Rechtsprechung
   FG Bremen, 20.09.2006 - 2 K 145/04 (2)   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VergnStG Br § 1 Nr. 1 § 3 Abs. 1 Buchst. a
    Vergnügungsteuer für Spiel- und Unterhaltungsautomaten, die mit Weiterspielmarken (sog. Token) betrieben werden

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Vergnügungsteuerpflicht von Spielautomaten und Unterhaltungsautomaten mit Bedienung über den Einwurf von Weiterspielmarken (Token); Erfordernis des Zusammenhangs zwischen dem pauschalen und gerätebezogenen Maßstab und dem Vergnügungsaufwand des Spielers; Abwälzbarkeit der Vergnügungsteuer auf die Kunden des Spiellokals

Zeitschriftenfundstellen

  • EFG 2007, 725



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Wird zitiert von ... (2)  

  • VGH Hessen, 13.01.2010 - 5 A 1794/09  

    Spielapparatesteuer

    Somit sind die sogenannten "Token-Geräte" von der Beklagten zu Recht als Gewinnspielgeräte besteuert worden (ebenso: FG Bremen, Urteil vom 20. September 2006 - 2 K 145/04 (2) -, EFG 2007, 725; VG Minden, Urteil vom 28. März 2007 - 11 K 2637/06 - VG Magdeburg, Urteil vom 16. Mai 2006 - 5 A 18/06 - VG Stade, Beschluss vom 9. Mai 2005 - 6 B 635/05 - a.A. VG Köln, Urteil vom 23. Juni 2005 - 20 K 10849/02 -, sämtlich: Juris).
  • FG Saarland, 09.07.2009 - 1 K 1312/04  

    Einkommensteuer; an Arbeitnehmer gezahlte Kostenpauschalen für den Unterhalt

    Der Sachverhalt sei im übrigen mit dem des Urteils vom 14. Dezember 2004 2 K 145/04 identisch.
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