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   FG Brandenburg, 24.08.2006 - 6 K 14/06   

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FG Brandenburg, 24.08.2006 - 6 K 14/06 (https://dejure.org/2006,21907)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 24.08.2006 - 6 K 14/06 (https://dejure.org/2006,21907)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 24. August 2006 - 6 K 14/06 (https://dejure.org/2006,21907)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gleichstellung der freiwilligen Beiträge zur privaten Krankenversicherung mit den gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen; Einbeziehung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung bei Berechnung des Kindergeldanspruchs

  • Wolters Kluwer

    Gleichstellung der freiwilligen Beiträge zur privaten Krankenversicherung mit den gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen; Einbeziehung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung bei Berechnung des Kindergeldanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von freiwilligen Krankenversicherungsbeiträgen eines Beamtenanwärters sowie des Entlassungsgelds bei der Ermittlung des kindergeldrechtlichen Grenzbetrags

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung von freiwilligen Krankenversicherungsbeiträgen eines Beamtenanwärters sowie des Entlassungsgelds bei der Ermittlung des kindergeldrechtlichen Grenzbetrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 2007, 716
  • EFG 2007, 266
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Niedersachsen, 09.11.2005 - 2 K 477/04

    Antrag auf Festsetzung von Kindergeld; Minderung der Summe der zu

    Auszug aus FG Brandenburg, 24.08.2006 - 6 K 14/06
    (vgl. auch Niedersächsisches FG Urteil vom 9. November 2005 2 K 477/04, EFG 2006, 273, Revision eingelegt, Az des BFH III R 72/05) Demzufolge benachteiligt eine Einbeziehung der Beiträge von privaten Krankenversicherungen in die Berechnungsgröße des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG unterhaltsverpflichtete Eltern von Kindern, die nicht sozialversicherungspflichtige Einkünfte beziehen, gegenüber unterhaltsverpflichteten Eltern von Kindern, die sozialversicherungspflichtige Einkünfte beziehen.

    (so auch Niedersächsisches FG Urteil vom 9. November 2005 2 K 477/04, a.a.O.).

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus FG Brandenburg, 24.08.2006 - 6 K 14/06
    Entsprechend der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG Beschluss vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2005, 911) ist der Relativsatz "die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind" nicht nur auf die Bezüge, sondern auch auf die Einkünfte des Kindes zu beziehen.

    (BVerfG Beschluss vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02, am angegebenen Ort).

  • FG Brandenburg, 09.03.2006 - 6 K 2092/01

    Kindergeld - Jahresgrenzbetrag - Kürzung des Bruttoarbeitslohnes des Kindes auch

    Auszug aus FG Brandenburg, 24.08.2006 - 6 K 14/06
    Diese sind nach Auffassung des erkennenden Senats den gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen gleichzustellen (so Finanzgericht -FG- des Landes Brandenburg Urteil vom 9. März 2006 6 K 2092/01, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2006, 1257, Revision eingelegt, Aktenzeichen -Az- des Bundesfinanzhofs -BFH - III R 32/06).

    15 Es kann vorliegend dahingestellt sein, ob die im Jahr 1999 gezahlte Einkommensteuer - grundsätzlich gekürzt um die im Streitjahr aus Vorjahren erstattete Einkommensteuer - ebenfalls nicht in die Berechnungsgröße des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG einzubeziehen ist (so FG des Landes Brandenburg Urteil vom 9. März 2006 6 K 2092/01, a.a.O.), da dies ohne Auswirkung auf die Berechnung der Einkünfte und Bezüge des Kindes A... ist.

  • BFH, 19.08.2002 - VIII R 82/01

    Kindergeld; Entlassungsgeld von Wehrdienstleistenden

    Auszug aus FG Brandenburg, 24.08.2006 - 6 K 14/06
    Das Entlassungsgeld entfällt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (Urteil vom 19. August 2002 VIII R 82/01, Sammlung nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2002, 1590) grundsätzlich auf die Zeit nach Beendigung des Wehrdienstes.
  • BFH, 15.03.2007 - III R 72/05

    Kindergeld; Beihilfe; Beiträge des Kindes für private Kranken- und

    Auszug aus FG Brandenburg, 24.08.2006 - 6 K 14/06
    (vgl. auch Niedersächsisches FG Urteil vom 9. November 2005 2 K 477/04, EFG 2006, 273, Revision eingelegt, Az des BFH III R 72/05) Demzufolge benachteiligt eine Einbeziehung der Beiträge von privaten Krankenversicherungen in die Berechnungsgröße des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG unterhaltsverpflichtete Eltern von Kindern, die nicht sozialversicherungspflichtige Einkünfte beziehen, gegenüber unterhaltsverpflichteten Eltern von Kindern, die sozialversicherungspflichtige Einkünfte beziehen.
  • BFH - III R 32/06
    Auszug aus FG Brandenburg, 24.08.2006 - 6 K 14/06
    Diese sind nach Auffassung des erkennenden Senats den gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen gleichzustellen (so Finanzgericht -FG- des Landes Brandenburg Urteil vom 9. März 2006 6 K 2092/01, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2006, 1257, Revision eingelegt, Aktenzeichen -Az- des Bundesfinanzhofs -BFH - III R 32/06).
  • FG Sachsen-Anhalt, 10.02.2009 - 4 K 622/06

    Einbeziehung eines Entlassungsgeldes aus dem Grundwehrdienst in den Grenzbetrag

    Da das Entlassungsgeld dem Sohn der Klägerin am 31. Dezember 2004 ausgezahlt wurde, kann es bei der Berechnung der Einkünfte und Bezüge des nachfolgenden Streitjahres nicht angesetzt werden (so auch Finanzgericht des Landes Brandenburg , Urteil vom 24. August 2006 - 6 K 14/06, EFG 2007, 266; Revision eingelegt, aus anderen Gründen rechtskräftig geworden).
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