Weitere Entscheidung unten: FG München, 26.07.2005

Rechtsprechung
   FG Köln, 22.09.2005 - 10 K 5182/04   

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https://dejure.org/2005,5683
FG Köln, 22.09.2005 - 10 K 5182/04 (https://dejure.org/2005,5683)
FG Köln, Entscheidung vom 22.09.2005 - 10 K 5182/04 (https://dejure.org/2005,5683)
FG Köln, Entscheidung vom 22. September 2005 - 10 K 5182/04 (https://dejure.org/2005,5683)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c
    Kindergeld: Nachweis eines fehlenden Ausbildungsplatzes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld - Kindergeldanspruch; Anspruchsvoraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ernsthaftes Bemühen um den Erwerb eines Arbeitsplatzes oder einer Ausbildung; Anspruch auf Kindergeld

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 66
  • EFG 2006, 68
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Köln, 11.11.2004 - 10 K 5425/03

    Ernsthaftes Bemühen um einen Ausbildungsplatz

    Auszug aus FG Köln, 22.09.2005 - 10 K 5182/04
    Der Kindergeldberechtigte trägt die Feststellungslast für die Bemühungen des Kindes um einen Ausbildungsplatz, da es um eine für ihn günstige Anspruchsvoraussetzung geht (FG Köln, Urteil vom 11. November 2004 10 K 5425/03, EFG 2005, 455).

    Die Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz müssen zwar Monat für Monat kontinuierlich erfolgen, um ein ernsthaftes Bemühen um einen Ausbildungsplatz bejahen zu können, der Auszubildende muss jedoch die Möglichkeit haben, das Ergebnis seiner Bewerbung abzuwarten, ohne sich parallel auch für andere Ausbildungsplätze bewerben zu müssen (FG Köln, Urteil vom 11. November 2004 10 K 5425/03, EFG 2005, 455).

  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 71/99

    Kindergeld: fehlender Ausbildungsplatz

    Auszug aus FG Köln, 22.09.2005 - 10 K 5182/04
    Auf die subjektive Kenntnis des Kindes, dass es die Voraussetzungen für den angestrebten Ausbildungsplatz nicht erfüllt, kommt es nicht an (BFH-Urteil vom 15. Juli 2003 VIII R 71/99, BFH/NV 2004, 473 für eine Bewerbung um einen Studienplatz, der den - fehlenden - Nachweis voraussetzte, für das vorausgegangene Studium unmittelbar an einer ausländischen Universität zugelassen gewesen zu sein).
  • BFH, 19.06.2008 - III R 66/05

    Kindergeld: Die Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage als unbegründet ab (Urteil vom 22. September 2005 10 K 5182/04, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 66).
  • FG Köln, 25.09.2008 - 10 K 2443/07

    Kindergeldberechtigung bei einem einen Ausbildungsplatz suchenden Kind

    Bei der Meldung als Ausbildungssuchender ist zu beachten, dass eine Berücksichtigung mit dem Status "Bewerber" und nicht nur "ratsuchend" nachgewiesen werden muss, wobei die Behörde allerdings verpflichtet ist, die schriftlichen oder persönlichen Nachfragen zu dokumentieren (FG Köln, Urteile vom 11. November 2004 10 K 5425/03, EFG 2005, 455 und vom 22. September 2005 10 K 5182/04, EFG 2006, 68).

    d) Über die Meldung bei der Ausbildungsvermittlung hinaus kann das Bemühen um einen Ausbildungsplatz auch durch Suchanzeigen in der Zeitung, durch direkte schriftliche Bewerbungen an Ausbildungsstätten und ggf. darauf erhaltene Zwischennachrichten oder Absagen glaubhaft gemacht werden (FG Köln, Urteile vom 11. November 2004 10 K 5425/03, EFG 2005, 455 und vom 22. September 2005 10 K 5182/04, EFG 2006, 68).

  • FG Köln, 13.03.2008 - 10 K 2174/07

    Abhängigkeit der Feststellung der Ausbildungsplatzsuche im Rahmen des § 32 Abs. 4

    Der Senat hat die Berücksichtigung von Kindern als ausbildungsplatzsuchend gemäß § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c EStG zuletzt wiederholt vom Nachweis eigener Bemühungen um einen Ausbildungsplatz abhängig gemacht, wenn das Kind nicht bereits bei der Berufsberatung als ausbildungsplatzsuchend gemeldet war (FG Köln, Urteile vom 11. November 2004 10 K 5425/03, EFG 2005, 455 und vom 22. September 2005 10 K 5182/04, EFG 2006, 68).
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.07.2007 - 10 K 10024/05

    Nachweis des ernsthaften Bemühens um einen Ausbildungsplatz: Vorlage von

    Weder die Aufnahme in die Bewerberliste der Berufsberatung oder die Streichung aus dieser Liste stellen einen bekannt zu gebenden Verwaltungsakt dar (FG Köln, Urteil vom 22. September 2005 10 K 5182/04, EFG 2006, 66, Revision anhängig III R  66/05).  .
  • FG Köln, 23.09.2010 - 10 K 3480/08

    Nachweis der Bemühungen um einen Ausbildungsplatz

    Über die Meldung bei der Ausbildungsvermittlung hinaus kann das Bemühen um einen Ausbildungsplatz auch durch Suchanzeigen in der Zeitung, durch direkte schriftliche Bewerbungen an Ausbildungsstätten und ggf. darauf erhaltene Zwischennachrichten oder Absagen sowie konkrete und detaillierte Angaben zu Telefongesprächen glaubhaft gemacht werden (BFH vom 19. Juni 2008 III R 66/05, BFHE 222, 343, BStBl II 2009, 1005; FG Köln, Urteile vom 11. November 2004 10 K 5425/03, EFG 2005, 455 und vom 22. September 2005 10 K 5182/04, EFG 2006, 68; 25. September 2008 10 K 2443/07, EFG 2009, 260).
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Rechtsprechung
   FG München, 26.07.2005 - 6 K 3759/04   

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https://dejure.org/2005,20354
FG München, 26.07.2005 - 6 K 3759/04 (https://dejure.org/2005,20354)
FG München, Entscheidung vom 26.07.2005 - 6 K 3759/04 (https://dejure.org/2005,20354)
FG München, Entscheidung vom 26. Juli 2005 - 6 K 3759/04 (https://dejure.org/2005,20354)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Körperschaftsteuerbescheides sowie eines Bescheides über den Gewerbesteuer-Messbetrag gegenüber einem nicht rechtsfähigen Feuerwehrverein; Steuerliche Behandlung der Veranstaltung eines Gründungsfestes durch einen nicht rechtsfähigen Feuerwehrverein; ...

  • rechtsportal.de

    Gründungsfest als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eines Feuerwehrvereins; Bildung einer Rücklage nach § 7g EStG; Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eines Feuerwehrvereins; Körperschaftsteuer 2000; Gewerbesteuermessbetrag 2000

  • datenbank.nwb.de

    Gründungsfest als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eines Feuerwehrvereins - Bildung einer Rücklage nach § 7g EStG - Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eines Feuerwehrvereins - Körperschaftsteuer 2000 - Gewerbesteuermessbetrag 2000

  • juris (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 68
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00

    Bildung einer Ansparrücklage vor Betriebseröffnung

    Auszug aus FG München, 26.07.2005 - 6 K 3759/04
    Bei einem erst zu eröffnenden Betrieb verlangt die Rechtsprechung des BFH, dass die Investitionsentscheidung hinsichtlich der wesentlichen Betriebsgrundlagen ausreichend konkretisiert ist; bei einer Anschaffung setzt dies die verbindliche Bestellung voraus (BFH-Urteil vom 25.4.2002 IV R 30/00, BFHE 199, 170 , BStBl II 2004, 182 ).

    Bei einer Betriebseröffnung genügt nicht die Ankündigung, bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens anschaffen zu wollen; vielmehr müssen die wesentlichen Betriebsgrundlagen des zu eröffnenden Betriebes verbindlich bestellt sein, damit die behauptete angestrebte Betriebseröffnung als glaubhaft erscheint (BFH vom 25.4.2002 in BFHE 199, 170 , BStBl II 2004, 182 ).

  • BFH, 06.03.2003 - IV R 23/01

    Nachträgliche Beantragung einer Ansparrücklage

    Auszug aus FG München, 26.07.2005 - 6 K 3759/04
    Voraussetzung für den Abzug ist u.a., dass die voraussichtliche Investition zumindest innerhalb des Zeitraumes von zwei Jahren konkretisiert wird (Urteil vom 6.3.2003 IV R 23/01, BFHE 202, 250 , BStBl II 2004, 187 ).

    Außerdem ist der Betriebsausgabenabzug in der Einnahme-Überschuss-Rechnung (BFH-Urteil vom 6.3.2003 in BFHE 202, 250 , BStBl II 2004, 187 ) oder in einer Anlage hierzu (s. BFH-Beschluss vom 4.8.2004 IV B 238/02, BFH/NV 2005, 44 ) zu dokumentieren Das in § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG genannte Tatbestandsmerkmal "voraussichtlich" erfordert eine Prognoseentscheidung über das künftige Investitionsverhalten des Steuerpflichtigen aus der Sicht des Endes des Gewinnermittlungszeitraumes.

  • BFH, 26.02.1992 - I R 149/90

    Steuerpflichtigkeit von Altkleidersammlungen (§§ 14 , 64 AO 1 977)

    Auszug aus FG München, 26.07.2005 - 6 K 3759/04
    Die Entscheidung des BFH vom 6.2.1992 I R 149/90 (BFHE 167, 147 , BStBl II 1992, 693 ) steht dieser Betrachtung nicht entgegen.
  • BFH, 18.12.1996 - I R 16/96

    Annahme eines aus den Mitgliedern einer Freiwilligen Feuerwehr bestehenden

    Auszug aus FG München, 26.07.2005 - 6 K 3759/04
    c) Auch der BFH hat im Urteil vom 18.12.1996 I R 16/96 (BFHE 182, 195 , BStBl II 1997, 361 ) die wirtschaftliche Tätigkeit einer Löschgruppe in Nordrhein-Westfalen dem nichtrechtsfähigen Verein "Löschgruppe" zugerechnet und nicht etwa der Stadt, deren öffentliche Einrichtung sie ist (s. § 7 Abs. 2 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen -FSHG-, GVBl NW 1975, 182).
  • BFH, 04.08.2004 - IV B 238/02

    Ansparrücklage bei Einnahmenüberschuss-Rechnung

    Auszug aus FG München, 26.07.2005 - 6 K 3759/04
    Außerdem ist der Betriebsausgabenabzug in der Einnahme-Überschuss-Rechnung (BFH-Urteil vom 6.3.2003 in BFHE 202, 250 , BStBl II 2004, 187 ) oder in einer Anlage hierzu (s. BFH-Beschluss vom 4.8.2004 IV B 238/02, BFH/NV 2005, 44 ) zu dokumentieren Das in § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG genannte Tatbestandsmerkmal "voraussichtlich" erfordert eine Prognoseentscheidung über das künftige Investitionsverhalten des Steuerpflichtigen aus der Sicht des Endes des Gewinnermittlungszeitraumes.
  • FG Thüringen, 30.09.2021 - 4 K 55/18

    Zur Umsatzsteuerpflicht, Körperschaftsteuerpflicht und Gewerbesteuerpflicht einer

    Der gemeinsame Zweck braucht nicht ausdrücklich in einer schriftlichen Satzung festgelegt zu sein (Urteil des Finanzgerichts München vom 26.07.2005 6 K 3759/04, EFG 2006, 68).
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