006 - 14 A 2321/03 - sowie BVerwG.