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   FG Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 1 K 354/03   

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https://dejure.org/2005,11203
FG Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 1 K 354/03 (https://dejure.org/2005,11203)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.12.2005 - 1 K 354/03 (https://dejure.org/2005,11203)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - 1 K 354/03 (https://dejure.org/2005,11203)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Einleitung eines Strafverfahrens nach einer Selbstanzeige; Hemmung des Beginns der Festsetzungsfrist für Hinterziehungszinsen durch ein eingeleitetes Strafverfahren; Vorliegen einer Vorprüfung bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des begründeten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einleitung eines Strafverfahrens nach Selbstanzeige; Anlaufhemmung für die Festsetzungsfrist der Hinterziehungszinsen nach Selbstanzeige

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einleitung eines Strafverfahrens nach Selbstanzeige - Anlaufhemmung für die Festsetzungsfrist der Hinterziehungszinsen nach Selbstanzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Selbstanzeige - Hinterziehungszinsen bei Selbstanzeige

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Der Beginn der Festsetzungsfrist für Hinterziehungszinsen wird durch ein eingeleitetes Strafverfahren auch im Falle der strafbefreienden Selbstanzeige gehemmt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ein eingeleitetes Strafverfahren hemmt den Beginn der Festsetzungsfrist für Hinterziehungszinsen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 474
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 24.08.2001 - VI R 42/94

    Festsetzungsfrist für Hinterziehungszinsen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 1 K 354/03
    § 239 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 2. Halbsatz AO betrifft nur Strafverfahren, die bis zum Ablauf des Jahres eingeleitet werden, in dem die hinterzogenen Steuern unanfechtbar festgesetzt wurden (BFH-Urteil vom 24. August 2001 VI R 42/94, BStBl II 2001, 782).

    Die förmliche Verfügung über die Einleitung eines Strafverfahrens durch die Strabu vom 13. Oktober 1998 war ebenso eine das Strafverfahren einleitende Maßnahme wie die mit Ermittlungsauftrag vom 30. September 1998 begonnen Prüfungshandlungen der Steufa, auch wenn das eingeleitete Strafverfahren auf die Prüfung der Wirksamkeit der Selbstanzeige beschränkt blieb (a.A. wohl FG Düsseldorf, Urteil vom 24. Februar 1994 10 K 468/89, juris; Krieger, Verjährung von Hinterziehungszinsen, DStR 2002, 750; offen gelassen im BFH-Urteil vom 24. August 2001 VI R 42/94, BStBl II 2001, 782).

  • BayObLG, 03.11.1989 - RReg. 4 St 135/89
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 1 K 354/03
    Der staatliche Strafanspruch ist auflösend bedingt durch die Nachzahlung der Steuer innerhalb der gesetzten Frist (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juni 1954 3 StR 302/53, BGHSt 7, 336; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 3. November 1989 RReg 4 St 135/89, wistra 1990, 159).
  • BGH, 16.06.2005 - 5 StR 118/05

    Strafbefreiende Selbstanzeige (Wirksamkeitsvoraussetzungen und Aufhebung der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 1 K 354/03
    Durch die Berichtigung und Ergänzung der bisherigen oder die Nachholung von bisher unterbliebenen Angaben durch den Steuerpflichtigen muss die Finanzbehörde in der Lage sein, ohne langwierige Nachforschungen den Sachverhalt vollends aufzuklären (vgl. Bundesgerichtshof - BGH, Beschluss vom 16. Juni 2005 5 StR 118/05, BFH/NV 2005, Beilage 4, 380 m.w.N.).
  • BGH, 03.06.1954 - 3 StR 302/53

    Strafrecht; Steuerstrafrecht; Abgabenordnung ( AO ); Steuerhinterziehung;

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 1 K 354/03
    Der staatliche Strafanspruch ist auflösend bedingt durch die Nachzahlung der Steuer innerhalb der gesetzten Frist (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juni 1954 3 StR 302/53, BGHSt 7, 336; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 3. November 1989 RReg 4 St 135/89, wistra 1990, 159).
  • BFH, 13.12.1995 - X B 50/95

    Zulassung der Revision bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 1 K 354/03
    Die förmliche Einleitung des Verfahrens ist der Regelfall einer einleitenden Maßnahme (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Dezember 1995 X B 50/95, BFH/NV 1996, 451), die zur Anlaufhemmung für die Festsetzung der Hinterziehungszinsen führt.
  • BFH, 11.07.2000 - VIII B 102/99

    Steuerfahndungsprüfung - Angabe aller Vermögenswerte - Geänderte

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 1 K 354/03
    Das eingeleitete Strafverfahren hemmte den Anlauf der Festsetzungsfrist bis zu dessen rechtskräftigen Abschluss mit Einstellungsbeschluss vom 24. März 1999 (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Juli 2000 VIII B 102/99, juris).
  • FG Düsseldorf, 24.02.1994 - 10 K 468/89
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 1 K 354/03
    Die förmliche Verfügung über die Einleitung eines Strafverfahrens durch die Strabu vom 13. Oktober 1998 war ebenso eine das Strafverfahren einleitende Maßnahme wie die mit Ermittlungsauftrag vom 30. September 1998 begonnen Prüfungshandlungen der Steufa, auch wenn das eingeleitete Strafverfahren auf die Prüfung der Wirksamkeit der Selbstanzeige beschränkt blieb (a.A. wohl FG Düsseldorf, Urteil vom 24. Februar 1994 10 K 468/89, juris; Krieger, Verjährung von Hinterziehungszinsen, DStR 2002, 750; offen gelassen im BFH-Urteil vom 24. August 2001 VI R 42/94, BStBl II 2001, 782).
  • BFH, 06.02.2001 - VII B 277/00

    Weitergabe von Beweismaterial durch Steuerfahndung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 1 K 354/03
    Ist gegen die Person, gegen die sich die Maßnahme der Steufa richtet oder richten soll, ein steuerstrafrechtliches oder bußgeldrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet und noch nicht abgeschlossen, wird die Steufa im Straf- oder Bußgeldverfahren tätig (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO), auch wenn sie im Zusammenhang mit dem eingeleiteten Ermittlungsverfahren gemäß § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO Besteuerungsgrundlagen ermittelt (BFH- Beschluss vom 6. Februar 2001 VII B 277/00, BStBl I 2001, 306).
  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 5/06

    Berechtigung und Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden zur Einleitung eines

    Das Finanzgericht (FG) wies mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 474 veröffentlichtem Urteil die Klage ab.
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