Weitere Entscheidung unten: FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2007

Rechtsprechung
   FG Köln, 24.01.2007 - 13 K 336/07   

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FG Köln, 24.01.2007 - 13 K 336/07 (https://dejure.org/2007,6487)
FG Köln, Entscheidung vom 24.01.2007 - 13 K 336/07 (https://dejure.org/2007,6487)
FG Köln, Entscheidung vom 24. Januar 2007 - 13 K 336/07 (https://dejure.org/2007,6487)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerpflichtigkeit einer niederländischen Kapitalgesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland; Beschränkte Körperschaftsteuerpflichtigkeit einer Kapitalgesellschaft ohne Sitz oder Geschäftsleitung im Inland bzgl. ihrer inländischen Einkünfte; Begriff der ...

  • Judicialis

    KStG § 2 Abs. 1; ; DBA-NL Art. 2 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsstätte auf militärischem Sperrgelände nach DBA-NL - Steuersatz beschränkt steuerpflichtiger Personen

  • rechtsportal.de

    Betriebsstätte auf militärischem Sperrgelände nach DBA-NL - Steuersatz beschränkt steuerpflichtiger Personen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkommensteuer: - Betriebsstätte auf militärischem Sperrgelände nach DBA-NL - Steuersatz beschränkt steuerpflichtiger Personen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1349
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 09.08.2006 - I R 31/01

    Körperschaftsteuerbelastung des Betriebsstättengewinns einer

    Auszug aus FG Köln, 24.01.2007 - 13 K 336/07
    Diese Entscheidung ist aufgrund des Anwendungsvorrangs gemeinschaftsrechtlichen Primärrechts (und damit der gemeinschaftlichen Grundfreiheiten) vor nationalem Recht verbindlich (vgl. BFH-Urteil vom 09.08.2006 I R 31/01, BFH/NV 2007, 158).

    Für die Ermittlung des danach zutreffenden Steuersatzes folgt der erkennende Senat der im Anschluss an das EuGH-Urteil ergangenen Rechtsprechung des BFH im Urteil vom 09.08.2006 I R 31/01, wonach der sich der Steuersatz für im Gemeinschaftsgebiet ansässige beschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften nach der für inländische Tochtergesellschaften maßgeblichen Ausschüttungsbelastung bemisst, die jedoch um die auf die - fiktive - Gewinnausschüttung entfallende Quellensteuer zu erhöhen ist.

    Der BFH hat es in seinem Urteil vom 09.08.2006 I R 31/01 offengelassen, ob dieser tarifliche Steuersatz zu erhöhen ist, weil bei der zur Ermittlung des korrekten Steuersatzes zu unterstellenden Vollausschüttung einer Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft die Körperschaftsteuer ihrerseits nicht abziehbar ist und deswegen nach wie vor dem Steuersatz für beschränkt steuerpflichtige Personen unterliegt.

  • EuGH, 23.02.2006 - C-253/03

    CLT-UFA - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Steuern auf die Gewinne von

    Auszug aus FG Köln, 24.01.2007 - 13 K 336/07
    Diesen Steuersatz hat der Gerichtshof der Europäischen Union - EuGH - durch Urteil vom 23.02.2006, Rs C-253/03, ABlEU 2006, Nr. C131, 4 als mit Artikel 52 des EG-Vertrags (nach Änderung nunmehr Artikel 43 EG-Vertrag) und Artikel 58 EG-Vertrag (nunmehr 48 EG-Vertrag) unvereinbar erklärt.

    Denn Artikel 52 i. V. m. Artikel 58 EG-Vertrag ist nach der Rechtsprechung des EuGH in dem Urteil vom 23.02.2006, Rs C-253/03 (a. a. O.) dahingehend auszulegen, dass es gegen das Recht auf freie Niederlassung verstößt, wenn der von einer ausländischen EU-Kapitalgesellschaft durch eine Zweigniederlassung in Deutschland erzielte Gewinn einer höheren deutschen Körperschaftsteuerbelastung unterliegt als der voll ausgeschüttete Gewinn einer in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtigen Tochtergesellschaft einer im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Kapitalgesellschaft.

  • BFH, 14.07.2004 - I R 106/03

    Betriebsstätte nach § 12 Satz 1 AO

    Auszug aus FG Köln, 24.01.2007 - 13 K 336/07
    Ausreichend ist vielmehr eine über die bloße Möglichkeit zur Mitbenutzung hinausgehende tatsächliche dauerhafte Nutzungsmöglichkeit, die insbesondere dann vorliegt, wenn die Mitbenutzung der Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Gebäudeberechtigten dient (BFH-Urteil vom 14.07.2004 I R 106/03, a. a. O).

    (vgl. zu diesen Grundsätzen BFH-Urteil vom 14.07.2004, I R 106/03, a. a. O.).

  • BFH, 23.05.2002 - III R 8/00

    Investitionszulage: Arbeitnehmerwohnung als Betriebsstätte

    Auszug aus FG Köln, 24.01.2007 - 13 K 336/07
    Verfügungsmacht in diesem Sinne erfordert nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat auch in diesem Punkt anschließt, eine Rechtsposition des Unternehmers zur Gebäudenutzung, die gegen seinen Willen nicht ohne Weiteres beseitigt oder verändert werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 17.03.1982 I R 189/79, BFHE 136, 120, BStBl II 1982, 624; vom 23.05.2002 III R 8/00, BStBl II 2002, 512).
  • BFH, 08.03.1988 - VIII R 270/81

    Anforderungen an die Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrages -

    Auszug aus FG Köln, 24.01.2007 - 13 K 336/07
    Vielmehr ist es erforderlich, dass der Unternehmer eine gewisse, nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht über die betreffende Einrichtung besitzt (BFH-Urteile vom 11.10.1990 I R 77/88, BFHE 158, 499, BStBl II 1990, 166; vom 30.10.1996 II R 12/92, BFHE 181, 356, BStBl II 1997, 12; vom 08.03.1988 VII R 270/81, BFH/NV 1988, 735).
  • BFH, 17.03.1982 - I R 189/79

    Unentgeltlich überlassene Räume zur Wartung von Datenverarbeitungsanlagen als

    Auszug aus FG Köln, 24.01.2007 - 13 K 336/07
    Verfügungsmacht in diesem Sinne erfordert nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat auch in diesem Punkt anschließt, eine Rechtsposition des Unternehmers zur Gebäudenutzung, die gegen seinen Willen nicht ohne Weiteres beseitigt oder verändert werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 17.03.1982 I R 189/79, BFHE 136, 120, BStBl II 1982, 624; vom 23.05.2002 III R 8/00, BStBl II 2002, 512).
  • BFH, 30.10.1996 - II R 12/92

    Unterirdische Rohrleitungen als Betriebsstätte

    Auszug aus FG Köln, 24.01.2007 - 13 K 336/07
    Vielmehr ist es erforderlich, dass der Unternehmer eine gewisse, nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht über die betreffende Einrichtung besitzt (BFH-Urteile vom 11.10.1990 I R 77/88, BFHE 158, 499, BStBl II 1990, 166; vom 30.10.1996 II R 12/92, BFHE 181, 356, BStBl II 1997, 12; vom 08.03.1988 VII R 270/81, BFH/NV 1988, 735).
  • BFH, 11.10.1989 - I R 77/88

    Eine Geschäftseinrichtung ist nur dann die Betriebsstätte eines

    Auszug aus FG Köln, 24.01.2007 - 13 K 336/07
    Vielmehr ist es erforderlich, dass der Unternehmer eine gewisse, nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht über die betreffende Einrichtung besitzt (BFH-Urteile vom 11.10.1990 I R 77/88, BFHE 158, 499, BStBl II 1990, 166; vom 30.10.1996 II R 12/92, BFHE 181, 356, BStBl II 1997, 12; vom 08.03.1988 VII R 270/81, BFH/NV 1988, 735).
  • BFH, 04.06.2008 - I R 30/07

    Keine Begründung einer Betriebsstätte durch bloßes Tätigwerden in den Räumen des

    Jedoch dürfe ihr zu versteuerndes Einkommen aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen nicht den gesetzlich vorgesehenen Steuersätzen, sondern nur Steuersätzen von 43, 21 % (1990 und 1991) und 40, 01 % (1992 und 1993) unterworfen werden (FG Köln, Urteil vom 24. Januar 2007 13 K 336/07, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2007, 1349).
  • BFH, 03.04.2008 - I B 77/07

    Betriebsprüfer als Zeuge - Trennung eines Klageverfahrens - unsubstantiierter

    Nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung hat das FG das Verfahren für die Jahre 1990 bis 1993 unter dem Aktenzeichen 13 K 336/07 abgetrennt.

    Im Streitfall hat das FG die Trennung der Verfahren damit begründet, dass sich nur in dem unter dem Aktenzeichen 13 K 336/07 abgetrennten Verfahren die Frage der beschränkten Steuerpflicht stelle, die die Zulassung der Revision gebiete.

  • BFH, 05.03.2008 - I B 171/07

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei inländischer Betriebsstätte - Angemessenheit von

    Dasselbe gilt schließlich für die weitere Frage, ob und ggf. inwieweit bei der Bestimmung des maßgeblichen Steuersatzes zu berücksichtigen ist, dass bei einer Tochtergesellschaft der Antragstellerin die bei einer Vollausschüttung anfallende Körperschaftsteuer als nicht abziehbare Betriebsausgabe zu behandeln gewesen wäre (vgl. dazu erneut Senatsurteil in BFHE 214, 496, 504, BStBl II 2007, 838, 841; FG Köln, Urteil vom 24. Januar 2007 13 K 336/07, Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1349).
  • FG Berlin-Brandenburg, 09.12.2009 - 12 K 8172/06

    Körperschaftsteuersatz des Betriebsstättengewinns einer EU-Kapitalgesellschaft:

    Die Betriebsstätte darf nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden als die vergleichsweise gedachte Tochterkapitalgesellschaft (ebenso FG Köln, Urteil vom 24. Januar 2007 - 13 K 336/07, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2007, 1349; vgl. dort Textziffer 115, betreffend die Körperschaftsteuer; offen gelassen vom BFH im Urteil vom 09. August 2006 - I R 31/01, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2007 - 5 B 5545/04 B   

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https://dejure.org/2007,21340
FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2007 - 5 B 5545/04 B (https://dejure.org/2007,21340)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.03.2007 - 5 B 5545/04 B (https://dejure.org/2007,21340)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. März 2007 - 5 B 5545/04 B (https://dejure.org/2007,21340)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges für Streitigkeiten betreffend die Heranziehung zur Kirchensteuer im Bundesland Berlin; Klage und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gegen die festgesetzte Kirchensteuer; Rechtsbehelf gegen die Festsetzung der Kirchensteuer gegen ...

  • Judicialis

    KiStG § 9 Abs. 1 S. 1; ; KiStG § 9 Abs. 2; ; GVG § 17a Abs. 2 S. 3

  • rechtsportal.de

    KiStG Berlin § 9 Abs. 1, 2
    Zuständigkeit für Einspruch gegen die Kirchensteuerfestsetzung

  • datenbank.nwb.de

    Zuständigkeit für Einspruch gegen die Kirchensteuerfestsetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1349
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Düsseldorf, 24.11.2006 - 1 K 1102/05

    Halbeinkünfteverfahren; Bemessungsgrundlage; Kirchensteuer; Fiktive

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2007 - 5 B 5545/04
    Dies ist im vorliegenden Falle -wie sich dies auch aus der Rechtsbehelfsbelehrung zu dem angefochtenen Bescheid ergibt das Konsistorium der Evangelischen Kirche in L. Bei dieser Stelle hätten die Antragsteller Widerspruch gegen die Festsetzung der Kirchensteuer einlegen müssen; gegen diese Stelle wäre auch die anschließende Klage vor dem Verwaltungsgericht zu führen gewesen; diese Stelle wäre richtiger Antragsgegner für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gewesen (gleiche Auffassung Finanzgericht Düsseldorf, 1 K 1102/05 Ki, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG -2007, 267).
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