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   FG Baden-Württemberg, 15.12.2005 - 3 K 284/01   

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FG Baden-Württemberg, 15.12.2005 - 3 K 284/01 (https://dejure.org/2005,17207)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.12.2005 - 3 K 284/01 (https://dejure.org/2005,17207)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - 3 K 284/01 (https://dejure.org/2005,17207)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abziehbarkeit von Verlusten nach Wegfall der wirtschaftlichen Identität ; Bindungswirkung der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 4; EStG § 10d
    Bindungswirkung einer gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs einer Kapitalgesellschaft mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bindungswirkung einer gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs einer Kapitalgesellschaft mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 761
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 08.08.2001 - I R 29/00

    Verlustabzug: Wirtschaftliche Identität der GmbH

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.12.2005 - 3 K 284/01
    Denn unter der die wirtschaftliche Identität ausschließenden Fortführung des Geschäftsbetriebs "mit überwiegend neuem Betriebsvermögen" sei nach der Rechtsprechung des BFH (Hinweis auf das Urteil vom 08.08.2001 I R 29/00, BStBl II 2002, 392) nur die Zuführung neuen Anlagevermögens zu verstehen.

    Der BFH habe die Kritik an seiner im Urteil vom 08.08.2001 I R 29/00 (BStBl II 2002, 392) diesbezüglich getroffenen Aussage in einem anderen Verfahren durch Beschluss vom 19.12.2001 (BStBl II 2002, 395) zum Anlass genommen, das BMF im Interesse einer Klärung dieser Streitfrage zum Beitritt aufzufordern.

  • BFH, 26.05.2004 - I R 112/03

    Kein Verlust der wirtschaftlichen Identität i.S. des § 8 Abs. 4 KStG 1999 bei

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.12.2005 - 3 K 284/01
    Unabhängig davon, dass höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt ist, ob auch die Zuführung neuen Umlaufvermögens geeignet ist, die in § 8 Abs. 4 KStG geregelte Verlustabzugsbeschränkung auszulösen (wieder offen gelassen etwa im BFH-Urteil vom 26. Mai 2004 I R 112/03, BFHE 206, 533, BStBl II 2004, 1085), ergab sich auch in dieser Frage keine Abweichung zwischen der neuen und der alten Fassung des § 8 Abs. 4 KStG.
  • BFH, 18.07.2001 - I R 38/99

    Verfassungswidrigkeit der Streichung des § 12 Abs. 2 Satz 4 UmwStG 1995

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.12.2005 - 3 K 284/01
    Die Verweigerung des Verlustabzugs unter Berufung auf § 8 Abs. 4 KStG in der Fassung des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29.10.1997 (GFStRef; BStBl. I 1997, 928 ff., 930; im Folgenden § 8 Abs. 4 KStG 1997) sei auch deshalb rechtswidrig, weil das der Neufassung dieser Vorschrift zugrunde liegende Gesetzgebungsverfahren formelle Mängel aufweise, die den BFH in anderem Zusammenhang (zu § 12 Abs. 2 Satz 4 des Umwandlungssteuergesetzes) am 18. Juli 2001 I R 38/99 (BStBl II 2002, 279) zu einem Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) veranlasst habe.
  • BFH, 19.12.2001 - I R 58/01

    Beurteilung des Merkmals des "überwiegend neuen Betriebsvermögens" i. S. von § 8

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.12.2005 - 3 K 284/01
    Der BFH habe die Kritik an seiner im Urteil vom 08.08.2001 I R 29/00 (BStBl II 2002, 392) diesbezüglich getroffenen Aussage in einem anderen Verfahren durch Beschluss vom 19.12.2001 (BStBl II 2002, 395) zum Anlass genommen, das BMF im Interesse einer Klärung dieser Streitfrage zum Beitritt aufzufordern.
  • BFH, 22.10.2003 - I R 18/02

    Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.12.2005 - 3 K 284/01
    Wegen der Bindungswirkung (§ 182 Abs. 1 AO) der auf den 31.12.1997 erfolgten Verlustfeststellung hat eine auf Verhältnisse des Jahres 1997 und vorangegangener Jahre bezogene Prüfung der Abzugsfähigkeit dieses Verlusts in einem späteren Abzugsjahr jedenfalls dann zu unterbleiben, wenn sich der rechtliche Maßstab für eine solche Prüfung nicht geändert hat (vgl. dazu das BFH-Urteil vom 22. Oktober 2003 I R 18/02, BFHE 204, 273, BStBl II 2004, 468 zu der vergleichbaren Vorschrift des § 10 a Satz 2 des GewStG; ferner H 41 KStH 2005 und neuerdings die Verfügung der Oberfinanzdirektion Hannover vom 15. November 2005 - S 2745 - 20 - StO 241 in Der Betrieb 2005, 2662).
  • FG Düsseldorf, 28.10.2010 - 11 K 3637/09

    Übergang des vortragsfähigen Gewerbeverlustes; Unternehmens- und

    Dies sei erforderlich, weil eine gesonderte Verlustfeststellung nach § 10a GewStG in Bestandskraft erwachse und Bindungswirkung für die Folgejahre entfalte (Urteil des FG Baden-Württemberg vom 15. Dezember 2005 3 K 284/01, EFG 2006, 761) und die Finanzverwaltung nicht vorsätzlich inhaltlich unzutreffende Feststellungsbescheide erlassen dürfe.

    Der vom Beklagten zitierten Entscheidung des FG Baden-Württemberg vom 15. Dezember 2005 (3 K 284/01, EFG 2006, 761), wonach der im Laufe eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahrs (im Streitfall: 1. März bis 28. Februar) eintretende Verlust der wirtschaftlichen Identität einer Körperschaft im Sinne des § 8 Abs. 4 KStG a.F. (im Streitfall: 9. Juni 1997) bereits bei der Verlustfeststellung zum 31. Dezember dieses Jahres (im Streitfall: 31. Dezember 1997) zu berücksichtigen sein soll, ist nicht zu folgen.

    Zwar dürfte die Reichweite der Verlustfeststellung zum 31. Dezember des Erhebungszeitraums im Fall eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres - isoliert betrachtet - von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO sein (ebenso FG Baden-Württemberg vom 15. Dezember 2005 (3 K 284/01, EFG 2006, 761), diese Frage war im Streitfall im Hinblick auf den fehlenden Wegfall der Unternehmensidentität jedoch nicht streiterheblich.

  • FG Schleswig-Holstein, 14.07.2009 - 5 K 268/06

    Untergang des vortragsfähigen Gewerbeverlusts bei Verschmelzung einer GmbH auf

    Bei der Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs auf einen bestimmten Stichtag sind nämlich nur alle Sachverhalte zu berücksichtigen, die bis zu diesem Stichtag verwirklicht worden sind (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Dezember 2005, 3 K 284/01, EFG 2006, 761).
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