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   FG Schleswig-Holstein, 23.04.2007 - 3 K 148/05   

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FG Schleswig-Holstein, 23.04.2007 - 3 K 148/05 (https://dejure.org/2007,3951)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.04.2007 - 3 K 148/05 (https://dejure.org/2007,3951)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. April 2007 - 3 K 148/05 (https://dejure.org/2007,3951)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerrechtliche Behandlung des Rentenbezugs eines Arbeitnehmers oder Selbstständigen auf Lebenszeit einer Bezugsperson von einer Rentenversicherung auf Grund von Beitragsleistungen; Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Leibrenten nach der Rechtslage seit 2005; ...

  • Judicialis

    EStG § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Buchst. aa; ; EStG § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a; ; EStG § 37 Abs. 1; ; EStG § 37 Abs. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Besteuerung von Leibrenten mit dem Ertragsanteil (bis 2004) oder mit dem Besteuerungsanteil (ab 2005) ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Die Besteuerung von Leibrenten mit dem Ertragsanteil (bis 2004) oder mit dem Besteuerungsanteil (ab 2005) ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1077
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 05.06.2002 - X R 1/99

    Gesetzliche Sozialversicherung; Altersrente

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.04.2007 - 3 K 148/05
    Dazu gehören Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus berufständischen Versorgungswerken (vgl. BFH-Urteil vom 5. Juni 2002 X R 1/99, BFH/NV 2002, 1436).

    Dies wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass die nicht ausschließlich nach dem Versicherungsprinzip, sondern auch nach dem Prinzip der Fürsorge ausgestaltete Versicherungsleistung hinsichtlich ihrer Höhe von bedarfsorientierten Tatbestandsmerkmalen abhängig ist (vgl. BFH-Urteil vom 5. Juni 2002 X R 1/99, a.a.O.).

    Die Besteuerung der Renten nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG basiert auf der fiktiven Annahme einer auf die Dauer der mittleren Lebenserwartung für männliche Personen laufenden Zeitrente mit einer Verzinsung von 5, 5 v.H. bei vorschüssiger Zahlweise und über die gesamte Laufzeit hinweg gleich bleibendem Zinsanteil (vgl. BFH-Urteil vom 5. Juni 2002 X R 1/99, a.a.O.).

    Das Ertragsteuerrecht, das --wie dargelegt-- den Zinsanteil der --zeitlich gestreckten-- Ablaufleistung als steuerbar erfasst, setzt die Höhe dieser Leistung als Ausgangswert voraus (vgl. BFH-Urteil vom 5. Juni 2002 X R 1/99, a.a.O.).

  • BFH, 17.03.2004 - IV B 185/02

    Kein BA-Abzug für Pflichtbeiträge zu Rechtsanwaltsversorgungswerk

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.04.2007 - 3 K 148/05
    Danach ist der allgemeine Gleichheitssatz insoweit nicht verletzt, weil zwischen Arbeitnehmern einerseits und Selbständigen andererseits Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung der Vorsorgeaufwendungen unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit rechtfertigen (vgl. BFH-Beschluss vom 17. März 2004 IV B 185/02, BFH/NV 2004, 1245 m.w.N.).

    Das bisherige Recht der Vorsorgeaufwendungen gilt vielmehr fort und eine Prüfung der Frage, ob der Gesetzgeber eine korrespondierende Besteuerung des Renteneinkommens verfassungsgemäß angeordnet hat, ist Verfahren betreffend die Besteuerung der ab dem Jahr 2005 zufließenden Alterseinkünfte vorbehalten (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 2004 X R 72/01, BFH/NV 2005, 513; BFH-Beschluss vom 17. März 2004 IV B 185/02, a.a.O.).

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.04.2007 - 3 K 148/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 6. März 2002 zur Rentenbesteuerung (2 BvL 17/99, BVerfGE 105, 73) davon Abstand genommen, den Gesetzgeber zu einer rückwirkenden Änderung der verschiedenen, miteinander verzahnten Vorschriften über die steuerliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Rentenzahlungen zu verpflichten.

    Mit diesem Gesetz hat der Gesetzgeber die einkommensteuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Bezügen im Alter auf Grund des Urteils des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 (BVerfGE 105, 73 ff.) neu geregelt; im Mittelpunkt steht bei den Renten der Wechsel von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung.

  • Drs-Bund, 09.12.2003 - BT-Drs 15/2150
    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.04.2007 - 3 K 148/05
    Mit der Neuregelung verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, den Übergang in das neue Besteuerungssystem für alle Steuerpflichtigen zu erleichtern und entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen für die Alterssicherung und die Besteuerung von Bezügen aus dem Ergebnis der Vorsorgeaufwendungen so aufeinander abzustimmen, dass grundsätzlich eine doppelte Besteuerung vermieden wird (vgl. BT-Drucksache 15/2150, S. 1).

    Nach seinen Berechnungen kommt es - unter Berücksichtigung der steuerlichen Grundfreibeträge - auch in den nach den Annahmen der Sachverständigenkommission problematischen Fällen mit Rentenbeginn 2020 sowie 2040 zu keiner Doppelbesteuerung (vgl. BT-Drs. 15/2150 S. 23 f.).

  • VG Dresden, 31.05.2006 - 3 K 274/05
    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.04.2007 - 3 K 148/05
    Der Kläger hat dagegen am 1. November 2005 Klage erhoben (3 K 274/05).

    Mit Beschluss des Senats vom 12. Dezember 2005 wurden die Verfahren 3 K 148/05 und 3 K 274/05 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden; das Verfahren 3 K 148/05 führt.

  • BFH, 21.07.2004 - X R 72/01

    Kinderbetreuungskosten; Rentenversicherungsbeiträge keine vorweggenommenen WK

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.04.2007 - 3 K 148/05
    Das bisherige Recht der Vorsorgeaufwendungen gilt vielmehr fort und eine Prüfung der Frage, ob der Gesetzgeber eine korrespondierende Besteuerung des Renteneinkommens verfassungsgemäß angeordnet hat, ist Verfahren betreffend die Besteuerung der ab dem Jahr 2005 zufließenden Alterseinkünfte vorbehalten (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 2004 X R 72/01, BFH/NV 2005, 513; BFH-Beschluss vom 17. März 2004 IV B 185/02, a.a.O.).
  • BFH, 29.05.2000 - III B 11/00

    Auslaufendes Recht; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.04.2007 - 3 K 148/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, der der Senat folgt, rechtfertigen es weder die individuellen Verhältnisse des Rentenberechtigten (etwa das eventuelle Unterschreiten der statistischen Lebenserwartung oder hohe Steuersätze während der Entrichtung der Rentenversicherungsbeiträge) noch das Vorhandensein anderen und neueren statistischen Materials, von den verbindlich festgelegten Ertragsanteil-Vomhundertsätzen des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG a.F. abzuweichen (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juni 2000 X R 111/98, BFH/NV 2001, 209).
  • BFH, 14.06.2000 - X R 111/98

    Sozialversicherungsrente eines Schwerbehinderten

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.04.2007 - 3 K 148/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, der der Senat folgt, rechtfertigen es weder die individuellen Verhältnisse des Rentenberechtigten (etwa das eventuelle Unterschreiten der statistischen Lebenserwartung oder hohe Steuersätze während der Entrichtung der Rentenversicherungsbeiträge) noch das Vorhandensein anderen und neueren statistischen Materials, von den verbindlich festgelegten Ertragsanteil-Vomhundertsätzen des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG a.F. abzuweichen (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juni 2000 X R 111/98, BFH/NV 2001, 209).
  • BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95

    Aufwandsentschädigung Ost

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.04.2007 - 3 K 148/05
    Dabei hat der Gesetzgeber einfache, für die Betroffenen verständliche Regelungen zu wählen, die verlässlich und effizient vollzogen werden können (vgl. BVerfG-Beschluss vom 11. November 1998 2 BvL 10/95, BVerfGE 99, 280, 290).
  • BFH, 27.04.2004 - X R 28/02

    Anwendung des § 68 FGO a.F.

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.04.2007 - 3 K 148/05
    Er ersetzt den Einkommensteuervorauszahlungsbescheid vom 11. August 2005, soweit darin Vorauszahlungen für den Veranlagungszeitraum 2005 festgesetzt worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 27. April 2004 X R 28/02, BFH/NV 2002, 1287; BFH-Beschluss vom 26. Mai 2006 IV B 147/04, juris).
  • BFH, 22.01.1991 - X R 56/90

    Vorgezogenes Knappschaftsruhegeld als lebenslängliche Leibrente

  • BFH, 26.05.2006 - IV B 147/04

    Ersetzung des Vorauszahlungsbescheids durch Jahressteuerbescheid; keine Abweisung

  • BFH, 08.03.1989 - X R 16/85

    1. Sog. große Witwen-/Witwerrente als lebenslängliche Leibrente - 2. Zu den

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

  • BVerfG, 23.10.1987 - 1 BvR 573/86
  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1077 veröffentlichten Urteil als unbegründet ab.
  • FG Münster, 14.10.2008 - 14 K 2406/06

    Finanzgericht Münster weist Klagen gegen die seit 2005 geltende Rentenbesteuerung

    Aus den dargelegten Gründen sieht sich der Senat trotz der mit Blick auf das Problem der Doppelbesteuerung bestehenden Zweifel an der Vereinbarkeit der gesetzlichen Regelungen mit Art. 3 GG (vgl. hierzu z.B. Kulosa in Herrmann/Heuer/Raupach EStG Vor § 22 Anm. J 04-8, Hey DRV 2004, 2 ff; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. September 2007, 8 V 49/06, EFG 2008, 137; Hessisches Finanzgericht Beschluss vom 31. Januar 2007, 1 V 3571/06, [...]; FG Baden-Württemberg Urteil vom 20. Mai 2008, 1 K 43/08, [...], Az BFH VIII R 23/08, vgl. auch FG Schleswig-Holstein Urteil vom 23. April 2007, 3 K 148/05, EFG 2007, 1077, Az BFH X R 15/07; FG Münster Beschluss vom 28. Dezember 2007 12 V 726/07 E, StE 2008, 276; FG München Beschluss vom 8. Mai 2007, 9 V 181/07, [...], Brall/Bruno-Latocha/Lohmann, DRV 2004, 409 ff.) gehindert, das Verfahren auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorzulegen, ob die Regelungen des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst.
  • FG Baden-Württemberg, 14.09.2007 - 8 V 49/06

    Antrag auf Aussetzung des Vorauszahlungsbescheids - Verfassungsmäßigkeit der

    Es besteht somit kein Anhaltspunkt für eine verfassungswidrige Mehrfachbesteuerung, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Steuerbescheide der Streitjahre im Aussetzungsverfahren auslösen könnten (zur Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Leibrenten vgl. Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht - FG - Urteil vom 23. April 2007 3 K 148/05, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2007, 1077).
  • FG Baden-Württemberg, 23.10.2008 - 3 K 266/06

    Besteuerung gesetzlicher Altersrenten nach dem AltEinkG ist verfassungsgemäß

    Nach seinen Berechnungen kommt es -- unter Berücksichtigung der steuerlichen Grundfreibeträge -- auch in den nach den Annahmen der Sachverständigenkommission problematischen Fällen mit Rentenbeginn 2020 sowie 2040 zu keiner Doppelbesteuerung (vgl. FG Schleswig-Holstein- Urteil vom 23. April 2007 3 K 148/05, EFG 2007, 1077; BT-Drucksache 15/2150 S. 23 f.).
  • FG Bremen, 06.11.2008 - 4 K 54/08

    Zulässigkeit eines Vorabentscheids der Finanzbehörde über Teile des Einspruchs;

    Bei Erlass der Einspruchsentscheidung war allerdings ein Verfahren über die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Leibrenten nach § 22 Nr. 1 S. 3 lit. a) EStG beim BFH zum Az. X R 15/07 (Vorinstanz: Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 23. April 2007 3 K 148/05, EFG 2007, 1077) anhängig.

    Unter Einbeziehung des Grundfreibetrages kommt das BMF in seiner weitergehenden Berechnung zu dem Ergebnis, dass es auch in den von der Sachverständigenkommission angenommenen Fällen zu keiner Doppelbesteuerung kommen kann (vgl. BT-Drucks. 15/2150 S. 23f, Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 23. April 2007 3 K 148/05, EFG 2007, 1077).

  • FG Münster, 14.10.2008 - 14 K 3990/06

    Finanzgericht Münster weist Klagen gegen die seit 2005 geltende Rentenbesteuerung

    Aus den dargelegten Gründen sieht sich der Senat trotz der mit Blick auf das Problem der Doppelbesteuerung bestehenden Zweifel an der Vereinbarkeit der gesetzlichen Regelungen mit Art. 3 GG (vgl. hierzu z. B. Kulosa in Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, Vor § 22 EStG Anm. J 04-8, Hey DRV 2004, 2ff; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. September 2007, 8 V 49/06, Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 137; Hessisches Finanzgericht Beschluss vom 31. Januar 2007, 1 V 3571/06, [...]; FG Baden-Württemberg Urteil vom 20. Mai 2008, 1 K 43/08, [...], Aktenzeichen des Revisionsverfahrens: VIII R 23/08, vgl. auch FG Schleswig-Holstein Urteil vom 23. April 2007, 3 K 148/05, EFG 2007, 1077, Aktenzeichen des Revisionsverfahrens: X R 15/07; FG Münster Beschluss vom 28. Dezember 2007 12 V 726/07 E, StE 2008, 276; FG München Beschluss vom 8. Mai 2007, 9 V 181/07, [...], Brall/Bruno-Latocha/Lohmann, DRV 2004, 409ff.) gehindert, das Verfahren auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorzulegen, ob die Regelungen des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchstabe aa EStG und des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchstabe bb EStG mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
  • FG Baden-Württemberg, 20.05.2008 - 1 K 43/08

    Mietvertrag zwischen Angehörigen - aus Reputationsgründen ausgeübte

    Es besteht somit kein Anhaltspunkt für eine verfassungswidrige Mehrfachbesteuerung, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Steuerbescheide der Streitjahre auslösen könnten (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil vom 23. April 2007 3 K 148/05, Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1077).
  • FG Nürnberg, 30.04.2009 - VI 334/06

    Besteuerung der Altersrente eines Angestellten nach dem AltEinkG ist

    Im Übrigen hat der Kläger zu einer möglichen Doppelbesteuerung nichts Substantielles vorgetragen; vgl. dazu die Anforderungen im o.g. BFH-Urteil und den zugrundeliegenden Fall des FG Schleswig-Holstein 3 K 148/05, EFG 2007, 1077.
  • FG Nürnberg, 09.04.2009 - 6 K 890/07

    Zur Verfassungsmäßigkeit der nachgelagerten Besteuerung von Renten ab dem

    Nach seinen Berechnungen kommt es - unter Berücksichtigung der steuerlichen Grundfreibeträge - auch in den nach den Annahmen der Sachverständigenkommission problematischen Fällen mit Rentenbeginn 2020 sowie 2040 zu keiner Doppelbesteuerung (vgl. BT-Drs. 15/2150 S. 23 f.; und Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil vom 23.04.2007 3 K 148/05, EFG 2007, 1077).
  • FG Baden-Württemberg, 18.09.2007 - 10 K 244/06

    Besteuerung einer Erziehungsrente i.S. des § 47 SGB VII

    Auch die Umstellung auf eine nachgelagerte Besteuerung, dass heißt die Besteuerung von Leibrenten mit dem Besteuerungsanteil (ab 2005) ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Schleswig- Holsteinisches Finanzgericht vom 23. April 2007 - 3 K 148/05, EFG 2007, 1077).
  • VG Düsseldorf, 18.03.2009 - 20 K 958/07

    Alterseinkünftegesetz Ertragsanteilsbesteuerung Kohortenbesteuerung

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