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   FG München, 26.01.2007 - 7 K 3527/04   

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https://dejure.org/2007,24121
FG München, 26.01.2007 - 7 K 3527/04 (https://dejure.org/2007,24121)
FG München, Entscheidung vom 26.01.2007 - 7 K 3527/04 (https://dejure.org/2007,24121)
FG München, Entscheidung vom 26. Januar 2007 - 7 K 3527/04 (https://dejure.org/2007,24121)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abziehbarkeit von Schuldzinsen bei Tätigung von Überentnahmen; Beurteilung von Sacheinlagen und Leistungseinlagen wie betrieblich veranlasste Geldabflüsse und von Sachentnahmen und Leistungsentnahmen wie Betriebseinnahmen; Berücksichtigung von veruntreuten Geldern im ...

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 3; ; EStG § 4 Abs. 4a; ; EStG § 11 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine "fiktive Einlage" im Rahmen des § 4 Abs. 4a EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine "fiktive Einlage" im Rahmen des § 4 Abs. 4a EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 902
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.12.1997 - GrS 1/95

    Anerkennung des Zwei- oder Dreikontenmodells

    Auszug aus FG München, 26.01.2007 - 7 K 3527/04
    Der Gesetzgeber wollte mit § 4 Abs. 4a EStG der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Mehrkontenmodell (vgl. insb. den Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH--vom 8. Dezember 1997 -GrS 1-2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193) entgegentreten und den Grundsatz der Finanzierungsfreiheit einschränken.
  • BFH, 07.03.2006 - X R 44/04

    Maßgeblicher Gewinn für die Anwendung des § 4 Abs 4a EStG

    Auszug aus FG München, 26.01.2007 - 7 K 3527/04
    Dies ergibt sich insbesondere aus Satz 4 der Vorschrift in der im Streitjahr geltenden Fassung (jetzt Satz 3), wonach die nicht abziehbaren Schuldzinsen typisiert mit 6 v.H. der Überentnahmen des Wirtschaftsjahres zu beziffern sind (vgl. BFH-Urteil vom 7. März 2006 -X R 44/04, BFH/NV 212, 501, BStBl II 2006, 588).
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus FG München, 26.01.2007 - 7 K 3527/04
    Der Gesetzgeber wollte mit § 4 Abs. 4a EStG der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Mehrkontenmodell (vgl. insb. den Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH--vom 8. Dezember 1997 -GrS 1-2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193) entgegentreten und den Grundsatz der Finanzierungsfreiheit einschränken.
  • BFH, 21.08.2012 - VIII R 32/09

    Begrenzter Schuldzinsenabzug - Einlage - Gestaltungsmissbrauch - Zur Annahme der

    Die Einzahlung von Geld auf ein betriebliches Konto ist eine Einlage i.S. von § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG a.F.; das gilt auch bei sinngemäßer Anwendung der Vorschrift auf die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG a.F. (entgegen FG München, Urteil vom 26. Januar 2007  7 K 3527/04, EFG 2007, 902).

    § 4 Abs. 4a Satz 6  2. Halbsatz EStG verweist insofern auf den allgemeinen Begriff der Einlage in § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG, der die Einlage von Geld ausdrücklich einschließt (a.A. wohl FG München, Urteil vom 26. Januar 2007  7 K 3527/04, EFG 2007, 902).

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