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   FG Berlin, 27.01.2006 - 2 B 2192/05   

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https://dejure.org/2006,15292
FG Berlin, 27.01.2006 - 2 B 2192/05 (https://dejure.org/2006,15292)
FG Berlin, Entscheidung vom 27.01.2006 - 2 B 2192/05 (https://dejure.org/2006,15292)
FG Berlin, Entscheidung vom 27. Januar 2006 - 2 B 2192/05 (https://dejure.org/2006,15292)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwendung des eingezahlten Genossenschaftsguthabens zur Errichtung oder zum Erwerb von Wohnungen; Schaffung eines eigenständigen Subventionstatbestands durch den Gesetzgeber im Regelungssystem des Eigenheimzulagengesetzes; Bereitstellung von Wohnräumen und Gewerberäumen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 558
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 15.01.2002 - IX R 55/00

    EigZulG § 17

    Auszug aus FG Berlin, 27.01.2006 - 2 B 2192/05
    Der Geschäftsbetrieb wurde daher erst nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 15. Januar 2002 (IX R 55/00, BStBl II 2002, 274), dass eine Nutzung der genossenschaftlichen Wohnung durch die Anspruchsberechtigten nicht erforderlich sei, wieder aufgenommen.

    Geht man mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH- (BFH-Urteil vom 15. Januar 2002 IX R 55/00, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 197, 507, BStBl II 2002, 274) davon aus, dass § 17 EigZulG das genossenschaftliche Wohnen fördern und die Voraussetzungen für ein verstärktes Engagement im Wohnungsneubau fördern soll, so müssen die durch § 17 EigZulG geförderten Genossenschaften tatsächlich und nicht nur satzungsgemäß den Erwerb, die Herstellung und den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb von Wohnungen durch die Genossenschaftsmitglieder fördern und betreiben (vgl. Finanzgericht -FG- Münster, Beschluss vom 14. April 2005 15 V 913/05 F, EFG 2005, 1170).

    Aber auch derjenige werde dem Förderzweck des genossenschaftlichen Wohnens gerecht, der sich - ohne eine Selbstnutzung anzustreben - nur kapitalmäßig an der Wohnungsbaugenossenschaft beteilige und mit dem Erwerb von Anteilen die Eigenkapitalausstattung der Genossenschaften verbessere: Er trage dazu bei, Wohnraum für diejenigen Genossenschaftsmitglieder zu schaffen, die selbst dazu nicht in der Lage seien (BFH-Urteil vom 15. Januar 2002 IX R 55/00, BStBl II 2002, 274).

  • FG Münster, 14.04.2005 - 15 V 913/05

    Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen

    Auszug aus FG Berlin, 27.01.2006 - 2 B 2192/05
    Der Ag. verweist ferner auf den Beschluss des Finanzgerichts -FG- Münster vom 14. April 2005 (15 V 913/05 F, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2005, 1170), nach dem eine als Wohnungsbaugenossenschaft auftretende Genossenschaft, die nicht glaubhaft mache, dass ein wesentlicher Teil ihrer Mittel für satzungsgemäße wohnungswirtschaftliche Zwecke verwendet werde, nicht die Anforderung an eine Wohnungsbaugenossenschaft im Sinne von § 17 EigZulG erfülle.

    Geht man mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH- (BFH-Urteil vom 15. Januar 2002 IX R 55/00, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 197, 507, BStBl II 2002, 274) davon aus, dass § 17 EigZulG das genossenschaftliche Wohnen fördern und die Voraussetzungen für ein verstärktes Engagement im Wohnungsneubau fördern soll, so müssen die durch § 17 EigZulG geförderten Genossenschaften tatsächlich und nicht nur satzungsgemäß den Erwerb, die Herstellung und den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb von Wohnungen durch die Genossenschaftsmitglieder fördern und betreiben (vgl. Finanzgericht -FG- Münster, Beschluss vom 14. April 2005 15 V 913/05 F, EFG 2005, 1170).

  • BFH, 06.04.2000 - IX R 90/97

    Eigenheimzulage bei Miteigentum

    Auszug aus FG Berlin, 27.01.2006 - 2 B 2192/05
    Der Gesetzgeber hat mit § 17 EigZulG einen eigenständigen Subventionstatbestand geschaffen, der dem Regelungssystem des Eigenheimzulagengesetzes fremd ist (BFH-Urteil vom 6. April 2000 IX R 90/97, BFHE 191, 377, BStBl II 2000, 414).
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Berlin, 27.01.2006 - 2 B 2192/05
    Ernstliche Zweifel im Sinne von § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Steuerbescheids neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BStBl III 1967, 182; seitdem ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 31.07.2007 - IX B 36/06

    Verwendung des Geschäftsguthabens einer Genossenschaft zu

    Diesen Antrag hat das FG als unbegründet mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 558 zurückgewiesen und die Beschwerde zugelassen.
  • FG Baden-Württemberg, 09.03.2009 - 6 K 304/05

    Eigenheimzulage für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen: Keine Förderung einer

    Zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken werden hingegen in erster Linie solche Mittel eingesetzt, die der Anschaffung, Herstellung, Instandsetzung und Verwaltung von Wohnraum dienen (ebenso FG Berlin, Beschluss vom 27. Januar 2006 2 B 2192/05, Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 558).
  • FG Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 3 V 24/05

    Streitwert bezüglich der Frage, ob eine Genossenschaft die Anforderungen des § 17

    Mangels konkreter Anhaltspunkte zur Bezifferung des Streitwerts ist danach vom Auffangstreitwert auszugehen (vgl. FG Berlin Beschluss vom 27. Januar 2006 2 B 2192/05, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2006, 558).
  • FG Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 3 V 36/05

    Streitwert bezüglich der Streitfrage, ob eine Genossenschaft die Anforderungen

    Mangels konkreter Anhaltspunkte zur Bezifferung des Streitwerts ist danach vom Auffangstreitwert auszugehen (vgl. FG Berlin Beschluss vom 27. Januar 2006 2 B 2192/05, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2006, 558).
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