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   FG Münster, 16.12.2005 - 11 K 1328/05 E   

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https://dejure.org/2005,14471
FG Münster, 16.12.2005 - 11 K 1328/05 E (https://dejure.org/2005,14471)
FG Münster, Entscheidung vom 16.12.2005 - 11 K 1328/05 E (https://dejure.org/2005,14471)
FG Münster, Entscheidung vom 16. Dezember 2005 - 11 K 1328/05 E (https://dejure.org/2005,14471)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besteuerung türkischer Lizenzfußballspieler im Inland

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Doppelbesteuerung: - Besteuerung türkischer Lizenzfußballspieler im Inland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besteuerung der Einkünfte türkischer Berufssportler in Deutschland; Steuerpflichtigkeit der Einnahmen türkischer Fußballspieler bei einem Spiel in Deutschland; Steuerfreiheit für gemeinnützigen türkischen Verein; Erfordernis der Anerkennung des ausländischen Vereins als ...

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 679
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 13.09.2000 - I R 61/99

    Umsatzabhängige Vergütung bei partiarischen Darlehen

    Auszug aus FG Münster, 16.12.2005 - 11 K 1328/05
    Ob selbst bei Anwendung der Regelung des § 50d Abs. 1 Satz 4 EStG a.F. ein entsprechender Einwendungsausschluss Platz gegriffen hätte, weil es nach Auffassung des Bundesfinanzhofes auch bei der Inanspruchnahme des Vergütungsschuldners im Wege des Nachforderungsbescheides um die Geltendmachung eines Haftungsanspruches geht (vgl. BFH-Urteil vom 13. September 2000 I R 61/99, BStBl II 2001, 67), kann damit dahinstehen.
  • FG Baden-Württemberg, 26.04.2007 - 3 K 69/05

    Anfechtung des Einkommensteuerbescheids eines im Streitjahr in Deutschland bzw.

    Letztlich spricht der Zweck der Vorschrift sogar eher für die vom Senat vorgenommene enge Wortlautauslegung; denn das DBA Türkei legt, wie Art. 17 Abs. 3 DBA Türkei zeigt, besonderen Wert auf die Förderung des Kulturaustauschs (vgl. Urteil des Finanzgerichts --FG-- Münster vom 16. Dezember 2005 11 K 1328/05 E, EFG 2006, 679).
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