Rechtsprechung
   FG München, 20.07.2007 - 1 K 1376/07   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Finanzrechtsweg; Abgabenangelegenheiten im Sinne des § 33 FGO; Verweisung einer Klage auf Abschluss des Lohnsteuerabzugs an das sachlich und örtlich zuständige Arbeitsgericht

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Verweisung einer an ein Finanzgericht gerichteten Klage eines Arbeitnehmers gegen seinen früheren Arbeitgeber auf Abschluss des Lohnsteuerabzugs an das zuständige Arbeitsgericht; Verweisung einer an das Finanzgericht gerichteten Klage eines Arbeitnehmers gegen seinen früheren Arbeitgeber auf Abschluss des Lohnsteuerabzugs gem. § 41b EstG an das sachlich und örtlich zuständige Arbeitsgericht

Zeitschriftenfundstellen

  • EFG 2007, 1707



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Wird zitiert von ... (3)  

  • FG Niedersachsen, 01.08.2008 - 11 K 239/08  

    Unzulässigkeit des Finanzrechtsweges

    Wenn an dem Rechtsstreit ausschließlich Privatrechtssubjekte beteiligt sind, scheidet eine Zuordnung des Rechtsstreits zum öffentlichen Recht grundsätzlich aus (FG München, Beschluss vom 20. Juli 2007 1 K 1376/07, EFG 2007, 1707 m.w.N.).

    Nach der einhelligen Auffassung der finanzgerichtlichen Rechtsprechung und der steuerrechtlichen Literatur handelt es sich beim Streit über die Erteilung einer Lohnsteuerbescheinigung und über die zutreffende Eintragung, Ergänzung oder Berichtigung von Daten in der Lohnsteuerbescheinigung um einen bürgerlichen Rechtsstreit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über Arbeitspapiere, für den ausschließlich die Gerichte für Arbeitsrechtliche Sachen zuständig seien (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. Juni 1993 VI B 108/92, BStBl II 1993, 760; Sächsisches FG, Beschluss vom 18. Mai 2005 5 K 612/05, [...]; FG Münster, Beschluss vom 4. Juli 2005 10 K 640/05 S, EFG 2006, 238; FG München, Beschluss vom 20. Juli 2007 1 K 1376/07, EFG 2007, 1707; BFH-Urteil vom 13. Dezember 2007 VI R 57/04, BStBl II 2008, 434; Gräber/Koch, FGO, 6. Auflage 2006, § 33 Rn 30 "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis"; Schmidt/Drenseck, EStG, 27. Auflage 2008, § 41b Rn 1 und § 38 Rn 1).

  • FG Münster, 30.03.2011 - 8 K 1968/10  
    Wenn an dem Rechtsstreit ausschließlich Privatrechtssubjekte beteiligt sind, scheidet eine Zuordnung des Rechtsstreits zum öffentlichen Recht grundsätzlich aus (vgl. FG München, Beschluss vom 20.07.2007, Az: 1 K 1376/07, EFG 2007, 1707 m. w. N.).

    Nach der einhelligen Auffassung der finanzgerichtlichen Rechtsprechung und der steuerrechtlichen Literatur handelt es sich bei dem Streit über die zutreffende Eintragung, Ergänzung oder Berichtigung von Daten in der LSt-Bescheinigung um einen bürgerlichen Rechtsstreit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über Arbeitspapiere, für den ausschließlich die Gerichte für arbeitsrechtliche Sachen zuständig sind (vgl. BFH, Beschluss vom 29.06.1993 VI B 108/92, BStBl. II 1993, 760; Sächsisches FG, Beschluss vom 18.05.2005, 5 K 612/05, JURIS; FG Münster, Beschluss vom 04.07.2005 10 K 640/05 S, EFG 2006, 238; FG München, Beschluss vom 20.07.2007 1 K 1376/07, EFG 2007, 1707; BFH, Urteil vom 13.12.2007 VI R 57/04, BStBl. II 2008, 434; Gräber/Koch, 6. Aufl., 2006, § 33 FGO, Rn. 30, "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis").

  • FG Münster, 14.12.2011 - 10 K 811/11  

    Eröffnung des Finanzrechtswegs, Bindung an Verweisungsbeschluss, Örtliche

    Dagegen gehören Rechtsstreitigkeiten, die das bürgerlich-rechtliche Verhältnis zwischen Rechtspersonen des Privatrechts betreffen und in denen es um bloße Reflexwirkungen von steuerrechtlichen Vorschriften im Bereich des Privatrechts geht, vor die ordentlichen Gerichte, soweit nicht besondere Gerichtsbarkeiten (z.B. Arbeitsgerichte) eingerichtet sind (Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 01.08.2008 11 K 239/08, Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 2008, 1987; Finanzgericht München, Beschluss vom 20.07.2007 1 K 1376/07, EFG 2007, 1707).
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