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   FG Niedersachsen, 28.06.2007 - 11 K 502/06   

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https://dejure.org/2007,17140
FG Niedersachsen, 28.06.2007 - 11 K 502/06 (https://dejure.org/2007,17140)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.06.2007 - 11 K 502/06 (https://dejure.org/2007,17140)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - 11 K 502/06 (https://dejure.org/2007,17140)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine Abgeltung von Fahrten zur Überschusseinkünfteerzielung durch 1 v.H.-Regel

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG; § 9 Abs. 2 EStG; § 40 Abs. 2 S. 2 EStG; § 40 Abs. 3 S. 1, 2 EStG; § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 191 Abs. 1 S. 1 AO
    Abgeltung von Fahrten zur Überschusseinkünfteerzielung durch die 1%-Regelung; Übernahme der pauschalen Lohnsteuer durch den Arbeitgeber; Voraussetzungen für eine Pauschalierung der Lohnsteuer; Erhebung der Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz für Sachbezüge in Form ...

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4; ; EStG § 9 Abs. 2; ; EStG § 40 Abs. 2 S. 2; ; EStG § 40 Abs. 3 S. 1; ; EStG § 40 Abs. 3 S. 2; ; EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1; ; AO § 191 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Abgeltung von Fahrten zur Überschusseinkünfteerzielung durch 1 v.H.-Regel - Abgeltung von Fahrten; Lohnsteuer-Nachforderung; Lohnsteuer-Haftung; Überschusseinkünfteerzielung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Abgeltung von Fahrten zur Überschusseinkünfteerzielung durch 1 v.H.-Regel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1582
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.04.2006 - X R 35/05

    Keine abgeltende Bewertung der Nutzungsentnahme zur Erzielung anderweitiger

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.06.2007 - 11 K 502/06
    Daran ändere auch die Entscheidung des BFH mit Urteil vom 26. April 2006 X R 35/05 (BStBl. II 2007, 445) nichts, denn dieses Urteil betreffe die Bewertung der Nutzungsentnahme gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG.

    Insoweit sind die durch BFH-Urteil vom 26. April 2006 X R 35/05 (a.a.O.) zur Bewertung der Nutzungsentnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG aufgestellten Grundsätze auf die Bestimmung des Sachbezugswerts von Arbeitnehmern und damit den Streitfall entsprechend anwendbar.

    Dadurch tritt, entgegen der Auffassung der Klägerin, keine Abgeltungswirkung durch die Anwendung der 1 v.H.-Regelung für sämtliche nicht für den Arbeitgeber durchgeführten Fahrten ein (so jedoch Oberfinanzdirektion Erfurt vom 27. Januar 1999 S 2177 A -01- St 324 [DStR 1999, 593], ausdrücklich offen gelassen im BFH-Urteil vom 26. April 2006 X R 35/05, a.a.O., dort unter 4. d).

    Diese Formulierung ist aber nicht in der gleichen Weise zu verstehen wie die Auslegung der "privaten Nutzung" i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG und des § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG durch den BFH im Urteil vom 26. April 2006 X R 35/05 (a.a.O..).

  • BFH, 25.11.1999 - IV R 44/99

    Häusliches Arbeitszimmer keine Betriebsstätte

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.06.2007 - 11 K 502/06
    Diese Folge ergebe sich bei Anwendung der im BFH-Urteil vom 25. November 1999 IV R 44/99 (BFH/NV 2000, 699) genannten Grundsätze.
  • FG Saarland, 05.12.2007 - 1 V 1502/07

    Verdeckte Gewinnausschüttungen in der Einkommensteuer

    Sie enthält keine abschließende Regelung für die Bewertung sämtlicher Kfz-Nutzungsentnahmen zu außerbetrieblichen Zwecken (für die Nutzung eines betrieblichen KfZ zur Erzielung von Überschusseinkünften: BFH, Urteil vom 26. April 2006 X R 35/05, BStBl. II 2007, 445 unter II 4 a; Niedersächsisches FG, Urteil vom 28. Juni 2007, 11 K 502/06, EFG 2007, 1582 mit Anm. Hoffmann).
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