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   FG Düsseldorf, 19.09.2006 - 17 K 192/02 E   

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FG Düsseldorf, 19.09.2006 - 17 K 192/02 E (https://dejure.org/2006,11586)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.09.2006 - 17 K 192/02 E (https://dejure.org/2006,11586)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. September 2006 - 17 K 192/02 E (https://dejure.org/2006,11586)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altbausanierung; Abschreibungssatz; Förderung; Sonderabschreibung; Umbau; Wohnraumabschluss; Zweifamilienhaus - Abgrenzung zwischen Modernisierungsmaßnahmen und Neubau beim Altbau

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgrenzung zwischen Modernisierungsmaßnahmen und Neubau beim Altbau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Altbausanierung; Abschreibungssatz; Förderung; Sonderabschreibung; Umbau; Wohnraumabschluss; Zweifamilienhaus

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1028
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 23.11.2004 - IX R 59/03

    Umbaukosten als Herstellungskosten i. S. des § 255 HGB

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.09.2006 - 17 K 192/02
    Ein "anderes Wirtschaftsgut" soll nach der Rechtsprechung bereits dann entstehen, wenn das Wirtschaftsgut so tief greifend umgestaltet wird, dass die neu eingefügten Teile der Gesamtsache das Gepräge geben und die verwendeten Altteile bedeutungs- und wertmäßig untergeordnet erscheinen bzw. ein vorhandenes Wirtschaftsgut auf Grund von Baumaßnahmen in seiner Funktion bzw. seinem Wesen verändert wird (vgl. BFH-Urteil vom 23.11.2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543; Blümich, FördG, § 3 Tz 28 ff; Meyer/Ball a.a.O.).

    Allein der Umstand, dass durch den Umbau aus einem Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss durch erstmalige Schaffung eines Wohnraumabschlusses ein Zweifamilienhaus entstanden ist, führt nicht zur Schaffung eines anderen Wirtschaftsgutes (vgl. Fischer in Kirchhof, EStG, 6. Aufl., § 6 Rz. 54; a. A. Spindler, DStR 1996, 765 unter Bezugnahme auf FG Bremen, Urteil vom 11.06.1991 II 162/89 K, EFG 1992, 180 betreffend den Umbau eines Zweifamilienhauses in ein Dreifamilienhaus durch Umbau eines nicht genutzten Dachgeschosses zu einer Einliegerwohnung; ebenso wohl BFH in BFH/NV 2005, 543, der Herstellungskosten u.a. annimmt beim Umbau eines Zweifamilienhauses in ein Einfamilienhaus).

    Die Revision wird gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zugelassen (vgl. BFH in BFH/NV 2005, 543).

  • BFH, 19.03.1991 - IX R 131/86

    Voraussetzung für die Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.09.2006 - 17 K 192/02
    Nicht ausschlaggebend sind mithin insoweit die Änderung der Zweckbestimmung des Gebäudes, die bewertungsrechtliche Feststellung der Grundstücksart, die Höhe des insgesamt anfallenden Sanierungsaufwands oder die Verlängerung der Gebäudenutzungsdauer (BFH-Urteil vom 19.03.1991 IX R 131/86, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1991, 670).

    Andererseits hat der BFH Umbaumaßnahmen an einem Wohngebäude, die mit sehr hohen Baukosten und einer erheblichen Erweiterung der Wohnfläche einhergingen, lediglich als Umgestaltung bebauten Raums und nicht als Schaffung eines anderen (neuen) Wirtschaftsgutes beurteilt (BFH-Urteil vom 19.03.1991 IX R 131/86, BFH/NV 1991, 670 zu § 82 a Einkommensteuer-Durchführungsverordnung betreffend Erweiterung der Wohnfläche von 162 qm auf 220 qm).

  • FG Rheinland-Pfalz, 05.11.1997 - 2 K 2599/96
    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.09.2006 - 17 K 192/02
    Das FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 05.11.1997 2 K 2599/96, EFG 1998, 214) vertritt die Auffassung, bei Umbauten und Modernisierungen liege kein neues Gebäude vor, sofern i.S.d. Rechtsprechung des BFH zu § 7 Abs. 5 EStG die tragenden Teile und Fundamente des bisherigen Gebäudes im Wesentlichen unverändert erhalten bleiben (ebenso Paus, Deutsches Steuerrecht -DStR- 1994, 1633, 1637; Meyer/Ball, DStR 1997, 529; Fleischmann in Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zum EStG und KStG, § 3 FördG Rz. 4; Erlass des BMF vom 29.03.1993, a.a.O.).
  • FG Düsseldorf, 24.08.2005 - 13 K 5676/01

    Sonderabschreibung; Modernisierungsaufwand; Neuherstellung; Sanierung; Umbau;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.09.2006 - 17 K 192/02
    Demgegenüber gehen das FG Düsseldorf (Urteil vom 24.08.2005 13 K 5676/01 F, EFG 2006, 330) und das FG Köln (Urteil vom 08.12.2004 7 K 1308/02, EFG 2005, 551) davon aus, dass die Rechtsprechung des BFH zum Vorliegen eines Neubaus (vgl. § 7 Abs. 5 EStG) bzw. anderen (neu hergestellten) Gebäudes (Wirtschaftsgutes) zu Grunde zu legen ist (so auch Stuhrmann in Blümich, FördG, § 3 Rz. 28 ff. sowie Erlass des BMF vom 10.07.1996, BStBl I 1996, 689 unter Tz. 11).
  • BFH, 25.05.2004 - VIII R 6/01

    Baudenkmal: Umbau als Herstellung eines neuen Gebäudes?

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.09.2006 - 17 K 192/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH können degressive AfA nach dieser Vorschrift - angesichts deren Zwecks, die Erneuerung des Gebäudebestands zu fördern - nur für Neubauten in Anspruch genommen werden (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 25.05.2004 VIII R 6/01, BStBl II 2004, 783).
  • BFH, 26.01.1978 - V R 137/75

    Selbstverbrauchsteuer bei Umbau eines landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäudes

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.09.2006 - 17 K 192/02
    Diese Voraussetzungen hat der BFH z.B. als erfüllt angesehen bei einem Gebäude mit verschachteltem Anbau (BFH-Urteile vom 09.08.1974 V R 11/74, BStBl II 1975, 342 und vom 18.08.1977 V R 164/75, BStBl II 1978, 46), beim Umbau einer Scheune in eine Pferdeklinik (BFH-Urteil vom 26.01.1978 V R 137/75, BStBl II 1978, 280 betreffend Umsatzsteuer) sowie beim Umbau eines alten Gasthofs in eine moderne Gastwirtschaft (BFH-Urteil vom 26.01.1978 V R 154/74, BStBl II 1978, 363 betreffend Umsatzsteuer).
  • BFH, 26.01.1978 - V R 154/74

    Für die Selbstverbrauchsteuerpflicht ist von der Gesamtheit der Baumaßnahmen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.09.2006 - 17 K 192/02
    Diese Voraussetzungen hat der BFH z.B. als erfüllt angesehen bei einem Gebäude mit verschachteltem Anbau (BFH-Urteile vom 09.08.1974 V R 11/74, BStBl II 1975, 342 und vom 18.08.1977 V R 164/75, BStBl II 1978, 46), beim Umbau einer Scheune in eine Pferdeklinik (BFH-Urteil vom 26.01.1978 V R 137/75, BStBl II 1978, 280 betreffend Umsatzsteuer) sowie beim Umbau eines alten Gasthofs in eine moderne Gastwirtschaft (BFH-Urteil vom 26.01.1978 V R 154/74, BStBl II 1978, 363 betreffend Umsatzsteuer).
  • FG Bremen, 11.06.1991 - II 162/89
    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.09.2006 - 17 K 192/02
    Allein der Umstand, dass durch den Umbau aus einem Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss durch erstmalige Schaffung eines Wohnraumabschlusses ein Zweifamilienhaus entstanden ist, führt nicht zur Schaffung eines anderen Wirtschaftsgutes (vgl. Fischer in Kirchhof, EStG, 6. Aufl., § 6 Rz. 54; a. A. Spindler, DStR 1996, 765 unter Bezugnahme auf FG Bremen, Urteil vom 11.06.1991 II 162/89 K, EFG 1992, 180 betreffend den Umbau eines Zweifamilienhauses in ein Dreifamilienhaus durch Umbau eines nicht genutzten Dachgeschosses zu einer Einliegerwohnung; ebenso wohl BFH in BFH/NV 2005, 543, der Herstellungskosten u.a. annimmt beim Umbau eines Zweifamilienhauses in ein Einfamilienhaus).
  • FG Köln, 08.12.2004 - 7 K 1308/02

    Abgrenzung Modernisierung/Herstellung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.09.2006 - 17 K 192/02
    Demgegenüber gehen das FG Düsseldorf (Urteil vom 24.08.2005 13 K 5676/01 F, EFG 2006, 330) und das FG Köln (Urteil vom 08.12.2004 7 K 1308/02, EFG 2005, 551) davon aus, dass die Rechtsprechung des BFH zum Vorliegen eines Neubaus (vgl. § 7 Abs. 5 EStG) bzw. anderen (neu hergestellten) Gebäudes (Wirtschaftsgutes) zu Grunde zu legen ist (so auch Stuhrmann in Blümich, FördG, § 3 Rz. 28 ff. sowie Erlass des BMF vom 10.07.1996, BStBl I 1996, 689 unter Tz. 11).
  • BFH, 18.08.1977 - V R 164/75

    Selbstverbrauch und Bemessungsgrundlage des Selbstverbrauchs bei der Erweiterung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.09.2006 - 17 K 192/02
    Diese Voraussetzungen hat der BFH z.B. als erfüllt angesehen bei einem Gebäude mit verschachteltem Anbau (BFH-Urteile vom 09.08.1974 V R 11/74, BStBl II 1975, 342 und vom 18.08.1977 V R 164/75, BStBl II 1978, 46), beim Umbau einer Scheune in eine Pferdeklinik (BFH-Urteil vom 26.01.1978 V R 137/75, BStBl II 1978, 280 betreffend Umsatzsteuer) sowie beim Umbau eines alten Gasthofs in eine moderne Gastwirtschaft (BFH-Urteil vom 26.01.1978 V R 154/74, BStBl II 1978, 363 betreffend Umsatzsteuer).
  • BFH, 03.12.2002 - IX R 64/99

    Anschaffungsnaher Aufwand bei unentgeltlichem Gebäudewert

  • BFH, 09.08.1974 - V R 11/74

    Selbstverbrauch beim Anbau einer Werkhalle an eine Halle gleicher Bauausführung

  • BFH, 31.03.1992 - IX R 175/87

    AfA gem. § 7 Abs. 5 EStG nur für bautechnisch neue Gebäude

  • BFH, 24.06.2008 - IX R 49/06

    Umbaumaßnahmen und Modernisierungsmaßnahmen "an" einem Gebäude - Entstehung eines

    Nach erfolglosem Einspruchsverfahren gab das Finanzgericht (FG) der Klage statt (Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1028) und gewährte Sonderabschreibungen nach § 4 FördG in Höhe von 40 v.H. Durch die Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen an dem Gebäude sei kein neues Wirtschaftsgut (Gebäude) im Sinne eines bautechnischen Neubaus geschaffen worden.
  • BFH, 24.07.2008 - IX R 49/06

    Voraussetzungen von Sonderabschreibungen für Modernisierungsmaßnahmen und andere

    Nach erfolglosem Einspruchsverfahren gab das Finanzgericht (FG) der Klage statt (Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1028 ) und gewährte Sonderabschreibungen nach § 4 FördG in Höhe von 40 v.H. Durch die Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen an dem Gebäude sei kein neues Wirtschaftsgut (Gebäude) im Sinne eines bautechnischen Neubaus geschaffen worden.
  • FG Münster, 05.11.2007 - 4 K 616/04

    Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz (FördG) und Steuerbegünstigung

    Andere zu Herstellungskosten führende Maßnahmen sind als "nachträgliche Herstellungsarbeiten" i.S.d. § 3 Satz 1 FördG zu qualifizieren, die zu erhöhten Abschreibungen nach § 4 Abs. 2 und der Restwertabschreibung nach § 4 Abs. 3 FördG berechtigen (ebenso FG Köln Urteil vom 08.12.2004 7 K 1308/02, EFG 2005, 551, rechtskräftig; FG Düsseldorf Urteil vom 24.08.2005 13 K 5676/01 F, EFG 2006, 330 [Revision eingelegt, Aktenzeichen des BFH: IX R 31/05]; tendenziell auch FG Düsseldorf Urteil vom 22.01.2007 17 K 192/02 E, EFG 2007, 1028 [Revision eingelegt, Aktenzeichen des BFH: IX R 49/06]; vgl. auch FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 05.11.1997 2 K 2599/96, EFG 1998, 214, rechtskräftig).
  • FG Münster, 24.08.2007 - 4 K 616/04

    Anschaffungskosten; Modernisierungsmaßnahmen

    Andere zu Herstellungskosten führende Maßnahmen sind als "nachträgliche Herstellungsarbeiten" i.S.d. § 3 Satz 1 FördG zu qualifizieren, die zu erhöhten Abschreibungen nach § 4 Abs. 2 und der Restwertabschreibung nach § 4 Abs. 3 FördG berechtigen (ebenso FG Köln Urteil vom 08.12.2004 7 K 1308/02, EFG 2005, 551 , rechtskräftig; FG Düsseldorf Urteil vom 24.08.2005 13 K 5676/01 F, EFG 2006, 330 [Revision eingelegt, Aktenzeichen des BFH: IX R 31/05]; tendenziell auch FG Düsseldorf Urteil vom 22.01.2007 17 K 192/02 E, EFG 2007, 1028 [Revision eingelegt, Aktenzeichen des BFH: IX R 49/06]; vgl. auch FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 05.11.1997 2 K 2599/96, EFG 1998, 214, rechtskräftig).
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