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   FG Nürnberg, 18.12.2006 - VI 305/2006   

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FG Nürnberg, 18.12.2006 - VI 305/2006 (https://dejure.org/2006,10942)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 18.12.2006 - VI 305/2006 (https://dejure.org/2006,10942)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 18. Dezember 2006 - VI 305/2006 (https://dejure.org/2006,10942)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wegfall des Anspruchs auf Kindergeld bei Überschreitung des Jahresgrenzbetrages; Berücksichtigung aller dem Kind nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung stehenden Aufwendungen bei der Grenzbetragsberechnung; Anspruch auf Kindergeld bei Ausbildung eines ...

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2; ; EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a; ; EStG § 32 Abs. 4 S. 2; ; EStG § 62 Abs. 1; ; EStG § 63 Abs. 1; ; EStG § 63 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2 Abs. 2 § 11 § 32 Abs. 4 Satz 2
    Keine Bewilligung von Kindergeld bei Überschreitung des Jahresgrenzbetrags des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Bewilligung von Kindergeld bei Überschreitung des Jahresgrenzbetrags des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Minderung der eigenen Einkünfte und Bezüge durch private Altersvorsorge bzw. außergewöhnliche Belastungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 2454
  • EFG 2007, 1339
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Niedersachsen, 23.02.2006 - 1 K 76/04

    Auswirkungen der geringfügigen Überschreitung des Jahresgrenzbetrages für das

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.12.2006 - VI 305/06
    Darüber hinaus berief sich der Bevollmächtigte der Klägerin auf ein Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom 23.02.2006 Az. 1 K 76/04, wonach alle Aufwendungen bei der Grenzbetragsberechnung zu berücksichtigen seien, die dem Kind nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung stünden.

    Der Klägervertreter kann sich bei seinem Sachvortrag weder auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.01.2005 Az. 2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164 berufen noch auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 23.02.2006 1 K 76/04, EFG 2006, 1592.

    Dem Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom 23.02.2006 1 K 76/04 war dieser rechtliche Gesichtspunkt im Übrigen allenfalls als "obiter diktum" angehängt.

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.12.2006 - VI 305/06
    Der Klägervertreter kann sich bei seinem Sachvortrag weder auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.01.2005 Az. 2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164 berufen noch auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 23.02.2006 1 K 76/04, EFG 2006, 1592.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zuletzt BVerfG, Beschluss vom 11.01.2005, 2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164) ist die verfassungskonforme Auslegung einer Norm statt einer Vorlage gemäß Artikel 100 Abs. 1 GG, §§ 80ff BVerfGG geboten, wenn unter Berücksichtigung von Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Gesamtzusammenhang und Zweck mehrere Deutungen möglich sind, von denen zumindest eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt.

  • BFH, 19.11.2008 - III R 105/07

    Kindergeld für arbeitslose behinderte Kinder

    Das FG hat zutreffend entschieden, dass nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG 2002 die Behinderung nicht die alleinige Ursache dafür sein muss, dass das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (ebenso Sächsisches FG, Urteile vom 26. Juni 2006 1 K 1565/04 (Kg), Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2007, 50, und vom 17. August 2004 3 K 2367/03 (Kg), EFG 2005, 391; FG Düsseldorf, Urteil vom 8. Februar 2007 14 K 5102/05 Kg, EFG 2007, 1339 --nur Leitsatz--).

    Steht das behinderte Kind der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit zur Verfügung und kann die Agentur für Arbeit in einem mittelfristigen Zeitraum keine Stellenangebote benennen, wird dies in der Regel gegen die Vermittelbarkeit des behinderten Kindes und damit für eine Ursächlichkeit der Behinderung für die mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt sprechen (vgl. Sächsisches FG, Urteil in EFG 2007, 50; FG Düsseldorf, Urteil in EFG 2007, 1339).

  • BFH, 26.09.2007 - III R 4/07

    Kindergeld: Lohnsteuer und Versicherungsprämien mindern nicht

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab (Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1339).
  • FG Düsseldorf, 01.02.2010 - 11 K 1996/08

    Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung; Jahresgrenzbetrag der

    Ob die Einkünfte des Kindes um - bei der Einkommensteuerveranlagung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigende - Krankheitskosten als unvermeidbare Aufwendungen zu mindern sind, ist noch nicht abschließend geklärt (bejahend: Seer/Wendt, NJW 2006, 1; ablehnend: Urteil des FG Nürnberg vom 18. Dezember 2006 VI R 305/2006, EFG 2007, 1339).
  • BFH, 28.05.2009 - III R 16/07

    Kindergeld für ein arbeitsloses behindertes Kind - Mitursächlichkeit der

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage durch Urteil vom 8. Februar 2007 14 K 5102/05 Kg (Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1339) statt.
  • FG Düsseldorf, 15.11.2007 - 14 K 1342/06

    Bestehen eines Antragsrechts für Personen mit einem berechtigten Interesse an der

    Ausreichend ist, dass eine Mitursächlichkeit der Behinderung festgestellt werden kann (ebenso Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 26. September 2001, 5 K 1366/00 (Kg), EFG 2001, 1614 und Urteil vom 26. Juni 2006, 1 K 1565/04 (Kg), n.v.; FG Düsseldorf Urteil des Senats vom 8. Februar 2007 14 K 5101/05 Kg, Revisionsverfahren III R 16/07, EFG 2007, 1339).
  • FG Nürnberg, 29.02.2008 - 6 K 1412/07

    Verfassungskonforme Ausgestaltung des kindergeldrechtlichen Grenzbetrages als

    Selbst wenn eine Übergangsregelung zur Vermeidung der Fallbeilwirkung verfassungsrechtlich geboten wäre, würde dies noch nicht zwingend zu einem Kindergeldanspruch des Klägers führen (vgl. Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 18.12.2006 VI 305/2006, EFG 2007, 1339).
  • FG Rheinland-Pfalz, 30.10.2007 - 5 K 2635/06

    Leistungen nach dem BAföG sind bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge i.S.

    Diese Formulierung belegt, dass es sich nur um Hilfserwägungen handelt (so auch FG Nürnberg, Urteil vom 18. Dezember 2006 VI 305/2006, StE 2007, 356).
  • FG Köln, 25.09.2008 - 10 K 878/08

    Versagung von Kindergeld wegen Überschreitung des Jahresgrenzbetrages;

    Eine zusätzliche steuerliche Vergünstigung in Form einer Übergangsregelung, die erst beim Erreichen des Jahresgrenzbetrags anlief, war nicht erforderlich (ebenso FG Nürnberg, Urteil vom 18. Dezember 2006 VI 305/2006, EFG 2007, 1339, auch insoweit bestätigt durch BFH-Urteil vom 26. September 2007 III R 4/07, BFHE 219, 112, BFH/NV 2008, 434; ferner FG München, Urteil vom 24. Juli 2007 10 K 2517/07, nicht veröff.; ferner Schmidt/Loschelder, EStG 26. Aufl. 2007, § 32 Rz. 50).
  • FG Köln, 25.09.2008 - 10 K 1722/08

    Ablehnung einer beantragten Kindergeldfestsetzung wegen Überschreitung der

    Eine zusätzliche steuerliche Vergünstigung in Form einer Übergangsregelung, die erst beim Erreichen des Jahresgrenzbetrags anlief, war nicht erforderlich (ebenso FG Nürnberg, Urteil vom 18. Dezember 2006 VI 305/2006, EFG 2007, 1339, auch insoweit bestätigt durch BFH-Urteil vom 26. September 2007 III R 4/07, BFHE 219, 112, BFH/NV 2008, 434; ferner FG München, Urteil vom 24. Juli 2007 10 K 2517/07, nicht veröff.; ferner Schmidt/Loschelder, EStG 26. Aufl. 2007, § 32 Rz. 50).
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