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   FG München, 10.11.2005 - 15 K 3231/05   

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https://dejure.org/2005,10258
FG München, 10.11.2005 - 15 K 3231/05 (https://dejure.org/2005,10258)
FG München, Entscheidung vom 10.11.2005 - 15 K 3231/05 (https://dejure.org/2005,10258)
FG München, Entscheidung vom 10. November 2005 - 15 K 3231/05 (https://dejure.org/2005,10258)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllung des Tatbestandes der Steuerhinterziehung trotz Selbstanzeige; Bestehen einer zehnjährigen Festsetzungsfrist im Hinblick auf eine Steueränderung auf Grund Selbstanzeige; Eintritt der Festsetzungsverjährung hinsichtlich eines Steuerbescheides bei der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung der bei Steuerhinterziehung vorgesehenen 10-jährigen Festsetzungsfrist bei einer zu einer Steuererstattung führenden Selbstanzeige

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anwendung der bei Steuerhinterziehung vorgesehenen 10-jährigen Festsetzungsfrist bei einer zu einer Steuererstattung führenden Selbstanzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Ablehnung einer Selbstanzeige bei Steuererstattung nicht zulässig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eine nach Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung vorzunehmende Verlängerung der Festsetzungsfrist auf zehn Jahre ist ergebnisunabhängig

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerhinterziehung - Verlängerung der Festsetzungsverjährung zu Gunsten steuerunehrlicher Bürger?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 473
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 30.10.2003 - III R 24/02

    Nachträgliche Gewährung eines Ausbildungsfreibetrags

    Auszug aus FG München, 10.11.2005 - 15 K 3231/05
    Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 AO ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestandes sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften materieller oder immaterieller Art. (BFH-Urteil vom 30. Oktober 2003 III R 24/02, BFHE 204, 10 , BStBl II 2004, 394, m.w.N.).
  • BFH, 14.12.1989 - III R 49/89

    Missachtung eines selbständigen Angriffsmittels oder Verteidigungsmittels als

    Auszug aus FG München, 10.11.2005 - 15 K 3231/05
    Der Bekanntgabemangel wird geheilt, wenn der Empfangsbevollmächtigte den Verwaltungsakt tatsächlich und nachweislich erhält (BFH-Urteil vom 14. Dezember 1989 III R 49/89, BFH/NV 1991, 288).
  • BFH, 26.02.2008 - VIII R 1/07

    Sinn und Zweck der auf zehn Jahre verlängerten Festsetzungsfrist nach § 169 Abs.

    Nach erfolglosem Einspruch gab das Finanzgericht (FG) mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 473 veröffentlichtem Urteil der Klage mit im Wesentlichen folgender Begründung statt: .
  • FG Schleswig-Holstein, 22.11.2006 - 2 K 30186/03

    Steuerhinterziehung durch Verschweigen von Erträgen aus Tafelgeschäften

    Des Weiteren werde zum Tatbestandsirrtum auf die Urteile des FG München vom 10. November 2005 -15 K 3231/05-, des FG Hamburg vom 24. Juni 2005 -I 349/04- und des BGH vom 7. Dezember 1979 -2StR 315/79- verwiesen.

    Dass Schuldner der Kapitalerträge bzw. die die Kapitalerträge auszahlenden Stellen bereits den Kapitalertragsteuerabzug für Rechnung eines Steuerpflichtigen vorgenommen und die einbehaltene Steuer an das Finanzamt abgeführt haben, berührt weder die Erklärungspflicht des Steuerpflichtigen noch die Höhe der festzusetzenden ESt, da die Kapitalertragsteuer grundsätzlich unabhängig von der Erklärungspflicht erhoben wird (vgl. Weber-Grellet in Schmidt, 23. Aufl., EStG, § 43 Rn. 2, Finanzgericht München, Urteil vom 10. November 2005, EFG 2006, 473 ).

    Das FG München (EFG 2006, 473 ) kommt in dem vergleichbaren Fall zum Ergebnis, dass Steuerhinterziehung vorliegt, ein Tatbestandsirrtum wird nicht problematisiert.

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