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FG Baden-Württemberg, 09.12.2005 - 12 K 2/04 |
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FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Dezember 2005 - 12 K 2/04 (https://dejure.org/2005,20369)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 14 § 15 Abs. 1 Nr. 1 § 2 Abs. 1
Vorsteuerabzug bei Strohmanngeschäften - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Vorsteuerabzug bei Strohmanngeschäften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorsteuerabzug bei fehlender Unternehmereigenschaft; Anforderungen an das Vorliegen einer Lieferung oder sonstigen Leistung zur Durchführung eines Vorsteuerabzugs; Prüfung des Vorliegens einer Strohmanneigenschaft
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 09.12.2005 - 12 K 2/04
- BFH, 12.08.2009 - XI R 48/07
Papierfundstellen
- EFG 2007, 1202
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 13.12.1984 - V R 32/74
Optionserklärung - Klageantrag - Regelbesteuerung
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.12.2005 - 12 K 2/04
Inwieweit eine solche Fallgestaltung vorliegt, bestimmt sich entscheidend danach, ob nach dem Gesamtbild der Umstände noch ein Verhalten "wie ein Händler" angenommen werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1984 V R 32/74, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1985, 173). - BGH, 22.05.2003 - 5 StR 520/02
Steuerhinterziehung (Steuerverkürzungsabsicht; Geltendmachung von Vorsteuer aus …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.12.2005 - 12 K 2/04
KA bzw. die von ihm betriebenen Firmen waren somit als unselbständiger Strohmann dem Lager des -F- zuzurechnen, so dass es an der für einen Vorsteuerabzug notwendigen Unternehmereigenschaft im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG fehlte (vgl. auch Urteil des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 22. Mai 2003 5 StR 520/02, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV - 2004, Beilage 2, 163-166). - BFH, 11.03.1994 - V B 92/93
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Divergenz oder einer grundsätzlichen …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.12.2005 - 12 K 2/04
Unbeachtlich ist in diesem Zusammenhang, dass der Kläger gegebenenfalls von einer Unternehmereigenschaft ausgegangen ist, da es einen Gutglaubensschutz für das Vorliegen der objektiven Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs nicht gibt (vgl. BFH-Beschluss vom 11. März 1994 V B 92/93, BFH/NV 1995, 653).
- BFH, 12.08.2009 - XI R 48/07
Vorgeschobener "Strohmann" kann auch Unternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne …
Das Urteil ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1202.