Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 27.02.2007 - 8 K 549/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1084
FG Niedersachsen, 27.02.2007 - 8 K 549/06 (https://dejure.org/2007,1084)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.02.2007 - 8 K 549/06 (https://dejure.org/2007,1084)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - 8 K 549/06 (https://dejure.org/2007,1084)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,1084) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Neuregelung der Pendlerpauschale ab 2007 - Vorlage zum Bundesverfassungsgericht - objektives und subjektives Nettoprinzip - Folgerichtigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 2 EStG; Art. 100 Abs. 1 S. 1 GG; § 80 BVerfGG; Art. 3 GG; Art. 6 GG
    Qualifizierung von Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten; Vorlagebeschluss gemäß Art 100 Abs. 1 Grundgesetz (GG) betreffend die Verfassungsmäßigkeit der ab dem 01.01.2007 geltenden Regelung in § 9 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG); ...

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Pendlerpauschale - Kürzung ist verfassungswidrig

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 2; ; GG Art. 3; ; GG Art. 6; ; GG Art. 100 Abs. 1 S. 1; ; BVerfGG § 80

  • akademie.de

    Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 1
    Pendlerpauschale; Entfernungspauschale; Wegekosten; Fahrtkosten; Verfassungswidrigkeit; Gleichheitsgrundsatz; Subjektives Nettoprinzip; Objektives Nettoprinzip; Leistungsfähigkeitsprinzip; Ernstliche Zweifel; Werkstorprinzip; Werbungskosten - Verfassungswidrigkeit der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfassungswidrigkeit der gekürzten Pendlerpauschale und Vorlage des FG an das Bundesverfassungsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Pendlerpauschale: Sind die ab dem 01.01.2007 geltenden Neuregelungen verfassungswidrig?

  • IWW (Kurzinformation)

    Zwei Paukenschläge aus Niedersachsen - Neue Entfernungspauschale verfassungswidrig?

  • IWW (Kurzinformation)

    Werbungskosten - Ist die Kürzung der Entfernungspauschaleverfassungswidrig?

  • IWW (Kurzinformation)

    Entfernungspauschale verfassungswidrig?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Qualifizierung von Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten; Vorlagebeschluss gemäß Art 100 Abs. 1 Grundgesetz (GG) betreffend die Verfassungsmäßigkeit der ab dem 01.01.2007 geltenden Regelung in § 9 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG); ...

  • nrw.de (Zusammenfassung)

    Neuregelung der Pendlerpauschale gem. 8 9 Abs. 2 EStG zum 01.01.2007

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Pendlerpauschale

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Kürzung der Entfernungspauschale möglicherweise verfassungswidrig

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Vorlagefrage an das BVerfG: Ist die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig?

  • finkeldei-online.de (Kurzinformation)

    Pendlerpauschale verfassungswidrig?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    LHRD: Erneute positive Entscheidung für Pendler

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kürzung der Pendlerpauschale ab 2007 verfassungswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Niedersächsisches Finanzgericht ruft Bundesverfassungsgericht wegen Pendlerpauschale an - Richter halten Neuregelung zur Pendlerpauschale für verfassungswidrig

  • 123recht.net (Pressemeldung, 5.3.2007)

    Kürzung der Pendlerpauschale ist verfassungswidrig // Niedersachsens Finanzgericht legt Fall in Karlsruhe vor

Besprechungen u.ä. (2)

  • nrw.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 9 Abs. 2 EStG
    Neuregelung der Pendlerpauschale gem. § 9 Abs. 2 EStG zum 01.01.2007

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Niedersächsisches FG - Die Neuregelung zur Pendlerpauschale ist eindeutig verfassungswidrig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 864 (Ls.)
  • EFG 2007, 690
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.02.2007 - 8 K 549/06
    Art. 3 GG ist jedenfalls dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht finden lässt (Beschluss des BVerfG vom 23.10.1951, 2 BvG 1/51, BVerfGE 1, 14; vom 04.12.2002, 2 BvR 400/98, BVerfGE 107, 27).

    Für das Einkommensteuerrecht bedeutet dies, dass sich die Besteuerung am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie am Gebot der Folgerichtigkeit ausrichten muss (Beschluss des BVerfG v. 04.12.2002, 2 BvR 400/98, a.a.O.).

    Das Grundgesetz fordert, dass existenznotwendiger Aufwand in angemessener, realitätsgerechter Höhe von der Einkommensteuer freigestellt wird (Beschluss des BVerfG vom 11.01.2005, 2 BvR 167/02, a.a.O.; vom 25.05.1990, 1 BvL 20/84, BVerfGE 82, 60; vom 04.12.2002, 2 BvR 400/98, a.a.O.; zusammenfassend vom 10.11.1998, 2 BvL 42/93, BVerfGE 99, 246).

    So führt das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss aus, "Ausnahmen von der folgerichtigen Umsetzung der mit dem objektiven Nettoprinzip getroffenen Belastungsentscheidung bedürfen eines besonderen, sachlich rechtfertigenden Grundes." (Beschluss vom 04.12.2002, 2 BvR 400/98, a.a.O.).

    Zudem kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes bei der gebotenen Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit nicht nur auf die Unterscheidung zwischen beruflichem oder privaten Veranlassungsgrund für Aufwendungen an, sondern auch auf die Unterscheidung zwischen freier und beliebiger Einkommensverwendung einerseits und zwangsläufigem, pflichtbestimmtem Aufwand andererseits (Beschluss vom 04.12.2002, 2 BvR 400/98, a.a.O.).

    Aus Art. 3 i.V.m. Art. 6 GG ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiterhin ein verfassungsrechtlich gebotener Schutz von Ehe und Familie (Beschluss vom 04.12.2002, 2 BvR 400/98, a.a.O.).

    Dabei ist das Prinzip der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit durch § 9 Abs. 2 EStG sowohl dann eingeschränkt, wenn die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als ausschließlich berufliche Kosten einzuordnen wären (so z.B. Drenseck in FR 2006, 1, 6), als auch dann, wenn diese Kosten wegen der privaten Wahl des Wohnortes als gemischte Aufwendungen zu qualifizieren wären (so BVerfG mit Beschluss vom 04.12.2002, 2 BvR 400/98, a.a.O.).

    Entscheidend ist nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 04.12.2002 (2 BvR 400/98, a.a.O.), ob es sich um freie oder beliebige Einkommensverwendung handelt oder ob ein Aufwand für den Steuerpflichtigen zwangsläufig oder pflichtbestimmt ist.

    Auch die traditionelle Grundentscheidung des Einkommensteuerrechts, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben zu qualifizieren (vgl. Beschluss des BVerfG vom 04.12.2002, 2 BvR 400/98, a.a.O.) ist durch die Neuregelung - entgegen der Gesetzesbegründung - nicht durch einen Übergang zu einem "Werkstorprinzip" geändert worden.

    Entsprechend dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur doppelten Haushaltsführung vom 04.12.2002 (2 BvR 400/98, a.a.O.) greift der Gesetzgeber auch durch diese Regelung in unzulässiger Weise in die freie Entscheidung der Ehegatten über ihre Aufgabenverteilung in der Ehe ein.

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.02.2007 - 8 K 549/06
    Zwar braucht eine verfassungskonforme Auslegung nicht am Wortlaut einer Norm haltzumachen, doch kann ein Normverständnis, das in Widerspruch zu dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers treten würde, auch nicht im Wege einer verfassungskonformen Auslegung begründet werden (vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 19.06.1973, 1 BvL 39/69, 1 BvL 14/72, BVerfGE 35, 263, vom 11.01.2005, 2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164).

    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 GG gebietet es dem Gesetzgeber jedoch, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. z.B. Beschluss des BVerfG vom 11.01.2005, 2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164 m.w.N.).

    Dabei ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 GG je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen der Gestaltungsfreiheit für den Gesetzgeber (vgl. Beschluss des BVerfG vom 11.01.2005, 2 BvR 167/02, a.a.O.).

    Das Grundgesetz fordert, dass existenznotwendiger Aufwand in angemessener, realitätsgerechter Höhe von der Einkommensteuer freigestellt wird (Beschluss des BVerfG vom 11.01.2005, 2 BvR 167/02, a.a.O.; vom 25.05.1990, 1 BvL 20/84, BVerfGE 82, 60; vom 04.12.2002, 2 BvR 400/98, a.a.O.; zusammenfassend vom 10.11.1998, 2 BvL 42/93, BVerfGE 99, 246).

  • BVerfG, 02.10.1969 - 1 BvL 12/68

    Herabsetzung der Kilometer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.02.2007 - 8 K 549/06
    Insbesondere allgemeine verkehrspolitische Erwägungen, die das Bundesverfassungsgericht bereits als sachlichen Grund anerkannt hat (vgl. Beschluss vom 02.10.1969, 1 BvL 12/68, BVerfGE 27, 58), sind nicht erkennbar.

    Das Bundesverfassungsgericht hat stets nur entschieden, dass der Gesetzgeber zu einer reinen Verwirklichung des Prinzips der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit nicht verpflichtet ist, sondern - unter bestimmten Voraussetzungen - davon abweichen kann (vgl. Beschluss vom 02.10.1969, 1 BvL 12/68, BVerfGE 27, 58; vom 10.04.1997, 2 BvL 77/92, BVerfGE 96, 1).

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.02.2007 - 8 K 549/06
    Auch dies wäre eine andere Entscheidung (Beschluss des BVerfG vom 22.06.1995, 2 BvL 37/91, BVerfGE 93, 121; Maunz/Schmitdt-Bleibtreu/Klein/Bethge, Kommentar zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz, § 80 Rz. 242).

    Dabei spielt es für die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage keine Rolle, dass im Falle einer Unvereinbarkeitserklärung das Bundesverfassungsgericht gemäß § 35 BVerfGG die weitere Anwendung des bisherigen Rechts anordnen kann (Beschluss des BVerfG vom 22.06.1995, 2 BvL 37/91, a.a.O.).

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.02.2007 - 8 K 549/06
    Aus dem Gebot der Folgerichtigkeit ergibt sich wiederum die Verpflichtung des Gesetzgebers, im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit darauf abzuzielen, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (vgl. Beschluss des BVerfG vom 27.06.1991, 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 259).

    (Beschluss des BVerfG vom 27.06.1991, 2 BvR 1493/89, a.a.O.; vom 11.11.1998, 2 BvL 10/95, BVerfGE 99, 280).

  • BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvL 28/87

    Normenkontrolle betreffend die Beratungshilfe in Arbeitssachen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.02.2007 - 8 K 549/06
    Die Entscheidungserheblichkeit ist dann gegeben, wenn der beschließende Senat bei Gültigkeit der beanstandeten Norm zu einer anderen Entscheidung kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. Beschluss des BVerfG vom 03.11.1987, 1 BvL 28/87, BVerfGE 77, 259).
  • BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95

    Aufwandsentschädigung Ost

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.02.2007 - 8 K 549/06
    (Beschluss des BVerfG vom 27.06.1991, 2 BvR 1493/89, a.a.O.; vom 11.11.1998, 2 BvL 10/95, BVerfGE 99, 280).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.02.2007 - 8 K 549/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat stets nur entschieden, dass der Gesetzgeber zu einer reinen Verwirklichung des Prinzips der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit nicht verpflichtet ist, sondern - unter bestimmten Voraussetzungen - davon abweichen kann (vgl. Beschluss vom 02.10.1969, 1 BvL 12/68, BVerfGE 27, 58; vom 10.04.1997, 2 BvL 77/92, BVerfGE 96, 1).
  • BFH, 14.12.1982 - VIII R 54/81

    Zulässigkeit einer Revision - Fortsetzungsfeststellungsklage -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.02.2007 - 8 K 549/06
    Sofern sich zukünftig der angefochtene Verwaltungsakt durch Zeitablauf erledigen sollte wäre die Klage nach entsprechendem Antrag der Kläger als Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO zulässig (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofes vom 14.12.1982, VIII R 54/81, BStBl II 1983, 315 m.w.N.).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.02.2007 - 8 K 549/06
    Verboten ist daher auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss (Beschlüsse des BVerfG vom 11.10.1988, 1 BvR 777/85, vom 08.06.2004, 2 BvL 5/00, BVerfGE 110, 412).
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

  • BFH, 21.01.1992 - VIII R 51/88

    Prüfungspflicht bei Nichtdurchführung des Einspruchverfahrens (§ 163 AO 1 1977)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93

    Kinderexistenzminimum I

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 27. Februar 2007 - 8 K 549/06 -.
  • BFH, 10.01.2008 - VI R 17/07

    BFH ruft wegen sog. "Pendlerpauschale" BVerfG an: Versagung des

    Der Senat lässt dahinstehen, ob der Gesetzgeber mit der Neuregelung tatsächlich eine inhaltliche und nicht nur behauptete Hinwendung zum sog. Werkstorprinzip vorgenommen hat (vgl. dazu Wieland, a.a.O.; FG Niedersachsen, Beschluss vom 27. Februar 2007 8 K 549/06, EFG 2007, 690).

    Diese Ausnahme ist nicht durch einen besonderen, sachlichen Grund gerechtfertigt (FG Niedersachsen und Saarland in EFG 2007, 690 bzw. 853).

    b) Nach diesen Grundsätzen entstehen die Kosten, die für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte aufzubringen sind, den Arbeitnehmern zwangsläufig (FG Niedersachsen in EFG 2007, 690; FG Saarland in EFG 2007, 853; Lang, StuW 2007, 3; Tipke, Festschrift für Raupach, 177; ders., BB 2007, 1525; Brenner, DAR 2007, 441; Hennrichs, BB 2004, 584; Karrenbrock/Fehr, DStR 2006, 1303; Drenseck, Gedächtnisschrift für Trzaskalik, 283, 292; ders. in Schmidt, EStG, 26. Aufl., § 9 Rz 110).

    Es kann nicht jeder in oder in der Nähe seiner Arbeitsstätte wohnen (FG Niedersachsen in EFG 2007, 690).

    Entsprechendes gilt in den Fällen befristeter Beschäftigungsverhältnisse oder Kettenabordnungen (FG Niedersachsen in EFG 2007, 690; Micker, DStR 2007, 1145; Lenk, BB 2006, 1305).

    c) Nach Auffassung der FG Niedersachsen und Saarland in EFG 2007, 690 bzw. 853 kann die Neuregelung bei Geringverdienern mit hinreichend hohen Fahrtkosten zu einem Verstoß gegen das Verfassungsgebot der steuerlichen Verschonung des Existenzminimums des Steuerpflichtigen und seiner unterhaltsberechtigten Familienangehörigen führen (vgl. dazu BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 107, 27, BStBl II 2003, 534; vom 10. November 1998 2 BvL 42/93, BVerfGE 99, 246, BStBl II 1999, 174; vom 25. September 1992 2 BvL 5, 8, 14/91, BVerfGE 87, 153, BStBl II 1993, 413; BFH-Beschluss in BFHE 211, 351, BStBl II 2006, 312).

    Die Neuregelung genügt im Fall beiderseits berufstätiger Ehegatten, um die es hier geht, nicht den Maßstäben des Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG (FG Saarland in EFG 2007, 853; FG Niedersachsen in EFG 2007, 690; von Bornhaupt, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 9 Rz F 48; Brenner, DAR 2007, 441; Leisner-Egensperger, BB 2007, 639; Micker, DStR 2007, 1145; Karrenbrock/Fehr, DStR 2006, 1303; Hennrichs, BB 2004, 584; Stahlschmidt, FR 2006, 818).

    Es kommt in diesem Zusammenhang auch nicht darauf an, ob im Fall der Nichtigerklärung die bis 2006 geltende Regelung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, § 9 Abs. 2 Sätze 1 und 2 EStG) wieder auflebt (vgl. dazu BVerfG-Beschluss vom 19. Juli 2000 1 BvR 539/96, BVerfGE 102, 197; FG Niedersachsen in EFG 2007, 690) oder § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG als Grundtatbestand heranzuziehen ist (so FG Saarland in EFG 2007, 853).

  • BFH, 23.08.2007 - VI B 42/07

    Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ("Pendlerpauschale") -

    Das Niedersächsische FG (Beschluss vom 27. Februar 2007 8 K 549/06, EFG 2007, 690) sowie das FG des Saarlandes (Beschluss vom 22. März 2007 2 K 2442/06, EFG 2007, 853) haben in mit dem Streitfall vergleichbaren Klageverfahren § 9 Abs. 2 EStG n.F. als verfassungswidrig angesehen und nach Art. 100 Abs. 1 GG die Frage dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt (Aktenzeichen des BVerfG 2 BvL 1/07 und 2 BvL 2/07).
  • FG Saarland, 22.03.2007 - 2 K 2442/06

    Verfassungswidrigkeit der Neuregelung der Entfernungspauschale ab 2007 - Vorlage

    Das Niedersächsische Finanzgericht bejaht in seinem Vorlagebeschluss vom 27. Februar 2007 (8 K 549/06) im Anschluss an Lenk (BB 2006, 1305, 1306) einen Verstoß gegen das Verfassungsgebot der Steuerfreiheit des eigenen Existenzminimums des Steuerpflichtigen.

    Es kann auch hier dahinstehen, ob sich § 9a Satz 1 Nr. 1 EStG auch auf die nach § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG "wie" Werbungskosten abzuziehenden Aufwendungen bezieht (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Vorlagebeschluss vom 27. Februar 2007 8 K 549/06, II 2., S. 4 f).

  • FG Köln, 29.03.2007 - 10 K 274/07

    Einschränkung der Pendlerpauschale doch nicht verfassungswidrig?

    das Verfahren bis zu einer Entscheidung des BVerfG über den Vorlagebeschluss des FG Niedersachsen 8 K 549/06 vom 27. Februar 2007 auszusetzen,.

    Die von der Neuregelung vorgenommene Zuordnung der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Privatsphäre ist entgegen der Ansicht des Klägers mit dem Grundgesetz vereinbar; der beschließende Senat folgt insoweit nicht der entgegenstehenden Ansicht des FG Niedersachsen in seinem Vorlagebeschluss vom 27. Februar 2007 8 K 549/06.

    bbb) Das Gericht folgte nicht der entgegenstehenden Ansicht des FG Niedersachsen in seinem Vorlagebeschluss vom 27. Februar 2007 8 K 549/06, nach dem es sich bei den Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte um originäre Werbungskosten handelt.

    Gleichwohl war das Verfahren vor dem Hintergrund des Vorlagebeschlusses des FG Niedersachsen vom 27. Februar 2007 8 K 549/06 gemäß § 74 FGO bis zu einer abschließenden Entscheidung des BVerfG über die streitige Regelung auszusetzen.

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2007 - 1 K 497/06

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des sog. Werkstorprinzips in § 9 Abs. 2 EStG

    Den rechtlichen Erwägungen des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) in dessen Beschluss vom 22. März 2007 8 K 549/06 (DStR 2007, 481), durch den dem BVerfG nach Art. 100 Abs. 1 GG u.a. die Frage, ob § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sei, vorgelegt worden ist, folgt der erkennende Senat nicht.

    In Abweichung von den Gründen des Beschlusses des Niedersächsischen FG vom 22. März 2007 8 K 549/06 hält der erkennende Senat auch einen Verstoß gegen das subjektive Nettoprinzip für nicht gegeben.

  • FG Baden-Württemberg, 07.03.2007 - 13 K 283/06

    Neuregelung der Entfernungspauschale ab 2007 ist verfassungsgemäß

    Dies wird im Vorlagebeschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 27.02.2007, Az. 8 K 549/06, nicht ausreichend berücksichtigt.
  • BFH, 03.09.2007 - VI B 57/07

    Beschwerde gegen Aussetzung des Klageverfahrens (Pendlerpauschale)

    Im Klageverfahren vor dem Finanzgericht (FG) verfolgte der Kläger sein Begehren weiter, wobei er außerdem beantragte, das Verfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorzulegen, hilfsweise das Verfahren bis zu einer Entscheidung des BVerfG über den Vorlagebeschluss des FG Niedersachsen vom 27. Februar 2007 8 K 549/06 auszusetzen.
  • FG Berlin-Brandenburg, 21.06.2007 - 7 K 7010/07

    Aussetzung des Verfahrens wegen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte 2007 -

    Wie die veröffentlichten Entscheidungen verschiedener Finanzgerichte (Niedersächsisches FG, Beschlüsse vom 27. Februar 2007 8 K 549/06, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2007, 690, beim BVerfG anhängig unter dem Az. 2 BvL 1/07; vom 2. März 2007 7 V 21/07, EFG 2007, 773, Beschwerde anhängig unter dem Az. VI B 42/07; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 7. März 2007 13 K 283/06, Deutsches Steuerrecht - Entscheidungsdienst -DStRE- 2007, 538, Revision anhängig unter dem Az. VI R 17/07; FG des Saarlandes, Beschluss vom 22. März 2007 2 K 2442/06, EFG 2007, 853, beim BVerfG anhängig unter dem Az. 2 BvL 2/07; FG Köln, Beschluss vom 29. März 2007 10 K 271/07, juris, Beschwerde anhängig unter dem Az. VI B 57/07) zeigen, sind zahlreiche gleich gelagerte Verfahren bei den Finanzgerichten anhängig.
  • AG Dillenburg, 19.10.2007 - 5 C 276/07
    Wahrt der Geschädigte den Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen, sind weder der Schädiger  noch das Gericht im Schadensersatzprozess berechtigt, eine Preiskontrolle durchzufüh­ren (BGH, Urteil vorn 23.01.2007, DAR 2007, 283).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht