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   FG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - 5 K 286/03   

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https://dejure.org/2006,5289
FG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - 5 K 286/03 (https://dejure.org/2006,5289)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.09.2006 - 5 K 286/03 (https://dejure.org/2006,5289)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. September 2006 - 5 K 286/03 (https://dejure.org/2006,5289)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Realisation des Verlustes als Voraussetzung für einen Spekulationsverlust; Ausschluss einer Verlustrealisation durch den zeitnahen Rückerwerb der gleichen Anzahl Aktien; Verbindung von Kauf und Rückverkauf durch einen einheitlichen Gesamtplan; Indizierung eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 42; EStG § 23
    Voraussetzungen der Realisierung eines anzuerkennenden Verlustes aus der Veräußerung von Wertpapieren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen der Realisierung eines anzuerkennenden Verlustes aus der Veräußerung von Wertpapieren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • meyer-koering.de (Zusammenfassung)

    Keine gezielte Realisierung von Spekulationsverlusten bei unmittelbarem Rückkauf der vorher verkauften Aktien

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 192
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 31.08.1994 - X R 66/92

    Wert der Eigenleistung bei Spekulationsgeschäften

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - 5 K 286/03
    Die Motivation für die Veräußerung ist dabei ohne Bedeutung; es kommt insbesondere nicht auf eine Spekulationsabsicht an (BFH, Urteil vom 31. August 1994 X R 66/92, BFH/NV 1995, 391).

    So ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass in den Fällen einer Ersatzbeschaffung aufgrund einer Zwangslage kein Veräußerungsvorgang im Rechtssinne vorliegt (BFH/NV 1995, 391; Jansen, in Herrmann/ Heuer/Raupach, EStG, § 23 Rn. 75; Jacobs-Soyka, in Littmann/Bitz/Pust, EStG, § 23 Rn. 105 f., jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 29.03.1989 - X R 4/84

    Spekulationsgeschäft setzt wirtschaftliche Identität von angeschafftem und

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - 5 K 286/03
    Sinn und Zweck des § 23 EStG ist es, innerhalb der Spekulationsfrist realisierte Werterhöhungen oder Wertminderungen aus verhältnismäßig kurzfristigen Wertdurchgängen bestimmter Wirtschaftsgüter im Privatvermögen des Steuerpflichtigen der Einkommensteuer zu unterwerfen (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 29. März 1989 X R 4/84, BStBl II 1989, 652).
  • FG Hamburg, 09.07.2004 - VII 52/02

    EStG, AO: Gestaltungsmissbrauch bei der Realisierung von Spekulationsverlusten

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - 5 K 286/03
    Sind - wie hier - Verkauf und kurzfristiger Rückkauf von Aktien gleicher Gattung durch einen Gesamtplan verbunden, dessen alleiniges Ziel die Erlangung der steuerlichen Verlustanerkennung ist, dann handelt es sich um eine missbräuchliche Gestaltung im Sinne des § 42 AO, weil das vorausgesetzte Desinvestment bei wirtschaftlicher Betrachtung bewußt nicht stattfindet (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 9. Juli 2004 VII 52/02, EFG 2004, 1775 mit Anm. Zimmermann).
  • BFH, 25.08.2009 - IX R 60/07

    Verkauf und (Wieder-)Ankauf gleichartiger Wertpapiere am selben Tag zu

    Entspricht es aber Sinn und Zweck des § 23 EStG, (nur) realisierte Wertänderungen (in Gestalt von Veräußerungsgewinnen und -verlusten) aus verhältnismäßig kurzfristigen Wertdurchgängen eines Wirtschaftsguts im Privatvermögen des Steuerpflichtigen der Einkommensteuer zu unterwerfen (s. BFH-Urteil vom 18. Oktober 2006 IX R 28/05, BFHE 215, 202, BStBl II 2007, 259), stellt es keinen Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 AO dar, wenn der Steuerpflichtige gleichartige Wertpapiere unmittelbar anschließend oder zumindest kurzfristig nach deren Veräußerung zu unterschiedlichen Preisen wiedererwirbt (gl.A. Wernsmann, a.a.O., § 23 EStG Rz A 72, F 29; s.a. FG Hamburg, Urteil vom 9. Juli 2004 VII 52/02, EFG 2004, 1775; a.A. Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 14. September 2006 5 K 286/03, EFG 2007, 192).
  • BFH, 25.08.2009 - IX R 55/07

    Kein Gestaltungsmissbrauch bei Wiederkauf von zuvor mit Verlust veräußerten

    b) Entspricht es aber Sinn und Zweck des § 23 EStG, (nur) realisierte Wertänderungen (in Gestalt von Veräußerungsgewinnen und -verlusten) aus verhältnismäßig kurzfristigen Wertdurchgängen eines Wirtschaftsguts im Privatvermögen des Steuerpflichtigen der Einkommensteuer zu unterwerfen (s. BFH-Urteil vom 18. Oktober 2006 IX R 28/05, BFHE 215, 202, BStBl II 2007, 259), stellt es keinen Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 AO dar, wenn der Steuerpflichtige gleichartige Wertpapiere unmittelbar anschließend oder zumindest kurzfristig nach deren Veräußerung zu unterschiedlichen Preisen wiedererwirbt (gl.A. Wernsmann, a.a.O., EStG § 23 Rz A 72, F 29; s.a. FG Hamburg, Urteil vom 9. Juli 2004 VII 52/02, EFG 2004, 1775; a.A. Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 14. September 2006 5 K 286/03, EFG 2007, 192).
  • FG Baden-Württemberg, 01.08.2007 - 1 K 51/06

    Zur Frage des Gestaltungsmissbrauchs bei der Realisierung von

    Da es für den Tatbestand des § 23 nicht auf die Motivation und Absichten des Steuerpflichtigen ankommt, kann der durch das Veräußerungsgeschäft realisierte Verlust auch nicht durch einen von vornherein geplanten Wiederankauf der Wertpapiere seiner steuerlichen Existenz beraubt werden (a.A. FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14. September 2006 5 K 286/03, EFG 2007, 192).
  • FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1078/05

    Zur Frage, ob der Abzugsfähigkeit eines Veräußerungsverlusts ein

    Abgesehen davon, dass das Finanzgericht Hamburg mit rechtskräftigem Urteil vom 9. Juli 2004 ( VII 52/02, EFG 2004, 1775 ) und das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht mit rechtskräftigem Urteil vom 14. September 2006 (5 K 286/03, EFG 2007, 192 ) in einem solchen Fall einen Gestaltungsmissbrauch angenommen haben, war dort die Frage des Anwendungsbereichs und der Voraussetzungen eines Gestaltungsmissbrauchs allein vor dem Hintergrund der speziellen Regelung von Verlustentstehung und Verlustausgleich in § 23 EStG zu entscheiden gewesen.
  • FG Münster, 14.03.2007 - 10 K 3380/04

    Berücksichtigung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften im Rahmen des

    Zu Unrecht beruft sich der Beklagte auf die Entscheidungen des Finanzgerichtes Hamburg vom 09.07.2004 VIII 52/02 (EFG 2004, 1775) und des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 14.09.2006, 5 K 286/03.
  • FG Düsseldorf, 14.02.2024 - 15 K 1557/22

    Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelung für unechte Finanzinnovationen

    Dass unter Zwang erfolgte Veräußerungen keine Versteuerung auslösten, sei bereits mehrfach entschieden - etwa vom Finanzgericht -FG- Schleswig-Holstein mit Urteil vom 14.09.2016 - 5 K 286/03, juris, vom BFH mit Urteilen vom 29.06.1962 - VI 82/61 U, und vom 21.05.2019 - IX R 6/18.
  • FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1394/05

    Zur Frage der Abzugsfähigkeit eines Veräußerungsverlustes

    Abgesehen davon, dass das Finanzgericht Hamburg mit rechtskräftigem Urteil vom 9. Juli 2004 ( VII 52/02, EFG 2004, 1775 ) und das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht mit rechtskräftigem Urteil vom 14. September 2006 (5 K 286/03, EFG 2007, 192 ) in einem solchen Fall einen Gestaltungsmissbrauch angenommen haben, war dort die Frage des Anwendungsbereichs und der Voraussetzungen eines Gestaltungsmissbrauchs allein vor dem Hintergrund der speziellen Regelung von Verlustentstehung und Verlustausgleich in § 23 EStG zu entscheiden gewesen.
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