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   FG Köln, 24.08.2006 - 10 K 4703/02   

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https://dejure.org/2006,6944
FG Köln, 24.08.2006 - 10 K 4703/02 (https://dejure.org/2006,6944)
FG Köln, Entscheidung vom 24.08.2006 - 10 K 4703/02 (https://dejure.org/2006,6944)
FG Köln, Entscheidung vom 24. August 2006 - 10 K 4703/02 (https://dejure.org/2006,6944)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17 Abs. 2
    Bürgschaftsinanspruchnahme als Beteiligungsverlust bei nur mittelbarer Beteiligung

  • rechtsportal.de

    EStG § 17 Abs. 2
    Bürgschaftsinanspruchnahme als Beteiligungsverlust bei nur mittelbarer Beteiligung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wesentliche Beteiligung: - Bürgschaftsinanspruchnahme als Beteiligungsverlust bei nur mittelbarer Beteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen des Entstehens von nachträglichen Anschaffungskosten der wesentlichen Beteiligung eines Gesellschafters an einer Kapitalgesellschaft; Bürgschaftsinanspruchnahme als Beteiligungsverlust bei nur mittelbarer Beteiligung; Ermittlung eines ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 369
  • EFG 2006, 1837
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 9/98

    Bürgschaftsinanspruchnahme als nachträgliche Anschaffungskosten

    Auszug aus FG Köln, 24.08.2006 - 10 K 4703/02
    Zu den bei der Ermittlung eines Veräußerungsverlustes gemäß § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigenden Anschaffungskosten einer Beteiligung gehören auch nachträgliche Aufwendungen, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungskosten sind (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, vgl. nur Urteil vom 6. Juli 1999 VIII R 9/98, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1999, 817, 818).

    Der eigenkapitalersetzende Charakter ist aber auch dann zu bejahen, wenn man dem VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 6. Juli 1999 VIII R 9/98, BStBl II 1999, 817, mit dem er das vorerwähnte Urteil des Finanzgerichts Köln mit nicht überzeugenden Gründen, da eine Bürgschaft von ihrem Charakter her immer für den Fall der Krise bestimmt ist, aufgehoben hat) folgt.

  • FG Köln, 09.10.1997 - 2 K 442/95

    Bürgschaftsinanspruchnahme bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus FG Köln, 24.08.2006 - 10 K 4703/02
    Der erkennende Senat stimmt dieser Auffassung, die alleine dem Bürgschaftscharakter gerecht wird, zu (vgl. ebenso bereits Finanzgericht Köln, Urteil vom 09.10.1997 2 K 442/95, EFG, 1998, 738).
  • BFH, 09.09.1986 - VIII R 159/85

    Verdeckte Einlage - Betriebsaufspaltung - Betriebsvermögen -

    Auszug aus FG Köln, 24.08.2006 - 10 K 4703/02
    Denn die Gewährung der Vermögensvorteile an die Q-GmbH ist geeignet, den Wert der Beteiligung der G-GmbH an der Q-GmbH zu erhöhen, wodurch auch der Wert der Beteiligung des Klägers an der G-GmbH erhöht wird (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 9. September 1996 VIII R 159/85, BStBl II 1987, 257, 259).
  • BFH, 17.12.1996 - VIII B 71/96

    Keine nachträglichen Anschaffungskosten der wesentlichen Beteiligung bei

    Auszug aus FG Köln, 24.08.2006 - 10 K 4703/02
    Entgegen der Auffassung des Beklagten ist der BFH-Beschluss vom 17. Dezember 1996 VIII B 71/96 (BStBl II 1997, 290) nicht einschlägig.
  • BFH, 31.05.2005 - X R 36/02

    Nachträgliche Anschaffungskosten in Folge Übernahme der Hauptschuld nach Ablösung

    Auszug aus FG Köln, 24.08.2006 - 10 K 4703/02
    Hierzu hat der 10. Senat des Bundesfinanzhofs mit Urteil vom 31. Mai 2005 X R 36/02 (BStBl II 2005, 707) zutreffend ausgeführt, dass eine Bürgschaft, gleichviel, ob sie erst in der Krise der GmbH oder bereits vor deren Eintritt gewährt wurde und krisenbestimmt oder nicht krisenbestimmt war, eigenkapitalersetzenden Charakter besitzt.
  • FG München, 21.04.2006 - 8 K 1923/04

    Kapitalersatz durch Darlehen des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers an seine

    Auszug aus FG Köln, 24.08.2006 - 10 K 4703/02
    Nach Auffassung des erkennenden Senats ist ein solcher Dritter auch der mittelbare Gesellschafter zumindest in dem Fall, dass er die unmittelbare Gesellschafterin beherrscht (ebenso FG München, Urteil vom 21.04.2006 8 K 1923/04, EFG 2006, 1244 mit Anmerkung Müller).
  • FG Münster, 11.09.2003 - 14 K 1360/03

    Anschaffungskosten der Beteiligung an einer KapG und Drittaufwand

    Auszug aus FG Köln, 24.08.2006 - 10 K 4703/02
    Ein Fall von Drittaufwand läge nur vor, wenn die G-GmbH Aufwendungen des Klägers als eigene geltend machen wollte (vgl. hierzu Finanzgericht Münster, Urteil vom 11. September 2003 14 K 1360/03, EFG 2004, 262 mit Hinweisen auf die BFH-Urteile vom 12. Dezember 2000).
  • FG Düsseldorf, 17.10.2005 - 11 K 2558/04

    Das zivilrechtliche Sanierungsprivileg des § 32a Abs. 3 Satz 3 GmbHG hindert

    Auszug aus FG Köln, 24.08.2006 - 10 K 4703/02
    Der erkennende Senat ist zunächst mit dem Finanzgericht Düsseldorf (Urteil vom 17. Oktober 2005 XI K 2558/04 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2006, 110, BFH Az.: VIII R 66/05) der Auffassung, dass die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auch dann zu nachträglichen Anschaffungskosten führen kann, wenn auf die Bürgschaft nicht die Regeln des Eigenkapitalersatzrechts anzuwenden sind.
  • BFH, 21.11.2006 - VIII R 66/05
    Auszug aus FG Köln, 24.08.2006 - 10 K 4703/02
    Der erkennende Senat ist zunächst mit dem Finanzgericht Düsseldorf (Urteil vom 17. Oktober 2005 XI K 2558/04 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2006, 110, BFH Az.: VIII R 66/05) der Auffassung, dass die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auch dann zu nachträglichen Anschaffungskosten führen kann, wenn auf die Bürgschaft nicht die Regeln des Eigenkapitalersatzrechts anzuwenden sind.
  • BFH, 04.03.2008 - IX R 78/06

    Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Bürgschaftsübernahme für mittelbare

    Der nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage gab das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 1837, veröffentlichten Urteil statt.
  • FG Schleswig-Holstein, 15.04.2008 - 3 K 253/05

    Wesentliche Beteiligung: keine nachträglichen Anschaffungskosten eines nur

    Das Finanzgericht Köln habe in einer vergleichbaren Fallgestaltung mit Urteil vom 24. August 2006 entschieden (10 K 4703/02, EFG 2006, 1837), dass für die Geltendmachung von Verlusten aus § 17 EStG auch eine mittelbare Beteiligung ausreiche.

    Das Gericht folgt nicht der Auffassung des Finanzgerichts Köln (Urteil vom 24. August 2006, 10 K 4703/02, EFG 2006, 1837; Revision eingelegt, BFH IX R 78/06), wonach Finanzierungsmaßnahmen eines mittelbaren Gesellschafters mit denen eines unmittelbaren Gesellschafters gleich zu behandeln seien und eine mittelbare Beteiligung jedenfalls dann ausreiche, wenn der mittelbare Gesellschafter die umittelbare Gesellschafterin beherrsche.

  • FG Schleswig-Holstein, 28.11.2007 - 2 K 30021/04

    Nachträgliche Anschaffungskosten i.S. des § 17 EStG aufgrund von Zahlungen aus

    Dem Urteil des Finanzgerichts Köln vom 24. August 2006 (10 K 4703/02, EFG 2006, 1837) liegt ein anderer Sachverhalt zu Grunde.
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