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   FG Köln, 15.11.2006 - 11 K 954/04   

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FG Köln, 15.11.2006 - 11 K 954/04 (https://dejure.org/2006,4997)
FG Köln, Entscheidung vom 15.11.2006 - 11 K 954/04 (https://dejure.org/2006,4997)
FG Köln, Entscheidung vom 15. November 2006 - 11 K 954/04 (https://dejure.org/2006,4997)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unentgeltliche Überlassung von Mahlzeiten als lohnsteuerrelevanter Sachbezug; Ausnahme von der Einordnung als Sachbezug bei Überlassung der Mahlzeit zur Beschleunigung des Arbeitsablaufs; Steuerliche Qualifizierung der Überlassung von Mahlzeiten im Rahmen einer ...

  • Judicialis

    EStG § 8 Abs. 2; ; EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1; ; LStR 1999 R 31 Abs. 6a Nr. 2

  • RA Kotz

    Fortbildungsmaßnahme - unentgeltliche Verpflegung von Arbeitnehmern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Nr. 16 § 8 Abs. 2 S. 9 § 19 Abs. 1 Nr. 1
    Unentgeltliche Verpflegung von Arbeitnehmern

  • rechtsportal.de

    EStG § 3 Nr. 16 § 8 Abs. 2 S. 9 § 19 Abs. 1 Nr. 1
    Unentgeltliche Verpflegung von Arbeitnehmern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Lohnsteuer - Unentgeltliche Verpflegung von Arbeitnehmern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuer - Neue Wege zur Besteuerung von Mahlzeiten?

  • IWW (Kurzinformation)

    FG Köln mit "innovativer" Entscheidung - Neue Wege zur Besteuerung von Mahlzeiten während einer betrieblicher Fortbildung?

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Fachtagung
    Lohnsteuerliche Behandlung
    Überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers
    Beispielsfälle

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 657
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 06.02.1987 - VI R 24/84

    1. Aufwendungen für zweitägigen Betriebsausflug mit Übernachtung als Arbeitslohn

    Auszug aus FG Köln, 15.11.2006 - 11 K 954/04
    Der BFH habe im Urteil vom 06.02.1987 (IV R 24/84, BStBl II 1987, 355) zwar entschieden, dass die Sachbezugswerte auf die Unterkunft und Verpflegung bei einem zweitägigen Betriebsausflug nicht anwendbar seien.

    Danach ist § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG i.V.m. § 1 Abs. 1 SachBezV ausgehend von Sinn und Zweck der SachBezV und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Leistungsfähigkeit zurückhaltend auszulegen (vgl. BFH-Urteile vom 6.2.1987 VI R 24/84, BStBl II 1987, 355, und vom 19.8.2004 VI R 33/97, BStBl II 2004, 1076; und u.a. Gröpl, in Kirchhoff/Söhn, Stand Mai 2006, § 8 EStG Rz. C 36; Pust, in Littmann/Bitz/Pust, § 8 Rdnr. 477; Bornhaupt, BB 1996, 1909, 1910, 1913; Fumi, Urban, LStK zu § 8 EStG Tz. 53; a,A. Albert, FR 1999, 1228, 1230).

    Aus der Maßgeblichkeit des tatsächlichen Verkehrswerts folgt aber, dass die festgesetzten Werte sich von diesem nur in einem relativ geringfügigen, im Rahmen der Vereinfachung liegenden Ausmaß entfernen dürfen (vgl. BFHUrteil in BStBl II 1987, 355, m.w.N.).

    Der Verordnungsgeber hat mit der Festsetzung eines einheitlichen Werts für freie Unterkunft und Wohnung nicht die gesamte Palette denkbarer Fälle regeln wollen, in denen der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer irgendwann Verpflegung und Unterkunft gleich welcher Art gewährt, sondern nur diejenigen Fälle, in denen auf eine gewisse Dauer im üblichen Rahmen eines Arbeitsverhältnisses Kost und Wohnung als Teil des Arbeitslohns zur Verfügung gestellt werden (vgl. BFH-Urteile in BStBl 2004, 1076, und BStBl II 1987, 355).

    Die Kosten der Mahlzeiten stehen in diesen Fällen regelmäßig fest (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1987, 355 in; Gröpl, in Kirchhoff/Söhn, Stand Mai 2006, § 8 EStG Rz. C 36; Pust, in Littmann/Bitz/Pust, § 8 Rdnr. 477; Bornhaupt, BB 1996, 1909, 1910, 1913).

    Dabei blieben u.a. gerade die im Streitfall gegebenen Ansätze für Speisen und Mahlzeiten in Hotels ausdrücklich außer Betracht (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1987, 355; Bornhaupt, BB 1996, 1909, 1911).

  • BFH, 04.08.1994 - VI R 61/92

    Betriebsveranstaltungen und Arbeitsessen (§ 19 EStG )

    Auszug aus FG Köln, 15.11.2006 - 11 K 954/04
    Dementsprechend habe auch der BFH mit Urteil vom 04.08.1994 (VI R 61/92, BStBl II 1995, 59) die unentgeltliche Verpflegung anlässlich einer Dienstreise unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 16 EStG als steuerfrei bezeichnet.

    In dem von der Klägerin angeführten Urteil in BStBl II 1995, 59, habe der BFH die anlässlich einer Dienstreise gewährte unentgeltliche Verpflegung nicht generell als steuerfrei bezeichnet, wenn die Voraussetzungen des § 3 Nr. 16 EStG vorlägen.

    (vgl. BFH Urteil vom 04.08.1994 VI R 61/92 BStBl II 1995, 59).

    In diesem Sinne hat der BFH im Urteil vom 4.8.1994 (VI R 61/92, BStBl II 1995, 59) ausdrücklich festgestellt, dass die unentgeltliche Überlassung von Mahlzeiten dann nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei ist, wenn sich die verköstigten Arbeitnehmer auf einer Dienstreise befinden.

  • BFH, 19.08.2004 - VI R 33/97

    Unentgeltliches Wohnrecht an einer Luxuswohnung

    Auszug aus FG Köln, 15.11.2006 - 11 K 954/04
    Danach ist § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG i.V.m. § 1 Abs. 1 SachBezV ausgehend von Sinn und Zweck der SachBezV und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Leistungsfähigkeit zurückhaltend auszulegen (vgl. BFH-Urteile vom 6.2.1987 VI R 24/84, BStBl II 1987, 355, und vom 19.8.2004 VI R 33/97, BStBl II 2004, 1076; und u.a. Gröpl, in Kirchhoff/Söhn, Stand Mai 2006, § 8 EStG Rz. C 36; Pust, in Littmann/Bitz/Pust, § 8 Rdnr. 477; Bornhaupt, BB 1996, 1909, 1910, 1913; Fumi, Urban, LStK zu § 8 EStG Tz. 53; a,A. Albert, FR 1999, 1228, 1230).

    Inwieweit bei Arbeitnehmern Sachbezüge durch die SachBezV erfasst und für sie "Werte bestimmt" werden, ist nach dem Sinn dieser Verordnung und der ihr zugrunde liegenden Ermächtigung in § 17 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 4 SGB IV zu entnehmen (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2004, 1076).

  • BFH, 26.07.1991 - VI R 82/89

    PKW - Anschaffungskosten - Nutzungsdauer - Jahresfahrleistung

    Auszug aus FG Köln, 15.11.2006 - 11 K 954/04
    Die Anwendung der SachBezV auf die im Rahmen von Dienstreisen in einem Hotel oder einem Restaurant erhaltenen Mahlzeiten würde nämlich regelmäßig zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 26.7.1991 VI R 82/89, BStBl II 1992, 1000).
  • BFH, 26.11.2002 - VI R 68/01

    Rabattfreibetrag für Mitarbeiter in Agenturen - Was Agenturinhaber wissen müssen

    Auszug aus FG Köln, 15.11.2006 - 11 K 954/04
    Derartige Zuwendungen sollten steuerfrei bleiben, sofern sie die Freigrenze in Höhe von 50 DM (ab dem Veranlagungszeitraum 2002 50 EUR) nicht übersteigen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 26.11.2002 VI R 66/01, BStBl II 2003, 492; BTDrucks. 13/1686, S. 8).
  • BFH, 19.02.1993 - VI R 42/92

    Zur steuerlichen Behandlung der vom Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer

    Auszug aus FG Köln, 15.11.2006 - 11 K 954/04
    Der BFH hat mit Urteil vom 19.2.1993 (VI R 42/92, BStBl II 1993, 519) entschieden, dass die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 16 EStG auch dann eingreift, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern keinen Geldbetrag, sondern die damit zu erlangende Leistung unmittelbar zuwendet.
  • BFH, 16.04.1999 - VI R 60/96

    Arbeitslohn bei Gruppenunfallversicherung

    Auszug aus FG Köln, 15.11.2006 - 11 K 954/04
    Dementsprechend geht auch der BFH für die Rechtslage ab 1990 weiterhin davon aus, dass § 3 Nr. 16 EStG auch dann einschlägig ist, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Dienstreise eine Sachleistung zukommen lässt (vgl. BFH-Urteil vom 16.4.1999 VI R 60/96, BStBl II 2000, 406, zu Beitragsleistungen des Arbeitgebers zur Gruppenunfallversicherung in den Jahren 1990 bis 1992).
  • BFH, 04.05.2006 - VI R 28/05

    Zinsverbilligtes Arbeitgeberdarlehen - norminterpretierende

    Auszug aus FG Köln, 15.11.2006 - 11 K 954/04
    Damit wahren die LStR weder die in § 8 Abs. 2 Satz 8 EStG vorausgesetzte Organkompetenz für die Festsetzung von Durchschnittswerten durch eine oberste Finanzbehörde eines Landes, noch die für die Zustimmung hierzu durch das BMF (vgl. BFH-Urteil vom 4. Mai 2006 VI R 28/05, BFH/NV 2006, 1927).
  • BFH, 23.01.1986 - IV R 24/84

    Der Leiter der Außenstelle einer Volkshochschule kann Ausbilder i. S. von § 3 Nr.

    Auszug aus FG Köln, 15.11.2006 - 11 K 954/04
    Der BFH habe im Urteil vom 06.02.1987 (IV R 24/84, BStBl II 1987, 355) zwar entschieden, dass die Sachbezugswerte auf die Unterkunft und Verpflegung bei einem zweitägigen Betriebsausflug nicht anwendbar seien.
  • BFH, 25.10.1985 - VI R 15/81

    Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Kilometersätze der LStR bei

    Auszug aus FG Köln, 15.11.2006 - 11 K 954/04
    In diesem Rahmen erscheine die Übernahme der amtlichen Sachbezugswerte für die Beköstigung auf Dienstreisen als eine insgesamt sachgerechte und vertretbaren Lösung, die auch von den Gerichten zu beachten sei, weil sie nicht zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führe (Hinweis auf BFH-Urteil vom 25.10.1985 IV R 15/81, BStBl II 1986, 200).
  • BFH, 19.11.2008 - VI R 80/06

    Zur Anwendung der Sachbezugsverordnung bei einer Auswärtstätigkeit - Erklärung

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 657 veröffentlicht.
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