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   FG Münster, 17.08.2005 - 12 K 3383/03 E   

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https://dejure.org/2005,7529
FG Münster, 17.08.2005 - 12 K 3383/03 E (https://dejure.org/2005,7529)
FG Münster, Entscheidung vom 17.08.2005 - 12 K 3383/03 E (https://dejure.org/2005,7529)
FG Münster, Entscheidung vom 17. August 2005 - 12 K 3383/03 E (https://dejure.org/2005,7529)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Privatnutzung von PC und sonstigen Telekommunikationsgeräten bei Selbständigen

  • rechtsportal.de

    Privatnutzung von PC und sonstigen Telekommunikationsgeräten bei Selbständigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betriebseinnahmen: - Steuerbefreiung für private Telekommunikation der Arbeitnehmer (§ 3 Nr. 45 EStG) nicht auch für Freiberufler anzuwenden

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Steuerbefreiung der privaten Nutzung von Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten bei Selbstständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebsausgaben - Sind private Telefonkosten bei Selbstständigen steuerfrei?

  • IWW (Kurzinformation)

    Sind private Telefonkosten bei Selbstständigen steuerfrei?

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebsausgaben - Sind private Telefonkosten bei Selbstständigen steuerfrei?

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebsausgaben - Sind private Telefonkosten bei Selbstständigen steuerfrei?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abziehbarkeit von privat veranlassten Telefonkosten eines freiberuflichen Rechtsanwalts als Betriebsausgabe; Steuerbefreiung für privat veranlasste Telefonkosten eines Freiberuflers; Vereinfachungsbefreiung bei Steuerpflichtigen mit Gewinneinkünften

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2006, 303
  • EFG 2006, 21
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 18/81

    Einheitswerte I

    Auszug aus FG Münster, 17.08.2005 - 12 K 3383/03
    Seine Gestaltungsfreiheit endet erst dort, wo die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein sachlicher Grund für die Gleichbehandlung oder Ungleichbehandlung fehlt (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 10.02.1987 1 BvL 18/81, 1 BvL 20/82, BStBl. II 1987, 240 m. w. H.).
  • FG Sachsen, 08.02.2006 - 4 K 1435/02

    Ansatz eines privaten Anteils an den Telefonkosten bei den Einkünften aus Land-

    Der Arbeitnehmer hat diese Möglichkeit nicht, zumal er zunächst auf die Erlaubnis seines Arbeitgebers zur unentgeltlichen privaten Mitbenutzung der Telekommunikationsanlagen angewiesen ist (ebenso: FG Münster, Urteil vom 17. August 2005 12 K 3383/03 E,EFG 2006, 21f.; BMF-Schreiben vom 6. Mai 2002 IV A 6 - S 2144 - 19/02, DStR 2002, 999; von Beckerath, in: Kirchhof, EStG-Kompaktkommentar, 4. Aufl. 2004, § 3 Rn. 153; Bergkemper, in: Hermann/Heuer/Raupach, § 3 Rn. 45 Rn. 2; an der Verfassungsmäßigkeit von § 3 Nr. 45 EStG zweifelnd: Schmidt/Heinicke, EStG, 24. Aufl. 2005, § 3 "Arbeitsmittelgestellung"; v. Beckerath, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 3 Nr. 45 Rn. B 45/15).
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