Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 08.11.2006 - 1 K 4358/06 Ki |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Weitergabe von Steuerdaten des Ehegatten für die Kirchensteuer; Wahrung des Steuergeheimnisses durch Weitergabe der Information des glaubensverschiedenen Ehegatten
- Judicialis
KiStG § 13; ; AO 1977 § 31; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenentscheidung; Erledigung; Adressierung eines Kirchgeldbescheids; Glaubensverschiedene Ehegatten; Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten; Steuergeheimnis; Datenschutz - Rechtmäßigkeit der Anforderung des Einkommen- und Kirchensteuerbescheides durch die Kirchenbehörde ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Rechtmäßigkeit der Anforderung des Einkommen- und Kirchensteuerbescheides durch die Kirchenbehörde bei der Finanzbehörde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2007, 656
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- FG Köln, 11.05.2005 - 11 K 385/03
Rechtmäßigkeit des in glaubensverschiedener Ehe erhobenen besonderen Kirchgeldes …
Auszug aus FG Düsseldorf, 08.11.2006 - 1 K 4358/06
Das informationelle Selbstbestimmungsrecht nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes GG ist nicht betroffen, denn die Weitergabe der Daten erfolgt an mit der Festsetzung der Kirchensteuer betraute Bedienstete, die ebenso wie die Mitarbeiter der Finanzverwaltung an die Wahrung des Steuergeheimnisses gebunden sind und bei denen auch ein ausreichender Datenschutz sichergestellt ist (…vgl. ebenso Beschluss des Finanzgerichts FG München vom 31.05.1988 VIII 277/87 EA, Entscheidungen der Finanzgerichte EFG 1988, 531, bestätigt durch BFHBeschluss vom 27.09.1988 VII B 123/88, BFH/NV 1988, 313; Urteil des FG Köln vom 11.05.2005 11 K 385/03, juris). - BFH, 29.10.1986 - I B 28/86
Tätigkeit der Steuerfahndung im Besteuerungs- oder Strafverfahren; …
Auszug aus FG Düsseldorf, 08.11.2006 - 1 K 4358/06
Das informationelle Selbstbestimmungsrecht nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes GG ist nicht betroffen, denn die Weitergabe der Daten erfolgt an mit der Festsetzung der Kirchensteuer betraute Bedienstete, die ebenso wie die Mitarbeiter der Finanzverwaltung an die Wahrung des Steuergeheimnisses gebunden sind und bei denen auch ein ausreichender Datenschutz sichergestellt ist (vgl. ebenso Beschluss des Finanzgerichts FG München vom 31.05.1988 VIII 277/87 EA, Entscheidungen der Finanzgerichte EFG 1988, 531, bestätigt durch BFHBeschluss vom 27.09.1988 VII B 123/88, BFH/NV 1988, 313; Urteil des FG Köln vom 11.05.2005 11 K 385/03, juris). - BFH, 27.09.1988 - VII B 123/88
Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes
Auszug aus FG Düsseldorf, 08.11.2006 - 1 K 4358/06
Das informationelle Selbstbestimmungsrecht nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes GG ist nicht betroffen, denn die Weitergabe der Daten erfolgt an mit der Festsetzung der Kirchensteuer betraute Bedienstete, die ebenso wie die Mitarbeiter der Finanzverwaltung an die Wahrung des Steuergeheimnisses gebunden sind und bei denen auch ein ausreichender Datenschutz sichergestellt ist (vgl. ebenso Beschluss des Finanzgerichts FG München vom 31.05.1988 VIII 277/87 EA, Entscheidungen der Finanzgerichte EFG 1988, 531, bestätigt durch BFHBeschluss vom 27.09.1988 VII B 123/88, BFH/NV 1988, 313; Urteil des FG Köln vom 11.05.2005 11 K 385/03, juris). - FG München, 31.05.1988 - XIII 277/87
Auszug aus FG Düsseldorf, 08.11.2006 - 1 K 4358/06
Das informationelle Selbstbestimmungsrecht nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes GG ist nicht betroffen, denn die Weitergabe der Daten erfolgt an mit der Festsetzung der Kirchensteuer betraute Bedienstete, die ebenso wie die Mitarbeiter der Finanzverwaltung an die Wahrung des Steuergeheimnisses gebunden sind und bei denen auch ein ausreichender Datenschutz sichergestellt ist (vgl. ebenso Beschluss des Finanzgerichts FG München vom 31.05.1988 VIII 277/87 EA, Entscheidungen der Finanzgerichte EFG 1988, 531, bestätigt durch BFHBeschluss vom 27.09.1988 VII B 123/88, BFH/NV 1988, 313; Urteil des FG Köln vom 11.05.2005 11 K 385/03, juris).
- FG Hamburg, 01.09.2015 - 3 K 167/15
Kirchensteuer: Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe
Entsprechendes gilt bei der Kirchgeld-Erhebung (vgl. Urteile EGMR vom 17.02.2011 12884/03, NVwZ 2011, 1503, KirchE 57, 118; FG Köln, vom 11.05.2005 11 K 385/03, Juris;… FG Rheinland-Pfalz vom 11.03.1999 2 K 2339/98, KirchE 37, 56, Juris Rz. 5; FG München, vom 31.05.1988 XIII 277/87 EA, EFG 1988, 580, KirchE 26, 156, nachgehend BFH…, Beschluss vom 27.09.1988 VII B 123/88, BFH/NV 1989, 313; ferner FG München, Urteil vom 31.10.2007 9 K 174/07, KirchE 50, 295, nachgehend BFH, Beschluss vom 15.07.2008 I B 217/07, Juris; FG Düsseldorf, Beschluss vom 08.11.2006 1 K 4358/06 Ki, EFG 2007, 656, Juris Rz. 3).