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   FG Hamburg, 28.11.2006 - 7 K 27/06   

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https://dejure.org/2006,15399
FG Hamburg, 28.11.2006 - 7 K 27/06 (https://dejure.org/2006,15399)
FG Hamburg, Entscheidung vom 28.11.2006 - 7 K 27/06 (https://dejure.org/2006,15399)
FG Hamburg, Entscheidung vom 28. November 2006 - 7 K 27/06 (https://dejure.org/2006,15399)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    UStG § 3 Abs. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgabe von Popkorn und Nachos in Kinos als umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgabe von Popkorn und Nachos in Kinos als umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Umsatzsteuer: Abgabe von Popkorn und Nachos in Kinos als umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Abgabe von Popcorn in Kinos als umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung mit 19 % zu versteuern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1044
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 18.01.2001 - C-83/99

    Kommission / Spanien

    Auszug aus FG Hamburg, 28.11.2006 - 7 K 27/06
    Dementsprechend sind Tatbestandsmerkmale, die zu dieser Ausnahme führen, eng auszulegen (vgl. auch EuGH-Urteil vom 18.01.2001, Rs. C-83/99 - Kommission/Spanien, EuGHE I 2001, 445).
  • EuGH, 02.05.1996 - C-231/94

    Faaborg-Gelting Linien / Finanzamt Flensburg

    Auszug aus FG Hamburg, 28.11.2006 - 7 K 27/06
    Etwas anderes gilt hingegen, wenn sich der Umsatz auf Nahrungsmittel "zum Mitnehmen" bezieht und daneben keine Dienstleistungen erbracht werden, die den Verzehr an Ort und Stelle in einem geeigneten Rahmen ansprechend gestalten sollen (EuGH-Urteil vom 02.05.1996, Rs. C-231/94 - Faaborg-Gelting Linien A/S - Slg. Bd. I 1996, 2395, HFR 1996, 612).
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.11.2007 - 5 K 7371/05

    Abgabe von Fingerfood keine Restaurationsleistung

    Soweit das FG Hamburg demgegenüber mit Urteil vom 28.11.2006 (7 K 27/06, EFG 2007, 1044, Rev. anhängig V R 3/07) entschieden hat, dass die Abgabe von Popcorn und Nachos in Kinos im Rahmen einer Gesamtbetrachtung als umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung im Sinne des § 3 Abs. 9 Satz 1 UStG zu behandeln ist, vermochte der Senat dem nicht zu folgen.
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