Weitere Entscheidung unten: FG Rheinland-Pfalz, 20.01.2005

Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2006 - 1 K 1743/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8614
FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2006 - 1 K 1743/05 (https://dejure.org/2006,8614)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.06.2006 - 1 K 1743/05 (https://dejure.org/2006,8614)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Juni 2006 - 1 K 1743/05 (https://dejure.org/2006,8614)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Datenzugriff auf Kostenstellen; Kostenstellen als Bestandteile der innerbetrieblichen Kostenstellenrechnung; Zugriff der Finanzbehörde auf steuerlich relevante Daten; Zugriff der Finanzbehörde auf Kostenstellen für die Bewertung von Wirtschaftsgütern oder ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 147 Abs. 6
    Umfang des Datenzugriffes im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umfang des Datenzugriffes im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Datenzugriff - Digitale BP umfasst keine Firmeninterna

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Umfang des Datenzugriffes im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Außenprüfung: Betriebsprüfer darf nicht auf alle digitalen Daten zugreifen

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)
  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Umfang des Datenzugriffes im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen

  • elektronische-steuerpruefung.de (Entscheidungsbesprechung)

    Finanzgerichte beschneiden das Recht auf Datenzugriff // Begrenzung des digitalen Suchfeldes (StB Stefan Groß; StB Martin Lamm)

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1634
  • EFG 2006, 1643
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Münster, 22.08.2000 - 6 K 2712/00

    Vorlagepflicht von intern erstellten Kostenstellenplänen; Rechtmäßigkeit i.R.d.

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2006 - 1 K 1743/05
    Der Kostenstellenplan wiederum ist eine systematisch geordnete Zusammenstellung aller für das Unternehmen gebildeten Kostenstellen als Basis für den sog. Betriebsabrechnungsbogen und kann nach verschiedenen branchen- oder unternehmensspezifischen Kriterien gegliedert sein (vgl. zum Ganzen auch Urteil des Finanzgerichtes Münster vom 22. August 2000, Az.: 6 K 2712/00, EFG 2001, 4).

    So werden Kostenstellen, die Beteiligungen oder die Bewertung von Vermögensgegenständen oder Rückstellungen zum Gegenstand haben, ebenso als aufbewahrungs- und vorlagepflichtig eingeordnet wie solche, die die Grundlagen für die Bemessung von Verrechnungspreisen enthalten (Urteil des Finanzgerichtes Münster vom 22. August 2000, Az.: 6 K 2712/00. a.a.O.; Taetzner/Büssow, a.a.O.; Intemann/Cöster, DStR 2004, 1981 ff; Intemann, a.a.O.).

    Der Datenzugriff und die Mitwirkung des Steuerpflichtigen darf nur verlangt werden, soweit dies zur Feststellung des steuerlich erheblichen Sachverhaltes notwendig, verhältnismäßig, erfüllbar und zumutbar ist (Urteil des Finanzgerichtes Münster vom 22. August 2000, Az.: 6 K 2712/00, a.a.O.; Beschluss des Thüringer Finanzgerichtes vom 20. April 2005, Az.: III 46/05 V, EFG 2005, 1406 ).

    Insofern unterscheidet sich der Sachverhalt des Streitfalles von dem der Entscheidung des Finanzgerichtes Münster (Urteil vom 22. August 2000, a.a.O.) zugrunde liegenden in entscheidungserheblicher Weise, denn dort war die Vorlage der angeforderten Kostenstellenpläne (die im Streitfall vorgelegt wurden) deshalb erforderlich, weil sich für die Frage der Weiterberechnung von Kosten zwischen verschiedenen Betriebsabteilungen der dortigen Klägerin aus der Finanzbuchhaltung nichts entnehmen ließ.

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.01.2005 - 4 K 2167/04

    Überlassung eines Datenträgers im Rahmen einer Betriebsprüfung; Bestimmung des

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2006 - 1 K 1743/05
    Sofern dies jedoch innerhalb des SAP- oder eines anderen EDV-Systems - im Wege des Z 1-Zugriffes - nicht oder nur schwerlich umsetzbar sein sollte, hält der Senat den Weg über den den Steuerpflichtigen weniger belastenden Z 3-Zugriff (vgl. dazu Urteil des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz vom 20. Januar 2005, Az.: 4 K 2167/04, EFG 2005, 667 mit Hinweis auf T/K, AO § 147 Rz 80a; so auch Warnke, AO -StB 2005, 296 ff) für grundsätzlich denkbar.
  • BFH, 22.11.1988 - VII R 173/85

    Ein Lohnsteuerhaftungsbescheid, der mangels zeitraumbezogener Aufgliederung des

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2006 - 1 K 1743/05
    Kann aus einer inhaltlichen Unbestimmtheit eines Verwaltungsaktes im allgemeinen zwar dessen Nichtigkeit nach § 125 Abs. 1 AO folgen (vgl. dazu Tipke/Kruse § 119 AO Rz 6 m.w.N.), so hält der Senat im Streitfall die aufgezeigten Mängel jedoch nicht für solche, die als besonders schwerwiegende und offenkundige im Sinne der der Vorschrift des § 125 Abs. 1 AO zugrunde liegenden Evidenztheorie zu werten wären mit der Folge, dass der streitige Verwaltungsakt nicht nichtig, sondern lediglich anfechtbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 22. November 1988, Az.: VII R 173/85, BStBl II 1989, 220 ).
  • BFH, 15.03.1985 - VI R 30/81

    Als Haftungsbescheid bezeichneter Bescheid, in dem Lohnsteuer pauschal

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2006 - 1 K 1743/05
    Tenor und Begründung dürfen sich dabei nicht widersprechen oder gar ausschließen (BFH-Urteil vom 15. März 1985, Az.: VI R 30/81, BStBl II 1985, 581 ).
  • BFH, 13.02.1968 - GrS 5/67

    Vorstand - Aufsichtsrat - Protokolle über Sitzungen - AG - Betriebsprüfung -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2006 - 1 K 1743/05
    Nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat insoweit anschließt, sind auch solche steuerlich bedeutsamen Aufzeichnungen und Urkunden vorzulegen, die weder durch Gesetz noch durch die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung gefordert werden, wenn sie tatsächlich geführt werden (BFH-Beschluss vom 13. Februar 1968, Az.: GrS 5/67 (V), BStBl 1968, 365; BFH-Beschluss vom 17. März 1982, Az.: II B 58/81, BStBl II 1982, 510 ).
  • BFH, 17.03.1982 - II B 58/81

    Verpflichtung eines Notars zur Vorlage von Handakten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2006 - 1 K 1743/05
    Nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat insoweit anschließt, sind auch solche steuerlich bedeutsamen Aufzeichnungen und Urkunden vorzulegen, die weder durch Gesetz noch durch die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung gefordert werden, wenn sie tatsächlich geführt werden (BFH-Beschluss vom 13. Februar 1968, Az.: GrS 5/67 (V), BStBl 1968, 365; BFH-Beschluss vom 17. März 1982, Az.: II B 58/81, BStBl II 1982, 510 ).
  • FG Thüringen, 20.04.2005 - III 46/05

    (Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur Datenträgerüberlassung im Rahmen einer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2006 - 1 K 1743/05
    Der Datenzugriff und die Mitwirkung des Steuerpflichtigen darf nur verlangt werden, soweit dies zur Feststellung des steuerlich erheblichen Sachverhaltes notwendig, verhältnismäßig, erfüllbar und zumutbar ist (Urteil des Finanzgerichtes Münster vom 22. August 2000, Az.: 6 K 2712/00, a.a.O.; Beschluss des Thüringer Finanzgerichtes vom 20. April 2005, Az.: III 46/05 V, EFG 2005, 1406 ).
  • LG Dortmund, 18.05.2001 - 18 O 162/99
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2006 - 1 K 1743/05
    Im Hinblick auf die steuerliche Relevanz der in einem EDV-System eines Betriebes implementierten Kostenrechnung kommt dieser somit insofern eine besondere Stellung zu, als sie zum einen steuerlich relevante Daten, zum anderen aber auch eine Fülle von entscheidungserheblichem Zahlenmaterial enthält, das ausschließlich der Unternehmensführung und -kontrolle dient und der Betriebsprüfung nicht vorzuzeigen ist (vgl. Taetzner/Büssow, Betriebs-Berater 2002, 69 ff).
  • FG Hessen, 24.04.2013 - 4 K 422/12

    Keine Pflicht zur Vorlage von freiwillig geführten Kasseneinzelaufzeichnungen der

    Selbst Kostenstellenrechnungen unterlägen dem Datenzugriff (Verweis auf FG Rheinland-Pfalz vom 13.06.2006 - 1 K 1743/06, EFG 2006, 1634).

    Soweit das FA der angeführten Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz etwas anderes entnimmt (FG Rheinland-Pfalz vom 13.03.2006 - 1 K 1743/05, EFG 2006, 1550), sind die dort zu Grunde gelegten Erwägungen jedenfalls durch die Entscheidung des BFH vom 24.06.2009 (VIII R 80/06, BStBl. II 2010, 452) überholt.

  • FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 198/05

    Abgabenordnung: Zur Nutzung digitalisierter Daten

    zu § 147 Abs. 6 AO Rn. 11; zu § 147 Abs. 6 AO auch Hantzsch Hefte zur Internationalen Besteuerung Nr. 138 S. 9; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.06.2006, 1 K 1743/05, StE 2006, 632 Tz. 57 juris jedenfalls im Sinne einer Vorlagepflicht aller tatsächlich vorhandenen Aufzeichnungen, sofern sie für die Besteuerung von Bedeutung sind, aber unter strenger Prüfung der Verhältnismäßigkeit/Erforderlichkeit im Einzelfall).
  • FG Münster, 16.05.2008 - 6 K 879/07

    Pflicht eines Steuerpflichtigen zur Bereitstellung der gesamten Finanzbuchhaltung

    Aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 13. Juni 2006, 1 K 1743/05, EFG 2006, 1634) ergebe sich nichts anderes.

    Aus dem Grundsatz, dass der Datenzugriff nach § 147 Abs. 6 AO nur alle steuerrelevanten Daten betrifft, die Gegenstand der Prüfung sind (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Juni 2006, 1 K 1743/05, EFG 2006, 1643 und FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 20. Januar 2005, 4 K 2167/04, EFG 2005, 667) ergibt sich nichts anderes (Intemann/Cöster, DSTR 2004, 1981, 1982, Schaumburg, DStR 2002, 829, 832, jeweils mwN).

    Aus dem von der Klin. genannten Urteil des FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 13. Juni 2006, 1 K 1743/05, EFG 2006, 1634) ergeben sich keine anderen, hiervon abweichenden Grundsätze.

  • FG Münster, 01.07.2010 - 6 K 357/10

    Betriebsprüfung: Zugriff des Prüfers auf das DMS-System

    Schließlich verweist die Kl. auf das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 13.06.2006 (1 K 1743/05, EFG 2006, 1634).

    Das von der Kl. zitierte Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 13.06.2006 (1 K 1743/05, EFG 2006, 1634) sei nicht einschlägig, da es dort um die Einräumung eines Lesezugriffs auf Kostenstellen gegangen sei.

    d) Das von der Kl. in Bezug genommene Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 13.06.2006 (1 K 1743/05, EFG 2006, 1634) ist nach Ansicht des erkennenden Senats auf den Streitfall nicht übertragbar.

  • FG Münster, 10.10.2013 - 2 K 4112/12

    Pflicht zur Vorlage elektronischer Aufzeichnungen über den Warenausgang einer

    Soweit das FA der angeführten Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz etwas anderes entnimmt (FG Rheinland-Pfalz vom 13.03.2006 - 1 K 1743/05, EFG 2006, 1550), sind die dort zu Grunde gelegten Erwägungen jedenfalls durch die Entscheidung des BFH vom 24.06.2009 (VIII R 80/06, BStBl. II 2010, 452) überholt.
  • FG Düsseldorf, 05.02.2007 - 16 V 3454/06

    Differenzierung zwischen ursprünglich in Papierform angefallenen

    Erst jüngst habe zudem das FG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 13. Juni 2006 1 K 1743/05 (EFG 2006, 1634) entschieden, dass der Umstand, dass eine Ermittlung der Daten über den Weg der Finanzbuchhaltung umständlicher und zeitaufwendiger sei, die Gewährung des Datenzugriffs nicht notwendig im Sinne der vorzunehmenden Ermessensentscheidung mache.
  • FG Hamburg, 23.03.2023 - 2 K 172/19

    Reichweite des Datenzugriffsrechts der Finanzverwaltung im Rahmen einer

    Das hiesige Vorlageverlangen ist insofern mit dem Zugriff auf Kostenstellen vergleichbar, welcher jedenfalls in Betracht kommt, soweit die Kostenstellen für die Besteuerung bzw. die Bewertung von Wirtschaftsgütern oder Passiva oder für die Bemessung von Verrechnungspreisen von Bedeutung sind (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Juni 2006, 1 K 1743/05, EFG 2006, 1634; FG Münster, Urteil vom 22. August 2000, 6 K 2712/00, EFG 2001, 4; BMF, BStBl. I 2014, 1450, Rn. 5, 6).

    Vielmehr bleibt es der Klägerin weiterhin überlassen, welche E-Mails bzw. Daten sie im Einzelnen vorlegt und damit dem Datenzugriff unterliegen (vgl. Drüen in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 147 AO Rn. 76a m.w.N., Stand April 2018, FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Juni 2006, 1 K 1743/05, EFG 2006, 1634).

  • FG Düsseldorf, 05.02.2007 - 16 V 3457/06

    Erstellung von aufbewahrungspflichtigen Unterlagen mit Hilfe eines

    Die von der Astin vertretene Auffassung entspreche im Übrigen der Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz vom 13. Juni 2006 1 K 1743/05, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 1634.
  • FG Baden-Württemberg, 16.11.2011 - 4 K 4819/08

    Pflicht eines der ärztlichen Schweigepflicht unterliegenden Steuerpflichtigen zur

    In seinem Urteil vom 13. Juni 2006 habe das FG Rheinland-Pfalz (Az. 1 K 1743/05 - rechtskräftig durch Rücknahme der Revision, BFH I R 71/06) festgestellt, dass verwaltungsökonomische Gesichtspunkte für die konkrete Entscheidung der Finanzverwaltung sprächen, sie aber nicht notwendig im Sinne der vorzunehmenden Ermessensausübung machten.
  • FG Düsseldorf, 02.11.2007 - 16 V 3454/06

    Recht des Finanzamts zur Einsichtnahme in digitale Belege aus dem System des

    Erst jüngst habe zudem das FG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 13. Juni 2006 1 K 1743/05 (EFG 2006, 1634) entschieden, dass der Umstand, dass eine Ermittlung der Daten über den Weg der Finanzbuchhaltung umständlicher und zeitaufwendiger sei, die Gewährung des Datenzugriffs nicht notwendig im Sinne der vorzunehmenden Ermessensentscheidung mache.
  • FG Münster, 07.11.2014 - 14 K 2901/13

    Datenträgerüberlassungsverlangen von Daten des Warenwirtschaftssystems einer

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Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 20.01.2005 - 4 K 2167/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4177
FG Rheinland-Pfalz, 20.01.2005 - 4 K 2167/04 (https://dejure.org/2005,4177)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.01.2005 - 4 K 2167/04 (https://dejure.org/2005,4177)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - 4 K 2167/04 (https://dejure.org/2005,4177)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Überlassung eines Datenträgers im Rahmen einer Betriebsprüfung; Bestimmung des Umfangs der Vorlagepflicht bei Durchführung einer Außenprüfung; Zulässigkeit der Installation eigener Auswertungsprogramme der Finanzverwaltung auf dem EDV-System eines Steuerpflichtigen

  • Judicialis

    AO 1977 § 147 Abs. 6; ; AO 1977 § 200 Abs. 1 S. 2

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebsprüfung - Erstes Urteil zur EDV-Betriebsprüfung

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Erste Entscheidung zur EDV-Außenprüfung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erste Entscheidung zur EDV-Außenprüfung - Fiskus darf CD-ROM fordern

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsprüfung - Erstes Urteil zur EDV-Betriebsprüfung

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Erste Entscheidung zur EDV-Außenprüfung

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 667
  • EFG 2005, 669
  • EFG 2006, 1634
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 04.10.1991 - VIII B 93/90

    Bekanntgabe der Prüfungsanordnung an Liquidator des in Konkurs gefallenen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.01.2005 - 4 K 2167/04
    Gegenstand einer Außenprüfung nach §§ 193 ff AO ist vor allem die Prüfung der Buchführung (vergl. BFH-Beschluss vom 4. Oktober 1991, Az.: VIII B 93/90, BStBl II 1992, 59).
  • FG Baden-Württemberg, 16.11.2011 - 4 K 4819/08

    Pflicht eines der ärztlichen Schweigepflicht unterliegenden Steuerpflichtigen zur

    Das FG Rheinland-Pfalz führt hierzu (vgl. Urteil vom 20.01.2005 Az. 4 K 2167/04' Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2005, S. 667) aus, dass zulässige Prüfungshandlungen nicht damit blockiert werden können, dass die insoweit notwendigen "Hausaufgaben" nicht gemacht werden.

    Der Vorwurf, die zulässigen Prüfungshandlungen würden durch nicht gemachte "Hausaufgaben" der Klin blockiert (vgl. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 20. Januar 2005, EFG 2005, 667 - 669), werde entschieden zurückgewiesen.

    Die Entscheidung hinsichtlich des "Ob" der Wahrnehmung der Rechte aus § 147 AO sowie die Auswahlentscheidung habe der Prüfer nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu treffen (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Januar 2005, 4 K 2167/04, EFG 2005, 667; FG Thüringen, Beschluss vom 20. April 2005, III 46/05 V, EFG 2005, 1406).

    Abschließend sei auf Folgendes hinzuweisen: Im Verlaufe des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens sei vom Bekl der Vorwurf erhoben worden, die Klin blockiere die zulässigen Prüfungshandlungen durch "nicht gemachte Hausaufgaben" (dieses Zitat sei vom Bekl dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 20. Januar 2005 entnommen worden, abgedruckt in EFG 2005, 667 (669).

    Nimmt ein zur Verschwiegenheit gegenüber Patienten verpflichteter Steuerpflichtiger in seiner Datenverarbeitung die für die Erfüllung beider genannten Verpflichtungen erforderliche Trennung seiner Daten nicht vor, hindert das die Finanzbehörde nicht, den Zugriff auf die Daten im vorliegenden Bestand zu verlangen (ebenso: FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Januar 2005 4 K 2167/04, EFG 2005, 667; FG Nürnberg, Urteil vom 30. Juli 2009 6 K 1286/2008, EFG 2009, 1991).

    Das Verlangen des Finanzamts nach Herausgabe der angeforderten Daten auf einem Datenträger (§ 147 Abs. 6 AO) ist eine Ermessensentscheidung (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Januar 2005 4 K 2167/04, EFG 2005, 667; Thüringer FG, Beschluss vom 20. April 2005 III 46/05 V, EFG 2005, 1406; FG Nürnberg, Urteil vom 30. Juli 2009 6 K 1286/08, Juris).

    Ein Verstoß gegen diese Obliegenheit kann deshalb nicht dem Bekl angelastet werden, und zwar weder über die Annahme einer Nichtigkeit seines Herausgabeverlangens gemäß § 125 Abs. 2 Nr. 3 AO i.V.m. § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB (vgl. hierzu oben: I./A.b. der Entscheidungsgründe), noch im Wege der Annahme einer Ermessenswidrigkeit des streitgegenständlichen Bescheids (vgl. hierzu FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Januar 2005 4 K 2167/04, EFG 2005, 667; FG Nürnberg, Urteil vom 30. Juli 2009 6 K 1286/08, Juris, Rn. 46 ff; Revision beim BFH anhängig unter Az. VIII R 44/09).

  • FG Baden-Württemberg, 07.11.2012 - 14 K 554/12

    Aufforderung zur Datenträgerüberlassung

    Die Voraussetzung "im Rahmen einer Ap" stellt klar, in welchen Fällen die Finanzbehörde ein Recht auf Überlassung eines Datenträgers hat und dass die Möglichkeit des Datenzugriffs nur im Rahmen einer Ap besteht (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Januar 2005 4 K 2167/04, EFG 2005, 667).

    Denn es ist seine Aufgabe, die Datenbestände so zu organisieren, dass bei einer zulässigen Einsichtnahme in die steuerlich relevanten Datenbestände keine geschützten Bereiche tangiert werden können (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Januar 2005 4 K 2167/04, EFG 2005, 667; FG Nürnberg, Urteil vom 30. Juli 2009 6 K 1286/2008, EFG 2009, 1991).

    § 147 Abs. 6 S. 1 und 2 AO i.V.m. § 147 Abs. 1 AO ermöglicht, eine effiziente, den technischen Möglichkeiten angepasste Prüfungsmethode durchzuführen (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Januar 2005 4 K 2167/04, EFG 2005, 667), ohne dem Bekl Einsicht in die Unterlagen zu gewähren, die zwar vorhanden sind, aber vom Kl nicht aufbewahrt werden müssen (BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 VIII R 80/06, BStBl. II 2010, 452; offen ließ der BFH, ob sich aus § 200 Abs. 1 AO ergebende Vorlagepflichten auch auf Unterlagen beziehen, die keiner gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen).

  • FG Düsseldorf, 05.02.2007 - 16 V 3454/06

    Differenzierung zwischen ursprünglich in Papierform angefallenen

    Es sei vielmehr Sache des Steuerpflichtigen, für eine entsprechende Trennung der Datenbestände zu sorgen (Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts --FG-- Rheinland-Pfalz vom 20. Januar 2005 4 K 2167/04, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 667).

    Es ist aber die Aufgabe der Astin, ihre Datenbestände so zu organisieren, dass bei einer zulässigen Einsichtnahme in die steuerlich relevanten Datenbestände keine geschützten Bereiche tangiert werden können (vgl. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 20. Januar 2005 4 K 2167/04, EFG 2005, 669, BMF-Schreiben betreffend die "GDPdU" vom 16. Juli 2001 - IV D 2 - S 0316 - 136/01, BStBl I 2001, 415, Abschn. I 2 a).

  • FG Münster, 16.05.2008 - 6 K 879/07

    Pflicht eines Steuerpflichtigen zur Bereitstellung der gesamten Finanzbuchhaltung

    Dementsprechend erstreckt sich der Datenzugriff im Rahmen einer Außenprüfung und die Verpflichtung zur Überlassung eines Datenträgers (§ 147 Abs. 6 AO) ohne weiteres auch auf die Finanzbuchhaltung (vgl. i. d. S. FG Hamburg, Urteil vom 13. November 2006, 2 K 198/05, DStRE 2007, 441 und FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 20. Januar 2005, 4 K 2167/04, EFG 2005, 667 sowie BMF vom 16. Juli 2001, BStBl I 2001, 415).

    Aus dem Grundsatz, dass der Datenzugriff nach § 147 Abs. 6 AO nur alle steuerrelevanten Daten betrifft, die Gegenstand der Prüfung sind (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Juni 2006, 1 K 1743/05, EFG 2006, 1643 und FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 20. Januar 2005, 4 K 2167/04, EFG 2005, 667) ergibt sich nichts anderes (Intemann/Cöster, DSTR 2004, 1981, 1982, Schaumburg, DStR 2002, 829, 832, jeweils mwN).

    Der Hinweis der Klin., möglicherweise würden auch Kundendaten und andere Daten, die für die Prüfung nicht relevant seien, durch die Offenlegung der Finanzbuchhaltung betroffen sein, macht das Vorlageverlangen des Bekl. nicht ermessensfehlerhaft, denn es ist Sache des Steuerpflichtigen, seine EDV-Buchführung in einer Weise zu organisieren, dass sie auf steuerrelevante Daten beschränkt bleibt (wohl einhellige Meinung, vgl. z. B. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Januar 2005, 4 K 2167/04, EFG 2005, 667, FG Düsseldorf, Beschluss vom 05. Februar 2007, 16 V 3454/06 A (AO), EFG 2007, 892 und Drüen in Tipke/Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 147 AO Rdnr. 71 f. m.w.N.).

  • FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 198/05

    Abgabenordnung: Zur Nutzung digitalisierter Daten

    Die Entscheidung hinsichtlich des "Ob" der Wahrnehmung der Rechte aus § 147 AO sowie die Auswahlentscheidung hat der Prüfer nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu treffen (Drüen a.a.O. § 147 Lfg. Okt. 2003 Rn. 76; Burchert INF 2001, 230, 235; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.01.2005, 4 K 2167/04, EFG 2005, 667; FG Thüringen, Beschluss vom 20.04.2005, III 46/05 V, EFG 2005, 1406).
  • FG Nürnberg, 30.07.2009 - 6 K 1286/08

    Aufforderung zur Datenträgerüberlassung

    Er verkennt hier offensichtlich, dass es seine Aufgabe ist, die Datenbestände so zu organisieren, dass bei einer zulässigen Einsichtnahme in die steuerlich relevanten Datenbestände keine geschützten Bereiche tangiert werden können (vgl. m.w.N. Dumke, in Schwarz AO Kommentar, § 102 Rz 8, Stand 4/2008; Schuster, in Hübschmann Hepp Spitaler AO/FGO Kommentar, § 102 AO Rz 48, Stand Aug. 2006; Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 20.01.2005 4 K 2167/04, EFG 2006, 1634; Schmitz, Zweifelsfragen im Zusammenhang mit dem Zugriffsrecht der Finanzverwaltung auf DV-gestützte Buchführungssysteme, Die steuerliche Betriebsprüfung 2002, 189 ff., 197, 224).

    Wenn der Kläger diesbezüglich seine "Hausaufgaben" nicht gemacht hat (vergl. BT-Drucksache 14/3366 Bl. 125 f), kann er hiermit zulässige Prüfungshandlungen nicht blockieren (so auch Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 20.01.2005 4 K 2167/04, EFG 2006, 1634; Schmitz, Zweifelsfragen im Zusammenhang mit dem Zugriffsrecht der Finanzverwaltung auf DV-gestützte Buchführungssysteme, Die steuerliche Betriebsprüfung 2002, 189 ff., 197).

  • FG Düsseldorf, 02.11.2007 - 16 V 3454/06

    Recht des Finanzamts zur Einsichtnahme in digitale Belege aus dem System des

    Es sei vielmehr Sache des Steuerpflichtigen, für eine entsprechende Trennung der Datenbestände zu sorgen (Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts --FG-- Rheinland-Pfalz vom 20. Januar 2005 4 K 2167/04, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 667).

    Es ist aber die Aufgabe der Astin, ihre Datenbestände so zu organisieren, dass bei einer zulässigen Einsichtnahme in die steuerlich relevanten Datenbestände keine geschützten Bereiche tangiert werden können (vgl. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 20. Januar 2005 4 K 2167/04, EFG 2005, 669, BMF-Schreiben betreffend die "GDPdU" vom 16. Juli 2001 - IV D 2 - S 0316 - 136/01, BStBl I 2001, 415, Abschn. I 2 a).

  • FG Hessen, 20.02.2014 - 4 K 1120/12

    Datenzugriff auf die Identitäten der Kunden im Rahmen einer

    Es sei die "Hausaufgabe" des Steuerpflichtigen, seine Datenbestände so zu organisieren, dass bei einer zulässigen Einsichtnahme in die steuerlich relevanten Datenbestände keine geschützten Bereiche tangiert werden könnten, was auch für "Banken" gelten müsse, die ihre Datenbestände so speichern müssten, dass Rückschlusse auf die Steuernummer des Kunden nicht möglich seien (Verweis auf FG Rheinland-Pfalz vom 20.01.2005 - 4 K 2167/04, EFG 2005, 667).

    Die von der Klägerin angeführten Erwägungen des FG Rheinland-Pfalz zur Zulässigkeit einer Neutralisierung der Datenbestände bei angenommener steuerlicher Irrelevanz (FG Rheinland-Pfalz vom 20.01.2005 - 4 K 2167/04, EFG 2005, 667) besitzen im Streitfall keine Aussagekraft, da diese vor der Grundsatzentscheidung des BFH zum Datenzugriff nach § 167 Abs. 6 AO ergangen war (BFH vom 24.06.2009 - VIII R 80/06, BStBl. II 2010, 452).

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2006 - 1 K 1743/05

    Umfang des Datenzugriffes im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen

    Sofern dies jedoch innerhalb des SAP- oder eines anderen EDV-Systems - im Wege des Z 1-Zugriffes - nicht oder nur schwerlich umsetzbar sein sollte, hält der Senat den Weg über den den Steuerpflichtigen weniger belastenden Z 3-Zugriff (vgl. dazu Urteil des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz vom 20. Januar 2005, Az.: 4 K 2167/04, EFG 2005, 667 mit Hinweis auf T/K, AO § 147 Rz 80a; so auch Warnke, AO -StB 2005, 296 ff) für grundsätzlich denkbar.
  • FG Sachsen, 20.08.2009 - 1 K 246/08

    Aufbewahrungspflichten, Vorlagepflichten und Datenzugriff auf die elektronische

    Nach dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 20. Januar 2005 4 K 2167/04 (EFG 2005, 667 ) obliege es dem Kreditinstitut, die Datenbestände so zu organisieren, dass bei einer Einsichtnahme durch die Finanzbehörden keine geschützten Bereiche tangiert werden können.

    Die F-AG bereite nach Veröffentlichung des Urteils des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. Januar 2005 4 K 2167/04 die Daten nunmehr unter Berücksichtigung dieser Entscheidung auf bzw. halte sie vorrätig.

  • FG Sachsen-Anhalt, 23.05.2013 - 1 K 396/12

    Rechtmäßigkeit der Datenanforderung im Rahmen der Betriebsprüfung: Vorlagepflicht

  • FG Hamburg, 23.03.2023 - 2 K 172/19

    Reichweite des Datenzugriffsrechts der Finanzverwaltung im Rahmen einer

  • FG Münster, 01.07.2010 - 6 K 357/10

    Betriebsprüfung: Zugriff des Prüfers auf das DMS-System

  • FG Sachsen-Anhalt, 15.01.2013 - 1 V 580/12

    Umfang der zulässigen Datenzugriffsrechte nach § 147 Abs. 6 AO: Anforderung der

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