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   FG Niedersachsen, 13.04.2007 - 10 S 28/06   

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FG Niedersachsen, 13.04.2007 - 10 S 28/06 (https://dejure.org/2007,9101)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.04.2007 - 10 S 28/06 (https://dejure.org/2007,9101)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. April 2007 - 10 S 28/06 (https://dejure.org/2007,9101)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anteilige Bewilligung von Prozesskostenhilfe für in Polen lebenden Antragsteller - Leichtfertigkeit und Vorsatz beim unrechtmäßigen Bezug von Kindergeld

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31 S. 3 EStG; § 62 Abs. 1 Nr. 2a EStG; § 70 Abs. 2 EStG; § 114 ZPO
    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Kindergeld wegen Verlegung des tatsächlichen Aufenthalts des Kindes nach Polen während der Leistungsgewährung; Leichtfertigkeit und Vorsatz beim unrechtmäßigen Bezug von Kindergeld; Bestimmung der Festsetzungsfrist für ...

  • Judicialis

    EStG § 31 S. 3; ; EStG § 62 Abs. 1 Nr. 2a; ; EStG § 70 Abs. 2; ; ZPO § 114

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld; Rückforderung; Leichtfertigkeit; Vorsatz; Steuerverkürzung; Festsetzungsfrist; Teilweise Aussicht auf Erfolg; Prozesskostenhilfe - Leichtfertig oder vorsätzlich unrechtmäßiger Bezug von Kindergeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Leichtfertig oder vorsätzlich unrechtmäßiger Bezug von Kindergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Kindergeld wegen Verlegung des tatsächlichen Aufenthalts des Kindes nach Polen während der Leistungsgewährung; Leichtfertigkeit und Vorsatz beim unrechtmäßigen Bezug von Kindergeld; Bestimmung der Festsetzungsfrist für ...

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1892
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 07.02.1996 - III B 182/95

    Offenbahrung von persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen für die

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.04.2007 - 10 S 28/06
    Dem Antrag steht nicht entgegen, dass der Antragsteller seinen Wohnsitz in Polen hat, weil § 114 ZPO die Bewilligung der PKH nach allgemeiner Ansicht nicht an einen inländischen Wohnsitz des Antragstellers knüpft (BFH-Beschluss vom 19. März 1996 VIII S 1/96, BFH/NV 1996, 781 mit umfangreichen Nachweisen zum Schrifttum).

    Die Anerkennung der Bewilligung von PKH dem Grunde nach auch für Rechtsstreitigkeiten, die im Ausland wohnende Personen vor deutschen Gerichten führen, besagt nichts hinsichtlich der weiteren Frage, nach welchen Maßstäben die Bedürftigkeit dieses Personenkreises festzustellen ist (BFH-Beschluss vom 19. März 1996 VIII S 1/96, BFH/NV 1996, 781).

    aa) Soweit eine Umrechnung der Beträge in Euro erforderlich ist, ist diese anhand eines Durchschnittskurses geboten und stellt der Umrechnungskurs für die Umsatzsteuer einen geeigneten Bezug dar (vgl. BFH-Beschluss vom 19. März 1996 VIII S 1/96, BFH/NV 1996, 781).

  • BFH, 19.03.1996 - VIII S 1/96

    Prozeßkostenhilfe für im Ausland ansässige ausländische Staatsangehörige

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.04.2007 - 10 S 28/06
    Dem Antrag steht nicht entgegen, dass der Antragsteller seinen Wohnsitz in Polen hat, weil § 114 ZPO die Bewilligung der PKH nach allgemeiner Ansicht nicht an einen inländischen Wohnsitz des Antragstellers knüpft (BFH-Beschluss vom 19. März 1996 VIII S 1/96, BFH/NV 1996, 781 mit umfangreichen Nachweisen zum Schrifttum).

    Die Anerkennung der Bewilligung von PKH dem Grunde nach auch für Rechtsstreitigkeiten, die im Ausland wohnende Personen vor deutschen Gerichten führen, besagt nichts hinsichtlich der weiteren Frage, nach welchen Maßstäben die Bedürftigkeit dieses Personenkreises festzustellen ist (BFH-Beschluss vom 19. März 1996 VIII S 1/96, BFH/NV 1996, 781).

    aa) Soweit eine Umrechnung der Beträge in Euro erforderlich ist, ist diese anhand eines Durchschnittskurses geboten und stellt der Umrechnungskurs für die Umsatzsteuer einen geeigneten Bezug dar (vgl. BFH-Beschluss vom 19. März 1996 VIII S 1/96, BFH/NV 1996, 781).

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.04.2007 - 10 S 28/06
    In diesem Sinne hat auch das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es eine vernünftige, mit dem Gleichheitssatz vereinbare Überlegung ist, Beträge, die mit Bezug zu den Lebenshaltungskosten und insbesondere zum durchschnittlichen Existenzminimum in der Bundesrepublik Deutschland festgelegt werden, für Leistungen an solche Personen, die in Ländern mit einem wesentlich niedrigeren Lebenshaltungsniveau wohnen, entsprechend zu kürzen, da sonst unter Umständen ausländischen Unterhaltsberechtigten die steuerbegünstigte Lebensführung auf überdurchschnittlichem Standard, ja selbst eine gewisse Vermögensbildung ermöglicht würde (BVerfG-Beschluss vom 31. Mai 1988 1 BvR 520/83 NJW 1989, 666).

    Der Senat sieht deshalb in der verfassungsgemäßen vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) durch Verwaltungsregelung vorgenommenen Ländergruppeneinteilung bei der Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen nach § 33a Abs. 1 Satz 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) an im Ausland lebende Personen (Schreiben des BMF vom 17. November 2003 1996 IV C 4 - S 2285 - 54/03, BStBl I 2003, 637; BVerfG-Beschluss vom 31. Mai 1988 1 BvR 520/83 NJW 1989, 666) eine geeignete Grundlage für die Entscheidung, ob und inwieweit die Lebensverhältnisse des ausländischen Staates mit den Wirtschafts- und Lebensverhältnissen in Deutschland vergleichbar sind.

  • BFH, 18.05.2006 - III R 80/04

    Mitteilung nach § 68 Abs. 1 Satz 1 EStG keine zur Anlaufhemmung führende Anzeige

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.04.2007 - 10 S 28/06
    In der monatlichen Auszahlung des Kindergelds liegt die konkludente Festsetzung des Kindergelds, die nur unter den im EStG und in der AO geregelten Voraussetzungen geändert oder aufgehoben werden darf (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 2006 III R 80/04, BFH/NV 2006, 2323).

    Die Festsetzungsfrist für das in den einzelnen Monaten des jeweiligen Kalenderjahres gezahlte Kindergeld beginnt mit Ablauf dieses Kalenderjahres (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 2006 III R 80/04, BFH/NV 2006, 2323).

  • OVG Niedersachsen, 06.06.1997 - 4 O 6513/96

    Prozeßkostenhilfe; Nur teilweise Erfolgsaussicht; Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.04.2007 - 10 S 28/06
    Weiterhin begründet auch die nur anteilige Bewilligung der Prozesskostenhilfe den Anspruch des Antragstellers darauf, dass ihm insoweit ein Rechtsanwalt beigeordnet wird und dessen Kosten aus der Staatskasse gezahlt werden (vgl. OVG Lüneburg Beschluss vom 6. Juni1997 4 O 6513/96 NVwZ-RR 1998, 144).
  • BFH, 26.07.2001 - VI R 163/00

    Änderung einer Kindergeldfestsetzung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.04.2007 - 10 S 28/06
    Im Streitfall ist bei der Prüfung der Erfolgsaussichten mit zu berücksichtigen, dass die Kindergeldfestsetzung ein zeitlich teilbarer Verwaltungsakt ist und die Familienkasse deshalb befugt ist, eine vermeintlich unrichtige oder unrichtig gewordene Kindergeldfestsetzung in der Weise zu ändern, dass sie entweder für verschiedene Zeitabschnitte gesonderte Änderungsbescheide erlässt (BFH-Urteile vom 26. Juli 2001, VI R 102/99 BFH/NV 2002 178; VI R 163/00, BFH/NV 2002, 248) oder Zeitabschnitte wie im Streitfall in einem Aufhebungs- oder Änderungsbescheid zusammenfasst.
  • BFH, 26.07.2001 - VI R 102/99

    Kindergeld - Einkommensteuer - Ausbildung - Festsetzung - Aufhebung - Änderung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.04.2007 - 10 S 28/06
    Im Streitfall ist bei der Prüfung der Erfolgsaussichten mit zu berücksichtigen, dass die Kindergeldfestsetzung ein zeitlich teilbarer Verwaltungsakt ist und die Familienkasse deshalb befugt ist, eine vermeintlich unrichtige oder unrichtig gewordene Kindergeldfestsetzung in der Weise zu ändern, dass sie entweder für verschiedene Zeitabschnitte gesonderte Änderungsbescheide erlässt (BFH-Urteile vom 26. Juli 2001, VI R 102/99 BFH/NV 2002 178; VI R 163/00, BFH/NV 2002, 248) oder Zeitabschnitte wie im Streitfall in einem Aufhebungs- oder Änderungsbescheid zusammenfasst.
  • OLG Düsseldorf, 15.11.1993 - 20 W 67/93

    Prozeßkostenhilfe für Ausländer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.04.2007 - 10 S 28/06
    Der Senat teilt nicht die in der Literatur vertretene Auffassung, dass im Ausland wohnende Kläger wie im Inland wohnende Kläger behandelt werden und die nach § 115 ZPO zu berücksichtigenden Freibeträge unabhängig von den tatsächlichen Wohnsitzverhältnisses zur Anwendung gelangen sollten (so Zöller/Philippi, ZPO 24. Aufl. § 115 Rz. 43; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO., § 114 Rz.10; Wax in MünchKomm ZPO § 114 Rz. 57), sondern ist vielmehr der Ansicht, dass bei Anhaltspunkten, die auf eine erhebliche Abweichung der Wirtschafts- und Lebensverhältnisse von Wohnsitzstaat und Bewilligungsstaat schließen lassen, eine Anpassung dieser Beträge zu erfolgen hat, weil anderenfalls die uneingeschränkte Anwendung zu nicht mehr sachgerechten Ergebnissen führte (so auch OLG Düsseldorf Beschluss vom 15. November 1993 20 W 67/93, MDR 1994, 301; Musielak/Fischer ZPO 5. Aufl. § 114 Rn 2).
  • FG Saarland, 23.08.1996 - 1 K 139/96

    Einkommensteuer; Kindergeldanspruch bei ,,Au-pair-Tätigkeit'' im Ausland

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.04.2007 - 10 S 28/06
    So wie die Klage auf Bewilligung von Kindergeld für einen bestimmten Zeitraum für jeden Bewilligungsmonat einen Streitgegenstand umfasst (FG Saarland Urteil vom 23. August 1996, 1 K 139/96 EFG 1997, 34) umfasst auch die Klage wegen Rückforderung von Kindergeld für jeden Monat, in dem die Kindergeldfestsetzung aufgehoben oder geändert worden ist, einen eigenständigen Streitgegenstand.
  • BFH, 23.01.1991 - II S 15/90

    Rechtsmittel, das zum erstrebten Erfolg führen kann, bei Prüfung des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.04.2007 - 10 S 28/06
    Für die Gewährung der Prozesskostenhilfe kommt es wesentlich darauf an, ob bei summarischer Prüfung und Würdigung der wichtigsten Tatumstände der vom Antragsteller begehrte Erfolg eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich hat, eine abschließende Prüfung der Erfolgsaussichten ist insoweit jedoch nicht erlaubt (BFH-Beschluss vom 23. Januar 1991 II S 15/90, BStBl II 1991, 366 m.w.N.).
  • BGH, 10.06.2008 - VI ZB 56/07

    Anwendung der Vermögensfreibeträge für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei

    Danach sollen für eine Partei, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Polen hat, zur Vermeidung einer ungerechtfertigten Besserstellung die in § 115 ZPO genannten Beträge zum Ausgleich der in beiden Staaten unterschiedlich hohen Lebenshaltungskosten nur in Höhe von 50 v.H. anzusetzen sein (NdsFG, Beschluss vom 13. April 2007 - 10 S 28/06 - EFG 2007, 1892, zitiert nach juris, Rn. 34 ff.).
  • LAG Hamm, 18.12.2023 - 5 Ta 159/23

    Prozesskostenhilfe; Auslandsbezug; Unterlagen in polnischer Sprache; Übersetzung;

    Dagegen befürwortet die Rechtsprechung teilweise eine Anpassung der Sätze der in § 115 Abs. 2 ZPO normierten Tabelle an die Verhältnisse im Aufenthaltsstaat der um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei, wenn dies zur Vermeidung unsachgemäßer Ergebnisse erforderlich sei (Sächsisches LAG, Beschluss vom 7. Juli 2008, 4 Ta 131/08, juris; Hessisches LAG, Beschluss vom 23.08.2000, 16 Ta 207/00, MDR 2001, S. 478; Nds. Finanzgericht, Beschluss vom 13.04.2007, 10 S 28/06, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 14.06.2007, 2 R 12/06, juris; OLG Düsseldorf, MDR 1994, 301, 302).

    Danach können für eine Partei, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Polen hat, zur Vermeidung einer ungerechtfertigten Besserstellung die in § 115 ZPO genannten Beträge zum Ausgleich der in beiden Staaten unterschiedlich hohen Lebenshaltungskosten nur in Höhe von 50 v.H. anzusetzen sein (NdsFG, Beschluss vom 13. April 2007, 10 S 28/06, EFG 2007, 1892, zitiert nach juris, Rn. 34 ff. bezogen auf die zu diesem Zeitpunkt vorgenommenen Bewertung).

  • BFH, 22.08.2011 - III B 4/10

    Divergenzrüge nur bei unterschiedlichen Rechtssätzen zu vergleichbaren

    Nach ihr wäre --nach Auffassung der Klägerin-- bei Heranziehung der Entscheidung des Niedersächsischen FG vom 13. April 2007  10 S 28/06 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1892) die Vorinstanz zu einer anderen rechtlichen Bewertung betreffend den Begriff der Leichtfertigkeit i.S. von § 378 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) gekommen.
  • FG Bremen, 27.02.2017 - 3 K 17/16

    Rechtswidrige Aufhebung der Festsetzung von Kindergeld sowie der Erstattung

    Für das Vorliegen der Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung trägt die Beklagte die Darlegungs- und Feststellungslast (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 13. April 2007 10 S 28/06, EFG 2007, 1892 , [...] Rz 24).
  • LAG Sachsen, 07.07.2008 - 4 Ta 131/08
    Die ganz überwiegende Ansicht führt jedoch aus, dass bei im Ausland Wohnenden aufgrund der geringeren Lebenshaltungskosten auch ein Abschlag zu den (nach deutschen Maßstäben gemessenen) Freibeträgen gerechtfertigt ist, so Entscheidungen des BFH, Beschluss vom 19.03.1996 - VIII S 1/96 - ( JurBüro 1997, S. 201 [BFH 19.03.1996 - VIII S 1/96] oder RPfleger 1997, S. 171), des Hessischen Landesarbeitsgerichts, Beschluss vom 23.08.2000 - 16 Ta 207/00 - ( MDR 2001, S. 478 [LAG Hessen 23.08.2000 - 16 Ta 207/00] ), des Niedersächsischen Finanzgerichts, Beschluss vom 13.04.2007 - 10 S 28/06 - (veröffentlicht in JURIS) und des Oberverwaltungsgerichts Saarland, Beschluss vom 14.06.2007 - 2 R 12/06 - Veröffentlicht in JURIS), denen sich die Beschwerdekammer anschließt.
  • VG Düsseldorf, 19.12.2013 - 14 K 5811/13

    MPU-Anordnung zur Feststellung fehlender Fahreignung darf nicht ausschließlich

    vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 06.06.1997 - 4 O 6513/96 -, Rn. 3, juris, NVwZ-RR 1998, 144; FG Niedersachsen, Beschluss vom 13.04.2007 - 10 S 28/06 -, Rn. 26 ff., juris; Neumann , in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Auflage 2010, § 166 VwGO, Rn. 76; Olbertz , in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand: 25. EL April 2013, § 166 VwGO, Rn. 65.
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