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   FG München, 14.06.2007 - 14 K 4114/04   

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https://dejure.org/2007,12533
FG München, 14.06.2007 - 14 K 4114/04 (https://dejure.org/2007,12533)
FG München, Entscheidung vom 14.06.2007 - 14 K 4114/04 (https://dejure.org/2007,12533)
FG München, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - 14 K 4114/04 (https://dejure.org/2007,12533)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbringung einer Beförderungsleistung i.S.d. § 3b Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) durch einen Chauffeurservice und Limousinenservice; Jede Fortbewegung von Personen oder Gegenständen als Beförderung; Feststellung des Wesens der fraglichen Leistung bei Erbringung eines ...

  • Judicialis

    UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 3a Abs. 1; ; UStG § 3b Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1999) § 3a Abs. 1 § 3b Abs. 1
    Zeitweise Gestellung exklusiver Fahrzeuge mit professionellem Chauffeur ist keine Beförderungsleistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zeitweise Gestellung exklusiver Fahrzeuge mit professionellem Chauffeur ist keine Beförderungsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Chauffeur- und Limousinen-Service ist umsatzsteuerrechtlich keine Beförderungsleistung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Chauffeur- und Limousinen-Service ist umsatzsteuerrechtlich keine Beförderungsleistung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1990
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 25.02.1999 - C-349/96

    CPP

    Auszug aus FG München, 14.06.2007 - 14 K 4114/04
    Daher ist bei Erbringung eines Bündels von Leistungen das Wesen des fraglichen Umsatzes zu ermitteln und aus Sicht eines Durchschnittsverbrauchers festzustellen, ob der Steuerpflichtige dem Verbraucher gegenüber mehrere selbständige Hauptleistungen oder eine einheitliche Leistung erbringt (vgl. Urteil des Europäischen Gerichtshofs - EuGH -vom 25. Februar 1999, C-349/96, Card Protection Plan, Rz. 29, UVR 1999, 157; Klenk in Sölch/Ringleb, § 1 RdNr. 15 ff.).
  • BFH, 08.09.1994 - V R 46/92

    Bemessungsgrundlage bei Sonderleistungen (Rechtsberatung und Prozeßvertretung)

    Auszug aus FG München, 14.06.2007 - 14 K 4114/04
    Umsatzsteuerrechtlich ist eine einheitliche, nicht aufteilbare Leistung anzunehmen, wenn die verschiedenen Leistungselemente aus der Sicht eines durchschnittlichen Leistungsempfängers zur Erreichung eines einheitlichen wirtschaftlichen Ziels beitragen und hinter dem Ganzen zurücktreten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. September 1994 V R 46/92, BStBl 1994, 957).
  • FG München, 26.10.2001 - 14 V 2856/01

    Umsatzsteuerlicher Ort der Leistung bei Überlassung eines PKW mit

    Auszug aus FG München, 14.06.2007 - 14 K 4114/04
    Es verweist im Wesentlichen auf die Einspruchsentscheidungen vom 12. Juni 2001 (Ablehnung Aussetzung der Vollziehung in Sachen Umsatzsteuer für 11/2000), 23. September 2002 (Umsatzsteuer 2000) und 13. August 2004 sowie den Beschluss des Finanzgerichts München vom 26. Oktober 2001 (Az.: 14 V 2856/01) im Verfahren Aussetzung der Vollziehung in Sachen Umsatzsteuervorauszahlung 11/2000.
  • FG Nürnberg, 17.03.2009 - 2 K 1474/07

    Einheitliche Leistung - Bestimmung des Leistungsorts eines "driving-services" für

    Die Rechtsauffassung des Finanzgerichts München (Urteil vom 14.06.2007 Az. 14 K 4114/04, EFG 2007, 1990) sei nicht zutreffend, da es dem Grunde nach keine Rolle spielen dürfe, mit welchem Verkehrsmittel eine Beförderung erfolge.

    d) Eine andere Beurteilung ist auch nicht im Hinblick auf die in der mündlichen Verhandlung von der Klägerin angeführte Kritik an der Entscheidung des FG München (Urteil vom 14.06.2007 Az. 14 K 4114/04, EFG 2007, 1990) geboten, wenn sie ausführt, es könne für die Qualifizierung einer Leistung als Beförderung keine Rolle spielen, ob die Beförderung mit einem hochwertigen oder einem einfachen Fahrzeug erfolge.

  • FG Hessen, 26.01.2010 - 6 K 2933/07

    Umsatzsteuerpflicht der paketweisen Veräußerung zahlungsgestörter bzw.

    Eine einheitliche, nicht aufteilbare Leistung ist anzunehmen, wenn die verschiedenen Leistungselemente aus der Sicht eines durchschnittlichen Leistungsempfängers zur Erreichung eines einheitlichen wirtschaftlichen Ziels beitragen und hinter dem Ganzen zurücktreten (FG München vom 14.06.2007 - 14 K 4114/04, EFG 2007, 1990).
  • FG Hessen, 22.03.2010 - 6 K 1930/09

    Umsatzsteuerrechtliche Qualifizierung einer bankmäßigen Vermögensverwaltung

    Eine einheitliche, nicht aufteilbare Leistung ist anzunehmen, wenn die verschiedenen Leistungselemente aus der Sicht eines durchschnittlichen Leistungsempfängers zur Erreichung eines einheitlichen wirtschaftlichen Ziels beitragen und hinter dem Ganzen zurücktreten (FG München vom 14.06.2007 - 14 K 4114/04, EFG 2007, 1990).
  • FG Hessen, 16.09.2020 - 1 K 1819/18

    Einschlägiger Umsatzsteuersatz bei Mittagsverpflegung einer Ganztagesschule

    Bei einer einheitlichen Leistung, die sowohl Liefer- als auch Dienstleistungselemente enthält, richtet sich die Einstufung als Lieferung oder sonstige Leistung danach, welche Leistungselemente unter Berücksichtigung des Willens der Vertragsparteien und der Sicht eines durchschnittlichen Leistungsempfängers den wirtschaftlichen Gehalt der Leistung ausmachen (vgl. grundsätzlich z.B. EuGH vom 25.02.1999 - C-349/96 - Card Protection Plan, Slg. 1999, I-973; BFH vom 31.05.2001 - V R 97/98, BStBl. II 2001, 658; BFH vom 09.10.2002 - V R 5/02, BStBl. II 2004, 470; FG München vom 14.06.2007 - 14 K 4114/04, EFG 2007, 1990).
  • FG Nürnberg, 18.09.2012 - 2 K 1991/10

    Vermietung eines Veranstaltungstrucks durch ein inländisches Unternehmen ist als

    bb) Die Beförderung muss den Hauptzweck der Leistung darstellen (FG München, Urteil vom 14.06.2007, 14 K 4114/04, EFG 2007, 1990).
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