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   FG Köln, 31.08.2006 - 15 K 444/05   

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https://dejure.org/2006,4396
FG Köln, 31.08.2006 - 15 K 444/05 (https://dejure.org/2006,4396)
FG Köln, Entscheidung vom 31.08.2006 - 15 K 444/05 (https://dejure.org/2006,4396)
FG Köln, Entscheidung vom 31. August 2006 - 15 K 444/05 (https://dejure.org/2006,4396)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Körperschaftsteuerfreie Gewinne aus Bezugsrechtveräußerung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Körperschaftsteuerfreie Gewinne aus Bezugsrechtveräußerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Steuerfreiheit einer Veräußerung von Bezugsrechten auf neue Anteile an einer Kapitalgesellschaft ; Anforderungen an die Ermittlung des Einkommens bei Gewinnen aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft oder Personenvereinigung; ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Gewinne aus der Veräußerung von Bezugsrechten körperschaftsteuerfrei

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 214
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 27.10.2005 - IX R 15/05

    Halbeinkünfteverfahren bei privaten Veräußerungsgeschäften

    Auszug aus FG Köln, 31.08.2006 - 15 K 444/05
    Während des Klageverfahrens ruhte das Verfahren bis zur Entscheidung des anhängigen Revisionsverfahren IX R 15/05.

    Der BFH bejahte diese Frage mit Urteil vom 27. Oktober 2005 (BStBl II 2006, 171).

    Nach dem Urteil des BFH vom 27. Oktober 2005 (IX R 15/05, BStBl II 2006, 171) zu einer dem § 8b Abs. 2 KStG vergleichbaren Regelung erfassen die Anteile an einer Körperschaft gemäß § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. j EStG auch die Bezugsrechte.

  • Drs-Bund, 15.02.2000 - BT-Drs 14/2683
    Auszug aus FG Köln, 31.08.2006 - 15 K 444/05
    Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform werden gemäß § 8b Abs. 2 KStG auch Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen bei Kapitalgesellschaften freigestellt, weil Dividenden aus diesen Beteiligungen steuerfrei (§ 8b Abs. 1 KStG) sind und die Veräußerung einer Beteiligung einer Totalausschüttung wirtschaftlich gleichkommt (BT-Drucks. 14/2683, 96).

    Letztendlich berücksichtigt die Freistellung, dass der Veräußerungsgewinn auf offenen oder stillen Reserven in der Beteiligungsgesellschaft beruht, welche dort entweder versteuert worden sind oder auch nach der Veräußerung steuerverhaftet bleiben (BT-Drucks. 14/2683, 120; vgl. BMF-Schreiben vom 28.4.2003 DStR 2003, 881).

    Das Halbeinkünfteverfahren ermöglicht damit, Beteiligungen im unternehmerischen Bereich ohne Steuerbelastung zu veräußern und so eine betriebswirtschaftliche vernünftige Beteiligungsstruktur zu schaffen (BT-Drucks. 14/2683 S. 95).

  • BFH, 22.05.2003 - IX R 9/00

    Spekulationsgeschäft bei Veräußerung von Bezugsrechten

    Auszug aus FG Köln, 31.08.2006 - 15 K 444/05
    Weiterhin verwies die Klägerin auf die Entscheidung des BFH vom 22.5.2003 (IX R 9/00).

    Mit der Veräußerung des Bezugsrechts verwertet der Aktionär also nicht den Ertrag der Aktie, sondern einen Teil ihrer Substanz (BFH-Urteil vom 22. Mai 2003 IX R 9/00, BStBl II 2003, 712).

  • BFH, 09.08.2000 - I R 75/99

    Einbringung eines Unternehmens - Sachgründung - Aufdeckung stiller Reserven -

    Auszug aus FG Köln, 31.08.2006 - 15 K 444/05
    Wird es veräußert, enthält der bezugsberechtigte Altaktionär eine Ausgleich in Höhe des bei ihm sonst eintretenden Verlustes (BFH-Urteil vom 21. August 1996 I R 75/99, BFH/NV 1997, 314).

    Diese Ausgleichsvergütung stellt wirtschaftlich eine Teilveräußerung von Gesellschaftsanteilen dar (BFH-Urteil vom 21. August 1996 aaO) und nicht eine von einem Wirtschaftsgut mit Substrat losgelöste, der Realisierung einer bloßen Wertdifferenz gleichkommende Vermögensmehrung dar (BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 27/97, BStBl II 1999, 638).

  • BFH, 21.09.2004 - IX R 36/01

    Ansatz des Bezugsrechts von GmbH-Gesellschaftern auf neue Gesellschaftsanteile

    Auszug aus FG Köln, 31.08.2006 - 15 K 444/05
    Darüber hinaus gehen mit der Abspaltung die in den Altanteilen enthaltenen stillen Reserven anteilig auf die Bezugsrechte oder nach Ausübung des Bezugsrechts auf die neuen Anteile über (BFH-Urteil vom 21. September 2004 IX R 36/01, BFHE 207, 543).
  • BFH, 21.01.1999 - IV R 27/97

    Kapitalerhöhung gegen Einlagen bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus FG Köln, 31.08.2006 - 15 K 444/05
    Diese Ausgleichsvergütung stellt wirtschaftlich eine Teilveräußerung von Gesellschaftsanteilen dar (BFH-Urteil vom 21. August 1996 aaO) und nicht eine von einem Wirtschaftsgut mit Substrat losgelöste, der Realisierung einer bloßen Wertdifferenz gleichkommende Vermögensmehrung dar (BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 27/97, BStBl II 1999, 638).
  • BFH, 20.02.1975 - IV R 15/71

    Bezugsrechte auf GmbH-Geschäftsanteile sind Anteile an einer Kapitalgesellschaft

    Auszug aus FG Köln, 31.08.2006 - 15 K 444/05
    Mit dem Wortsinn des Ausdrucks "Anteil an einer Körperschaft" ist es vereinbar, zu diesen Anteilen auch Bezugsrechte zu rechnen, denn dieser Ausdruck ist weder durch das Zivilrecht noch durch das Steuerrecht noch durch einen festgefügten allgemeinen Sprachgebrauch so geprägt, dass es schlechthin undenkbar wäre, zu den Anteilen an Körperschaften im steuerrechtlichen Sinne auch die Bezugsrechte zu zählen (vgl. BFH-Urteil vom 20. Februar 1975 IV R 15/71, BStBl II 1975, 505).
  • BFH, 29.03.2006 - X R 55/04

    Tarifbegünstigung gemäß § 34 EStG für Handelsvertreterausgleichszahlung nach §

    Auszug aus FG Köln, 31.08.2006 - 15 K 444/05
    Hiervon zu unterscheiden ist der sog. rechtspolitische Fehler, der gegeben ist, wenn sich eine gesetzliche Regelung zwar als rechtspolitisch verbesserungsbedürftig, aber doch nicht - gemessen an der dem Gesetz immanenten Teleologie - als planwidrig unvollständig und ergänzungsbedürftig erweist (BFH-Urteil vom 29. März 2006 X R 55/04 nv juris mwN).
  • FG Hamburg, 29.04.2003 - IV 39/01

    Ausfuhrerstattung: Nachweis der Einhaltung der Tierschutzbestimmungen:

    Auszug aus FG Köln, 31.08.2006 - 15 K 444/05
    Ob es sich um eine Regelungslücke oder lediglich um einen sog. rechtspolitischen Fehler handelt, ist unter Heranziehung des Gleichheitsgrundsatzes zu ermitteln, wobei für den danach erforderlichen Vergleich auf die Wertungen des Gesetzes unter besonderer Berücksichtigung seiner Entstehungsgeschichte zurückzugreifen ist (BFH-Urteil vom 26. Juni 2002 IV 39/01, BStBl II 2002, 697).
  • BFH, 26.06.2002 - IV R 39/01

    Existenzgründerzuschüsse nach dem ESF

    Auszug aus FG Köln, 31.08.2006 - 15 K 444/05
    Ob es sich um eine Regelungslücke oder lediglich um einen sog. rechtspolitischen Fehler handelt, ist unter Heranziehung des Gleichheitsgrundsatzes zu ermitteln, wobei für den danach erforderlichen Vergleich auf die Wertungen des Gesetzes unter besonderer Berücksichtigung seiner Entstehungsgeschichte zurückzugreifen ist (BFH-Urteil vom 26. Juni 2002 IV 39/01, BStBl II 2002, 697).
  • BFH, 21.08.1996 - I R 75/95

    Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung von Aktienpaketen - Übertragung

  • BFH, 23.01.2008 - I R 101/06

    Gewinne aus der Veräußerung von Bezugsrechten körperschaftsteuerpflichtig -

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) Köln vom 31. August 2006 15 K 444/05, das im Wesentlichen mit dem zu § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. j des Einkommensteuergesetzes (EStG 2002) ergangenen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. Oktober 2005 IX R 15/05 (BFHE 211, 273, BStBl II 2006, 171) begründet wurde, ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 214 abgedruckt.
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