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   FG Schleswig-Holstein, 07.09.2006 - 4 K 223/04   

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https://dejure.org/2006,10919
FG Schleswig-Holstein, 07.09.2006 - 4 K 223/04 (https://dejure.org/2006,10919)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.09.2006 - 4 K 223/04 (https://dejure.org/2006,10919)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. September 2006 - 4 K 223/04 (https://dejure.org/2006,10919)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Aufteilung der Vorsteuern anteilig auf die steuerpflichtigen und umsatzsteuerfreien Umsätze; nichtsteuerbare Entgelte im Gegensatz zu steuerfreien Umsätzen nicht zu einer Vorsteuerkürzung führten; Verhältnis von steuerfreien Umsätzen und nichtsteuerbaren ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen bei der Aufteilung der abzugsfähigen Vorsteuern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen bei der Aufteilung der abzugsfähigen Vorsteuern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer - Zuschüsse zählen bei Schätzung des Vorsteuerabzugs nicht

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1867
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.10.2000 - V R 12/00

    USt; Gebietskörperschaft als GmbH-Gesellschafter

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.09.2006 - 4 K 223/04
    Von dieser Möglichkeit habe der nationale Gesetzgeber jedoch keinen Gebrauch gemacht, wie zwischenzeitlich auch der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 26. Oktober 2000 zum Aktenzeichen V R 12/00 (Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2001, 494) entschieden habe.
  • BFH, 17.08.2001 - V R 1/01

    Vorsteueraufteilung bei Wohn- und Geschäftshaus

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.09.2006 - 4 K 223/04
    Bei richtlinienkonformer Auslegung ist als "sachgerecht" im Sinne des § 15 Abs. 4 UStG ein Aufteilungsverfahren anzuerkennen, das nach einer einheitlichem Methode die beiden Nutzungsteile eines gemischt verwendeten Gegenstandes oder Dienstleistung den damit ausgeführten steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen zurechnet (vgl. BFH BStBl II 2002, 833, 834).
  • EuGH, 08.06.2000 - C-98/98

    Midland Bank

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.09.2006 - 4 K 223/04
    Art. 17 der 6. RLEWG sei so auszulegen, dass grundsätzlich ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und einem oder mehreren Ausgangsumsätzen, die zum Vorsteuerabzug berechtigten, bestehen müsse, damit der Steuerpflichtige zum Vorsteuerabzug berechtigt sei und der Umfang dieses Rechtes bestimmt werden könne (vgl. Europäischer Gerichtshof -EuGH- Urteil vom 08. Juni 2000 - C-98/98, Umsatzsteuer-Rundschau -UR- 2000, 342).
  • BFH, 14.04.2008 - XI B 171/07

    Aufteilung von Vorsteuern auf unternehmerischen und nicht unternehmerischen

    Die Vorentscheidung weicht nicht vom Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts (FG) vom 7. September 2006 4 K 223/04 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 1867) ab.

    Der Streitfall ist mit dem Sachverhalt, der dem Urteil in EFG 2006, 1867 zugrunde liegt, nicht vergleichbar.

  • FG Münster, 16.05.2019 - 5 K 3053/16

    Umsatzsteuer - Zur Frage, ob eine Aufteilung des Vorsteuerabzugs vorzunehmen ist,

    Zur Begründung führte der Kläger aus, dass nach der Rechtsprechung des FG Schleswig-Holstein (Urt. vom 07.09.2006 - 4 K 223/04, EFG 2006, 1867) bei der Aufteilung der abzugsfähigen Vorsteuerbeträge sowohl Spenden als auch echte Zuschüsse für die Aufteilung der abzugsfähigen Vorsteuern irrelevant seien.

    Aus dem gleichen Grund rechtfertigen auch die vom Kläger zitierten Urteile des Sächsischen FG (Urt. vom 13.12.2012 - 6 K 1010/10, juris) und des FG Schleswig Holstein (Urt. vom 07.09.2006 - 4 K 223/04, EFG 2006, 1867) keine abweichende Beurteilung des Streitfalles.

    Auch das FG Schleswig-Holstein hat aufgrund der tatsächlichen Umstände des entschiedenen Falles die Feststellung getroffen, dass die dortige Klägerin keine Eingangsleistungen für ihren ideellen Bereich bezogen habe (FG Schleswig Holstein, Urt. vom 07.09.2006 - 4 K 223/04, EFG 2006, 1867, Rdn. 32).

  • FG Sachsen, 13.12.2012 - 6 K 1010/10

    Keine Berücksichtigung von Zuwendungen und Spenden bei der Aufteilung von

    Dazu werde auf die Entscheidung des FG Schleswig-Holstein vom 7. September 2006, 4 K 223/04, verwiesen.

    Bei der Berechnung dieses Schlüssels sind echte Zuschüsse und Spenden, bei denen kein Leistungsaustausch zu Grunde liegt, sondern Verluste des Klägers auf Grund der von ihm durchgeführten Tätigkeiten ausgeglichen werden sollen, unberücksichtigt zu lassen (vgl. FG Schleswig-Holstein, EFG 2006, 1867 ).

    Die bloße technische Anknüpfung von Förderungsmaßnahmen an eine Tätigkeit des Zahlungsempfängers (Betrieb der Eisenbahn) führt nicht dazu, die Förderung zum (zusätzlichen) Entgelt für die Leistung zu machen, da das Förderungsziel nicht die Subvention der Preise zugunsten der Nutzer der Eisenbahn ist (vgl. FG Schleswig-Holstein, EFG 2006, 1867 ).

  • FG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - 5 K 5347/09

    Umsatzsteuerpflicht der Mitgliedsbeträge eines gemeinnützigen Sportvereins

    Bei dieser Sachlage komme es auf die Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts (Urteil vom 07.09.2006 - 4 K 223/04) an, wonach echte Zuschüsse für die Aufteilung der abzugsfähigen Vorsteuer irrelevant seien.

    Nach dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 07.09.2006 (4 K 223/04, EFG 2006, 1867 ), dem sich der Senat anschließt, folgt dies aus Art. 19 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (6. RLEWG).

  • BFH, 29.06.2010 - V B 160/08

    Vorsteuerabzug gemeinnütziger Forschungseinrichtungen - Eigenforschung -

    Der vorliegende Streitfall ist nicht mit den Sachverhalten vergleichbar, die den Urteilen des Schleswig-Holsteinischen FG vom 7. September 2006  4 K 223/04 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1867) und des Sächsischen FG vom 29. Januar 2002  6 K 1747/98 (nicht veröffentlicht) zugrunde lagen:.
  • FG Berlin-Brandenburg, 30.04.2013 - 2 K 2191/08

    Vorsteueraufteilung bei einem als gemeinnützig anerkannten eingetragenen Verein,

    Die Einbeziehung nicht steuerbarer Umsätze zur Ermittlung der Vorsteueraufteilung nach Art eines Umsatzschlüssels sei gemäß Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts - FG - vom 07.09.2006 4 K 223/04 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2006, 1867 ) unzulässig.
  • FG Nürnberg, 11.05.2010 - 2 K 748/07

    Umsatzschlüssel als maßgebender Aufteilungsmaßstab für die Vorsteuer aufgrund

    Es stand nicht in einem konkreten Leistungsaustausch im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (vgl. BFH-Urteil vom 26.10.2000 V R 12/00, BFH-NV 2001, 494) und war als sog. echter Zuschuss (vgl. A 150 Abs. 7 UStR 1996) für die Aufteilung der abzugsfähigen Vorsteuerbeträge nicht von Bedeutung (vgl. FG Schleswig-Holstein Urteil vom 07.09.2006 4 K 223/04, EFG 2006, 1867).
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