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   FG Düsseldorf, 19.05.2006 - 12 K 6536/04 E   

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https://dejure.org/2006,10039
FG Düsseldorf, 19.05.2006 - 12 K 6536/04 E (https://dejure.org/2006,10039)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.05.2006 - 12 K 6536/04 E (https://dejure.org/2006,10039)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Mai 2006 - 12 K 6536/04 E (https://dejure.org/2006,10039)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 17 Abs. 1; ; EStG § 17 Abs. 4; ; AktG § 179; ; AktG § 262; ; InsO § 17; ; InsO § 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachträgliche Anschaffungskosten; Beteiligung; Inanspruchnahme; Bürgschaft; Gesellschafterdarlehen; Eigenkapitalersetzender Charakter; Sperrminorität - Inanspruchnahme zu Gunsten einer Aktiengesellschaft bei Beteiligungsquote unter 25 % als nachträgliche ...

  • rechtsportal.de

    Nachträgliche Anschaffungskosten; Beteiligung; Inanspruchnahme; Bürgschaft; Gesellschafterdarlehen; Eigenkapitalersetzender Charakter; Sperrminorität - Inanspruchnahme zu Gunsten einer Aktiengesellschaft bei Beteiligungsquote unter 25 % als nachträgliche ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Inanspruchnahme zu Gunsten einer Aktiengesellschaft bei Beteiligungsquote unter 25 % als nachträgliche Anschaffungskosten i. S. von § 17 Abs. 4 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1898
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 36/97

    Bürgschaftsverluste als nachträgliche AK der Beteiligung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.05.2006 - 12 K 6536/04
    Davon ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auszugehen, wenn die Bürgschaft zu einem Zeitpunkt übernommen wurde, in dem sich die Gesellschaft bereits in der sogenannten Krise befand oder wenn die Bürgschaft (auch) für den Fall der Krise bestimmt war (vgl. BFH-Urteil vom 12.12.2000, VIII R 36/97, BFH/NV 2001, 761 m. w. N.).

    Sie ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Gesellschaft überschuldet oder zahlungsunfähig und damit insolvenzreif ist (§§ 19, 17 InsO) oder wenn die Insolvenzreife zwar noch nicht eingetreten, die Rückzahlung eines der Gesellschaft gewährten Darlehens angesichts ihrer finanziellen Situation aber derart gefährdet wäre, dass ein ordentlicher Kaufmann das Risiko der Kreditgewährung zu denselben Bedingungen wie ein Gesellschafter nicht mehr eingehen würde (vgl. eingehend BFH-Urteil vom 12.12.2000, a. a. O.).

    Für deren Höhe ist der gemeine Wert des Rückgriffsanspruchs bzw. der Darlehensforderung in dem Zeitpunkt maßgebend, in dem es der Gesellschafter trotz eingetretener Krise mit Rücksicht auf das Gesellschaftsverhältnis unterließ, sein Engagement zu beenden, obwohl er von der Gesellschaft die Freistellung von seiner Bürgschaftsverpflichtung hätte verlangen bzw. das Darlehen abziehen können (BFH-Urteil vom 12.12.2000, a. a. O.; st. Rspr.).

  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 171/83

    Begriff des beherrschenden Einflusses; Behandlung kapitalersetzender

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.05.2006 - 12 K 6536/04
    Eine Unterscheidung nach der Rechtsform trifft das Gesetz insoweit nicht, was sich jedoch in Anbetracht der vom Finanzamt zur Stützung seiner Rechtsansicht herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 26.3.1984, II ZR 171/83; BGHZ 90, 381; NJW 1984, 1893) aufgedrängt hätte.

    Der Bundesgerichtshof brauchte sich hiermit schon deshalb nicht auseinanderzusetzen, weil nach § 17 Abs. 1 EStG in der damals geltenden Fassung eine wesentliche Beteiligung nur eine solche von mehr als 25 % war, weshalb der BGH zur Stützung der von ihm vertretenen Ansicht auch auf diese Vorschrift hinweisen konnte, ohne sich mit einem etwaigen Wertungswiderspruch auseinandersetzen zu müssen (BGH-Urteil vom 26.3.1984 a.a.O. unter I. 5. der Entscheidungsgründe).

  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 31/98

    Darlehensverluste bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.05.2006 - 12 K 6536/04
    Denn es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Kläger schon zu einem früheren Zeitpunkt mit bindender Wirkung gegenüber der Gesellschaft oder den Gesellschaftsgläubigern erklärt hat, dass er seinen im Fall der Krise entstehenden Befreiungsanspruch nach § 775 Abs. 1 Nr. 1 BGB nicht gegen die Gesellschaft geltend machen werde (siehe BFH-Urteil vom 13.7.1999, VIII R 31/98, BStBl. II 1999, 724 zum eigenkapitalersetzenden Darlehen).
  • BFH, 02.04.2008 - IX R 76/06

    Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung: Nachträgliche Anschaffungskosten bei

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 1898 veröffentlichten Gründen statt.
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.07.2008 - 2 K 2628/06

    Anerkennung kapitalersetzender Finanzierungsmittel für eine GmbH (Darlehen und

    Nichts anderes ergibt sich aus dem Urteil des FG Düsseldorf vom 19. Mai 2006 (12 K 6536/04 E, EFG 2006, 1898, Rev. IX R 76/06).
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