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   FG Münster, 07.12.2005 - 10 K 5715/04 F   

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https://dejure.org/2005,5751
FG Münster, 07.12.2005 - 10 K 5715/04 F (https://dejure.org/2005,5751)
FG Münster, Entscheidung vom 07.12.2005 - 10 K 5715/04 F (https://dejure.org/2005,5751)
FG Münster, Entscheidung vom 07. Dezember 2005 - 10 K 5715/04 F (https://dejure.org/2005,5751)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4
    Termingeschäft: Verfall eines befristeten Optionsrechts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Privates Veräußerungsgeschäft: - Verfall einer Option

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Spekulationsgeschäfte - Verluste durch wertlose Optionen

  • IWW (Kurzinformation)

    Kapitalanlagen - Berücksichtigung von Verlusten bei Verfall von Optionen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen eines privaten Veräußerungsgeschäfts bei Verfall einer Option; Einordnung privater Veräußerungsgeschäfte als Termingeschäft; Einkommensteuerliche Bedeutung der Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Verfall von Optionsscheinen ist absetzbar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 669
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Baden-Württemberg, 05.06.2003 - 14 K 190/02

    Kein Spekulationsverlust nach der vor 1999 gültigen Rechtslage bei Verkauf

    Auszug aus FG Münster, 07.12.2005 - 10 K 5715/04
    Die Gegenmeinung (z.B. Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 05.06.2003 14 K 190/02, EFG 2004, 907; Weber-Grellet in Schmidt, EStG § 23 Rdnr. 29; Jacobs-Soyka in Littmann-Bitz-Pust, EStG § 23 Rdnr. 59; Glenk in Blümich, EStG § 23 Rdnr. 55; Wendt, FR 1999, 333, 352; Geurts, DB 2002, 110, 113; Delp INF 1999, 586; Philipowski, DStR 2004, 978) vertritt die Auffassung, unter den durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 eingeführten Tatbestand "Beendigung des Rechts auf einen Differenzausgleich" falle grundsätzlich auch der Verfall eines nicht ausgeübten, befristeten Optionsrechts.
  • BFH, 19.12.2007 - IX R 11/06

    Verfall einer Option kein privates Veräußerungsgeschäft

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 669 veröffentlicht.
  • FG Hessen, 22.10.2010 - 8 V 1268/10

    Steuerliche Erheblichkeit der Verluste in Zusammenhang mit dem Erreichen der

    60 Der Senat folgt insoweit der in den Urteilen des Finanzgerichts (FG) Münster vom 07.12.2005 10 K 5715/04 F, EFG 2006, 669 sowie des Niedersächsischen FG vom 12.09.2007 2 K 252/05, EFG 2008, 299 sowie in Teilen der Literatur (Blümich, EStG, Stand Stand 106. Lfg. Mai 2010, § 23 Rn. 81; Helios/Philipp, BB 2010, 95, 97 f., allerdings zur neuen Rechtslage unter der Abgeltungssteuer) vertretenen Argumentation.

    Hinzu kommt, dass es - wie die beiden Urteile des FG Münster vom 07.12.2005 10 K 5715 F, EFG 2006, 669 und des Niedersächsischen FG vom 12.09.2007 2 K 252/05, EFG 2008, 299 aufgezeigt haben - nach dem Wortlaut des 2. Halbsatzes und damit im Rahmen einer gebotenen Gesamtauslegung des Wortlauts ausreicht, dass das Eröffnungsgeschäft nur auf die Erlangung eines Differenzausgleiches gerichtet war und es im Folgenden auf irgendeine Weise - sei es durch Ausübung, Barausgleich, Glattstellung an der EUREX oder bloßem Verfall - zur Beendigung des Geschäftes kommt.

  • BFH, 13.01.2010 - IX B 110/09

    Verfall eines Knock-out-Terminkontrakts kein privates Veräußerungsgeschäft im

    Die (abweichenden) Urteile des Niedersächsischen FG vom 12. September 2007  2 K 252/05 (EFG 2008, 299) und des FG Münster vom 7. Dezember 2005  10 K 5715/04 F (EFG 2006, 669) schließlich wurden durch die BFH-Urteile in BFH/NV 2009, 152 und in BFHE 219, 574, BStBl II 2008, 519 aufgehoben.
  • FG Niedersachsen, 12.09.2007 - 2 K 252/05

    Abzugsfähigkeit von Anschaffungskosten für nicht eingelöste Aktienoptionen als

    Bei einem Verfall der Optionen liegt damit ein "Veräußerungsgeschäft" i.S.v. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG vor (vgl. auch FG Münster vom 07.12.2005, 10 K 5715/04 F, Rev. Az. IX R 11/06; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Juni 2003, 14 K 190/02, EFG 2004, 907; Philipowski, DStR 2004, 978ff., Schultze, DStR 2003, 2103ff. , Glenke in Blümich, EStG § 23 Randziffer 55 sowie Heinecke in Schmidt, EStG § 23 Textziffer 33; a.A. Harenberg in Hermann Heuer-Raupach § 23 in Ziffer 200 sowie BMF vom 27.11.2001, BStBl 2001, 986 Tz. 18 und 23).
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