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   FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2006 - 3 K 384/05   

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https://dejure.org/2006,7691
FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2006 - 3 K 384/05 (https://dejure.org/2006,7691)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20.12.2006 - 3 K 384/05 (https://dejure.org/2006,7691)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - 3 K 384/05 (https://dejure.org/2006,7691)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Steuerbarkeit von Versicherungsentschädigungen; Beurteilung einer Immobilienmakler-Tätigkeit als steuerlich unbeachtlich; Begriff der "Einkünfte"; Erhöhung des steuerpflichtigen Einkommens durch einen dem Steuerpflichtigen zugewendeten Vermögenswert; ...

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 1 Nr. 4 bis 7; ; EStG § 2 Abs. 2; ; EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 4 Abs. 3; ; EStG § 4 Abs. 4; ; EStG § 8 Abs. 1; ; EStG § 18

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Nr. 1a § 8 Abs. 1 § 4 Abs. 3 § 18
    Steuerbarkeit der Entschädigung aus einer Praxis-Ausfallversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerbarkeit der Entschädigung aus einer Praxis-Ausfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebseinnahmen - Entschädigungen aus einer Praxis-Ausfallversicherung

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer - Leistungen aus einer Ausfallversicherung sind als Praxisgewinn zu versteuern

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebsausgaben - Entschädigungen aus einer Praxis-Ausfallversicherung

  • IWW (Kurzinformation)

    Kundeninformation - Entschädigungen aus einer Praxis-Ausfallversicherung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Betriebseinnahme: Entschädigung aus einer Praxis-Ausfallversicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 995
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 12.09.2002 - IV R 60/01

    Architektentätigkeit als Liebhaberei

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2006 - 3 K 384/05
    Bei längeren Verlustperioden muss aus weiteren Anzeichen die Feststellung möglich sein, dass der Steuerpflichtige verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung persönlichen Gründen oder Neigungen ausübt (vgl. BFH-Urteil vom 12. September 2002 IV R 60/01, BFH/NV 2003, 107).

    Im umgekehrten Fall kann, wenn jegliche Reaktion auf bereits eingetretene hohe Verluste unterbleiben und das verlustbringende Geschäftskonzept über einen erheblichen Zeitraum hin unverändert beibehalten wird, im Hinblick auf das darin liegende fehlende marktgerechte Verhalten auch ohne Feststellung auf besonderer privater Motive, auf fehlende Gewinnerzielungsabsicht geschlossen werden (vgl. BFH-Urteil vom 12. September 2002 IV R 60/01, BFHE 200, 284, BStBl II 2003, 85).

  • BFH, 02.06.1999 - X R 149/95

    Liebhaberei nicht allein aufgrund von Verlustperioden

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2006 - 3 K 384/05
    Die Betriebsvermögensmehrung umfasst auch steuerpflichtige Gewinne aus der Veräußerung von Anlagevermögen (vgl. BFH-Urteil vom 02. Juni 1999 X R 159/95, BFH/NV 2000, 23).

    Im Streitfall spricht bereits der Gegenstand des Unternehmens nicht zwingend für eine Gewinnerzielungsabsicht des Klägers, denn anders als z.B. bei einem Einzelhandel mit Seidenblumen, der typischerweise nicht dazu bestimmt und geeignet ist der Befriedigung persönlicher Neigungen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkommenssphäre zu dienen (vgl. BFH in BFH/NV 2000, 23), spielen im Streitfall persönliche Neigungen eine entscheidende Rolle.

  • BFH, 04.11.1998 - X R 159/95

    Erbauseinandersetzung gegen Ausgleichszahlung; Berücksichtigung nachträglicher HK

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2006 - 3 K 384/05
    Die Betriebsvermögensmehrung umfasst auch steuerpflichtige Gewinne aus der Veräußerung von Anlagevermögen (vgl. BFH-Urteil vom 02. Juni 1999 X R 159/95, BFH/NV 2000, 23).
  • BFH, 02.10.2003 - IV R 13/03

    Einnahmenüberschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2006 - 3 K 384/05
    Dass die Klägerin ihren Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EstG ermittelt haben, steht der Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen nicht entgegen (BFH-Urteil vom 02. Oktober 2003 IV R 13/03, BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985).
  • BFH, 07.10.1982 - IV R 32/80

    Betriebsausgaben - Krankengeldversicherung

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2006 - 3 K 384/05
    Es kann im Streitfall dahinstehen, ob Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung unter den Begriff Leistungen aus einer Krankenversicherung i.S. von § 3 Nr. 1 a EStG fallen (so BFH-Urteil vom 22. Mai 1969 IV R 144/68, BFHE 95, 447, BStBl II 1969, 489, zweifelnd: BFH-Urteile vom 22. Oktober 1971 VI R 242/69, BFHE 104, 63, BStBl II 1972, 177 und vom 07. Oktober 1982 IV R 32/80 BFHE 137, 19, BStBl II 1983, 101) und ob bei einer Krankentagegeldversicherung ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Versicherungsbeiträgen und den im Versicherungsfall erbrachten Leistungen besteht.
  • BFH, 22.10.1971 - VI R 242/69

    Krankheitskosten keine außergewöhnliche Belastung, soweit Bezüge aus einer

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2006 - 3 K 384/05
    Es kann im Streitfall dahinstehen, ob Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung unter den Begriff Leistungen aus einer Krankenversicherung i.S. von § 3 Nr. 1 a EStG fallen (so BFH-Urteil vom 22. Mai 1969 IV R 144/68, BFHE 95, 447, BStBl II 1969, 489, zweifelnd: BFH-Urteile vom 22. Oktober 1971 VI R 242/69, BFHE 104, 63, BStBl II 1972, 177 und vom 07. Oktober 1982 IV R 32/80 BFHE 137, 19, BStBl II 1983, 101) und ob bei einer Krankentagegeldversicherung ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Versicherungsbeiträgen und den im Versicherungsfall erbrachten Leistungen besteht.
  • BFH, 25.06.1996 - VIII R 28/94

    Gemischte Tätigkeiten einer Personengesellschaft sind zunächst insgesamt als

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2006 - 3 K 384/05
    Es muss aus objektiven Umständen auf das Vorliegen oder Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht geschlossen werden (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 1996 VIII R 28/94 BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202).
  • BFH, 15.05.2002 - X B 169/01

    Liebhaberei; Autohandel; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2006 - 3 K 384/05
    Hierzu gehört auch die Absicht, Steuern zu sparen (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Mai 2002 X B 169/01, BFH/NV 2002, 1428).
  • BFH, 11.02.2003 - IV B 151/01

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2006 - 3 K 384/05
    Zudem handelt es sich im Streitfall ausweislich des Wortlautes des Versicherungsvertrages in § 10 ausschließlich um die Erstattung von Betriebsausgaben, solche sind aber stets als Betriebseinnahmen i.S.d. § 4 Abs. 4 EStG zu erfassen (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Februar 2003 IV B 150/01, BFH/NV 2003, 1040; BFH-Urteil vom 18. Juli 1968 I 224/65, BFHE 93, 233, BStBl II 1968, 737).
  • BFH, 22.05.2003 - IV B 150/01

    Keine Vertretung eines Beteiligten, wenn Prozessbevollmächtigter nicht geladen

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2006 - 3 K 384/05
    Zudem handelt es sich im Streitfall ausweislich des Wortlautes des Versicherungsvertrages in § 10 ausschließlich um die Erstattung von Betriebsausgaben, solche sind aber stets als Betriebseinnahmen i.S.d. § 4 Abs. 4 EStG zu erfassen (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Februar 2003 IV B 150/01, BFH/NV 2003, 1040; BFH-Urteil vom 18. Juli 1968 I 224/65, BFHE 93, 233, BStBl II 1968, 737).
  • BFH, 29.04.1999 - III R 38/97

    InvZul, Anspruchsberechtigung; Differenzierung nach Einkunftsarten; Abgrenzung

  • BFH, 18.07.1968 - I 224/65

    Betriebsunterbrechungsversicherung - Betriebseinnahme - Durchlaufender Posten -

  • BFH, 17.06.1998 - XI R 64/97

    Gewinnerzielungsabsicht: erzielbarer Totalgewinn

  • BFH, 22.05.1969 - IV R 144/68

    Krankentagegeldversicherung - Prämien - Betriebsausgaben - Werbungskosten

  • BFH, 26.08.1993 - IV R 35/92

    Krankentagegeldversicherungsprämien einer Anwaltssozietät (§ 4 EStG )

  • BFH, 22.07.1988 - III R 175/85

    Entnahme bei einer vom Geschäftspartner kostenlos gewährten Reise

  • BFH, 03.12.1987 - IV R 41/85

    1. Tätigkeit als Bürgermeister einer Gemeinde in Nordrhein-Westfalen ist

  • BFH, 18.12.1996 - XI R 52/95

    Barrengold als gewillkürtes Betriebsvermögen

  • BFH, 19.05.2009 - VIII R 6/07

    Leistungen einer Praxisausfallversicherung nach einem Unfall sind nicht zu

    Das Finanzgericht (FG) schloss sich mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 995 veröffentlichtem Urteil der rechtlichen Bewertung des FA im Wesentlichen an.
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.12.2007 - 1 K 2866/04

    Zu den Voraussetzungen der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a

    Es gilt hier nichts anderes als z.B. für die Erträge oder Werterhöhungen von Wertpapieren, die der Unternehmer als zukünftige Kreditunterlage zum Betriebsvermögen gezogen hat (vgl. Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 20. Dezember 2006, Az.: 3 K 384/05, EFG 2007, 995 ; i.E. so auch Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 17. April 2007, Der Umstand, dass der Kläger seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt hat, steht der Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen nicht entgegen (BFH-Urteil vom 02. Oktober 2003, Az.: IV R 13/03, BStBl II 2004, 985 ).
  • FG Baden-Württemberg, 05.11.2008 - 7 K 116/05

    Beiträge für eine Betriebskostenversicherung nicht als Betriebsausgaben abziehbar

    Wirtschaftsgüter, die einen unlösbaren Bezug zur privaten Lebenssphäre haben, sind notwendiges Privatvermögen und können nicht dem gewillkürten Betriebsvermögen gewidmet werden (so zutreffend Alvermann/Potsch, FR 2008, 119, m.w.N.; s. BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 306, unter 4.; vgl. demgegenüber Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 20. Dezember 2006 3 K 384/05, EFG 2007, 935, betr. Sonderfall).
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