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   FG München, 22.11.2005 - 12 K 2318/04   

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https://dejure.org/2005,13069
FG München, 22.11.2005 - 12 K 2318/04 (https://dejure.org/2005,13069)
FG München, Entscheidung vom 22.11.2005 - 12 K 2318/04 (https://dejure.org/2005,13069)
FG München, Entscheidung vom 22. November 2005 - 12 K 2318/04 (https://dejure.org/2005,13069)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine negative Festsetzung der Einkommensteuer; Fehlende Ermäßigungsmöglichkeit der tariflichen Einkommensteuer im Fall eines Anrechnungsüberhangs; Ermäßigung der Einkommensteuer um die Gewerbesteuer; Gebote der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der ...

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 5 des; ; EStG § 32a; ; EStG § 35; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG; Anrechnungsüberhang; Keine Festsetzung negativer Einkommensteuer oder Feststellung verbleibender Anrechnungsbeträge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG - Anrechnungsüberhang - Keine Festsetzung negativer Einkommensteuer oder Feststellung verbleibender Anrechnungsbeträge

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Anrechnung von Gewerbesteuer bei auf Null ? lautenden Einkommensteuerbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 830
  • EFG 2007, 260
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 24.02.1999 - X R 171/96

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte verfassungswidrig?

    Auszug aus FG München, 22.11.2005 - 12 K 2318/04
    Diese Einschätzung trifft insbesondere im Hinblick darauf zu, dass die Körperschaftsteuer nach festen Steuersätzen erhoben wird, während die Einkommensteuer der individuellen Leistungsfähigkeit im größeren Umfang (z.B. durch Freibeträge und progressive Tarifgestaltung) Rechnung trägt (BFH-Beschluss vom 24. Februar 1999 X R 171/96, BStBl II 1999, 450).
  • BFH, 20.11.2003 - IV R 5/02

    Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten

    Auszug aus FG München, 22.11.2005 - 12 K 2318/04
    Da eine solche Konzeption dem Gewerbesteuerrecht nicht zu Grunde liegt, lassen sich die Erwägungen dieser Entscheidung des BVerfG nicht auf den Bereich des Einkommensteuerrechts und der Gewerbesteuer übertragen (BFH-Urteil vom 20. November 2003 IV R 5/02, BStBl II 2004, 730).
  • BFH, 15.04.2004 - III R 8/98

    Einlage eines Bodenschatzes und AfS

    Auszug aus FG München, 22.11.2005 - 12 K 2318/04
    Da eine solche Konzeption dem Gewerbesteuerrecht nicht zu Grunde liegt, lassen sich die Erwägungen dieser Entscheidung des BVerfG nicht auf den Bereich des Einkommensteuerrechts und der Gewerbesteuer übertragen (BFH-Urteil vom 20. November 2003 IV R 5/02, BStBl II 2004, 730).
  • BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvR 246/98

    Gewerbliche Qualifikation der Einkünfte eines Einzelunternehmers nach

    Auszug aus FG München, 22.11.2005 - 12 K 2318/04
    Dabei muss der Gesetzgeber realitätsgerecht typisieren und die Grenzen verhältnismäßiger, insbesondere zumutbarer Belastung der Betroffenen wahren (BVerfGBeschluss vom 26. Oktober 2004 2 BvR 246/98, BFH/NV Beilage 2005, 259).
  • BFH, 20.12.1994 - IX R 124/92

    Beschwer durch Nullbescheid wegen Bindungswirkung für Leistungen nach dem

    Auszug aus FG München, 22.11.2005 - 12 K 2318/04
    Ausnahmsweise kann eine Beschwer im unzutreffenden Ansatz einzelner Besteuerungsgrundlagen liegen, wenn diese für andere Verfahren bindend sind (BFH-Urteil vom 20. Dezember 1994 IX R 124/92, BStBl II 1995, 628).
  • BVerfG, 10.11.1999 - 2 BvR 2861/93

    Umsatzsteuerbefreiung

    Auszug aus FG München, 22.11.2005 - 12 K 2318/04
    Gegen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Gewerbesteuerpflicht kraft Rechtsform ergeben sich auch aus dem Hinweis der Klägerseite auf den BVerfG-Beschluss vom 10. November 1999 (2 BvR 2861/93, BStBl II 2000, 160) keine Bedenken.
  • BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64

    Verfassungsmäßigkeit der Lohnsummensteuer

    Auszug aus FG München, 22.11.2005 - 12 K 2318/04
    Die Vereinbarkeit (allein) der Gewerbesteuer mit Art. 3 Abs. 1 GG hat das BVerfG in zahlreichen Entscheidungen unter Hinweis auf die historischen Grundlagen der Gewerbesteuer und die grundlegende Verschiedenheit der Kombination der Produktionsfaktoren Boden, Arbeit und Kapital bei Landwirtschaft und freien Berufen einerseits und Gewerbebetrieben andererseits bejaht (BVerfG-Beschlüsse vom 21. Dezember 1962 1 BvR 33/64, BVerfGE 21, 54; vom 13. Mai 1969 1 BvR 25/65, BVerfGE 26, 1; vom 17. November 1998 1 BvL 10/98, BStBl II 1999, 509).
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58

    Personenbezogene Kapitalgesellschaften

    Auszug aus FG München, 22.11.2005 - 12 K 2318/04
    Wegen dieser "Andersartigkeit der Besteuerung" sind Körperschaftsteuer und Einkommensteuer "schwer vergleichbar" (BVerfG-Urteil vom 24. Januar 1962 1 BvR 845/58, BStBl. I 1962, 500).
  • BVerfG, 13.05.1969 - 1 BvR 25/65

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung von Dauerschulden und Dauerschuldzinsen

    Auszug aus FG München, 22.11.2005 - 12 K 2318/04
    Die Vereinbarkeit (allein) der Gewerbesteuer mit Art. 3 Abs. 1 GG hat das BVerfG in zahlreichen Entscheidungen unter Hinweis auf die historischen Grundlagen der Gewerbesteuer und die grundlegende Verschiedenheit der Kombination der Produktionsfaktoren Boden, Arbeit und Kapital bei Landwirtschaft und freien Berufen einerseits und Gewerbebetrieben andererseits bejaht (BVerfG-Beschlüsse vom 21. Dezember 1962 1 BvR 33/64, BVerfGE 21, 54; vom 13. Mai 1969 1 BvR 25/65, BVerfGE 26, 1; vom 17. November 1998 1 BvL 10/98, BStBl II 1999, 509).
  • BFH, 08.11.1989 - I R 174/86

    "Vorgründungsgesellschaft" und "Vorgesellschaft" im Körperschaftsteuerrecht

    Auszug aus FG München, 22.11.2005 - 12 K 2318/04
    In der Regel ist daher auf den unmittelbar umstrittenen Steuerbetrag abzustellen, nicht auf das geldwerte Interesse des Steuerpflichtigen schlechthin (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. November 1987 VIII R 17-19/84, BFH/NV 1989, 278; vom 8. November 1989 I R 174/86, BStBl II 1990, 91).
  • BFH, 18.09.2003 - X R 2/00

    Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer

  • BVerfG, 17.11.1998 - 1 BvL 10/98

    Gerichtliche Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer ist

  • BFH, 10.11.1987 - VIII R 17/84
  • BFH, 23.04.2008 - X R 32/06

    Der Verfall von Anrechnungsüberhängen bei der Gewerbesteueranrechnung gemäß § 35

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 260 ff. veröffentlicht.
  • FG Bremen, 07.02.2007 - 3 K 73/05

    Berücksichtigung von vor dem Gesetzesbeschluss zum Fünften Gesetz zur Änderung

    Wegen der von der Klägerin bezüglich § 35 EStG geltend gemachten verfassungsrechtlichen Bedenken ist auf den BVerfG-Beschluss in NJW 2006, 2757 hinzuweisen, in dem entgegen der Auffassung des BFH im Vorlagebeschluss vom 24. Februar 1999X R 171/96, BFHE 188, 69, BStBl II 1999, 450, die Vereinbarkeit der Vorgängerregelung zu § 35 EStG, der Vorschrift des § 32c EStG, mit dem Grundgesetz festgestellt wurde (vgl. auch FG München, Urteil vom 22. November 2005 12 K 2318/04, EFG 2007, 260).
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