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   FG Sachsen-Anhalt, 12.02.2008 - 4 K 435/06   

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FG Sachsen-Anhalt, 12.02.2008 - 4 K 435/06 (https://dejure.org/2008,17084)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.02.2008 - 4 K 435/06 (https://dejure.org/2008,17084)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. Februar 2008 - 4 K 435/06 (https://dejure.org/2008,17084)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines volljährigen Kindes auf Zahlung von Kindergeld; Fehlen der Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kindergeld bei einer Inhaftierung des anspruchsberechtigten Kindes; Anwendbarkeit der Rechtsprechung für eine Erkrankung während der Ausbildung auf die ...

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1; ; EStG § 62 Abs. 1; ; EStG § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; EStG § 70 Abs. 2; ; AO § 37 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Kindergeldanspruch für volljähriges Kind bei Unterbrechung der Berufsausbildung durch erneute Straftat und daraus folgende erneute Inhaftierung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Kindergeldanspruch für volljähriges Kind bei Unterbrechung der Berufsausbildung durch erneute Straftat und daraus folgende erneute Inhaftierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1393
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.10.2003 - VIII R 56/01

    Rückforderung von Kindergeld

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.02.2008 - 4 K 435/06
    Hierfür jedenfalls findet sich in den Vorschriften der §§ 62 ff. EStG, insbesondere in den §§ 68 und 70 EStG, keine Grundlage (BFH Urteil vom 14. Oktober 2003 - VIII R 56/01 BStBl. II 2004, 123).

    Schließlich muss der Verpflichtete auch tatsächlich auf die Nichtgeltendmachung des Anspruchs vertraut und sich entsprechend eingerichtet haben (Vertrauensfolge; insgesamt hierzu statt vieler BFH Urteil vom 14. Oktober 2003 a.a.O. m.w.N.).

    Dem Verhalten der Familienkasse muss also die konkludente Zusage zu entnehmen sein, dass der Kindergeldempfänger mit einer Rückforderung des Kindergeldes nicht zu rechnen braucht (BFH Urteil vom 14. Oktober 2003 a.a.O. m.w.N.).

  • BFH, 18.12.1998 - VI B 215/98

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.02.2008 - 4 K 435/06
    Die Behörde hat insoweit keinen Ermessensspielraum (BFH Beschluss vom 18. Dezember 1998 - VI B 215/98 BStBl. II 1999, 231; BFH Urteil vom 25. Juli 2001 - VI R 18/99 BStBl. II 2002, 81).

    Eine Aufhebung der Kindergeldfestsetzung nach § 70 Abs. 2 EStG ist nämlich nicht nur dann möglich, wenn der Kindergeldberechtigte seine Mitwirkungspflicht verletzt hat, vielmehr kommt es auf ein Verschulden des Kindergeldberechtigten nicht an (vgl. BFH Beschluss vom 18. Dezember 1998 a.a.O.).

  • BFH, 20.07.2006 - III R 69/04

    Kindergeld: Kind in Untersuchungshaft

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.02.2008 - 4 K 435/06
    Auch hat der Bundesfinanzhof in seinemUrteil vom 20. Juli 2006 (III R 69/04, BFH/NV 2006, 2067) entschieden, dass eine Unterbrechung der Ausbildung nicht eintrete, wenn ein Kind in Untersuchungshaft genommen sei oder wegen eines laufenden Strafverfahrens im Ausland nicht ausreisen dürfe.
  • BFH, 20.12.2001 - VI B 123/99

    Kindergeld; Kind in Untersuchungshaft

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.02.2008 - 4 K 435/06
    Ein arbeitssuchend gemeldetes Kind darf nicht an der Aufnahme einer Beschäftigung gehindert sein (Glanegger in Schmidt EStG Rn. 36; BFH Beschluss vom 20. Dezember 2001 VI B 123/99, BFH/NV 2002, 492), was bei einer Strafhaft jedoch der Fall ist.
  • BFH, 25.07.2001 - VI R 18/99

    Neue Tatsachen bei Kindergeldbescheiden

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.02.2008 - 4 K 435/06
    Die Behörde hat insoweit keinen Ermessensspielraum (BFH Beschluss vom 18. Dezember 1998 - VI B 215/98 BStBl. II 1999, 231; BFH Urteil vom 25. Juli 2001 - VI R 18/99 BStBl. II 2002, 81).
  • FG Düsseldorf, 11.08.2006 - 18 K 5042/05

    Kindergeld; Ausbildungsplatz; Berufsausbildung; Rentenversicherung;

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.02.2008 - 4 K 435/06
    Die vom Klägervertreter in diesem Zusammenhang angeführten Bestätigungen der Agentur für Arbeit hinsichtlich der Meldung beitragsfreier Zeiten an die Rentenversicherung sind insoweit offensichtlich falsch und beinhalten im Übrigen keine Bindungswirkung für die Festsetzung des Kindergeldes (FG Düsseldorf Urteil vom 11. August 2006 - 18 K 5042/05 Kg EFG 2006, 1764).
  • BFH, 23.01.2013 - XI R 50/10

    Kein Kindergeld für - später rechtskräftig verurteiltes - inhaftiertes und vom

    Die vom FG vertretene Sichtweise werde im Übrigen auch von anderen Finanzgerichten geteilt (FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. Februar 2008  4 K 435/06, EFG 2008, 1393; FG Nürnberg, Urteil vom 20. Januar 2006 V 114/2005, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris).

    aa) Dem steht nicht entgegen, dass eine Unterbrechung der Ausbildung infolge Erkrankung oder Mutterschaft für den Anspruch auf Kindergeld als unschädlich angesehen wird (vgl. Abschn. 63.3.2.8 Abs. 1 und 3 der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes --DA-FamEStG--; ebenso BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 2067, unter II.1.c; FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil in EFG 2008, 1393; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. März 2011  2 K 5243/09, EFG 2011, 1262; FG Münster, Urteil vom 8. Juni 2011  10 K 3649/09 Kg, EFG 2012, 339).

    Ein derartiger Sachverhalt ist unabhängig von der subjektiven Sicht des Kindes von vornherein nicht vergleichbar mit dem Fall, über den der BFH in BFH/NV 2006, 2067 befunden hat (im Ergebnis ebenso FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil in EFG 2008, 1393; FG Baden-Württemberg, Urteil in EFG 2011, 1262; FG Münster, Urteil in EFG 2012, 339; Dürr, BFH-PR 2006, 485, 486).

  • FG Baden-Württemberg, 30.03.2011 - 2 K 5243/09

    Kein Anspruch auf Kindergeld für die Zeit der einjährigen Untersuchungshaft des

    In einem solchen Fall habe das Kind die Unterbrechung der Ausbildung zu verantworten (Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. Februar 2008 4 K 435/06, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2008, 1393).

    Denn es kann regelmäßig nicht darauf vertrauen, während der Haft seine Ausbildung fortsetzen oder eine neue Ausbildung beginnen zu können (so auch Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Juli 2010 10 K 10288/08, a.a.O.; Finanzgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. Februar 2008 4 K 435/06, EFG 2008, 1393).

  • FG Berlin-Brandenburg, 06.07.2010 - 10 K 10288/08

    Kein Kindergeld für Kind in Haft

    Mit den gleichen Erwägungen hat das Finanzgericht Sachsen-Anhalt mit Urteil vom 12. Februar 2008 (4 K 435/06, EFG 2008, 1393) entschieden, dass kein Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn die Ausbildung eines Kindes durch dessen Inhaftierung für die Dauer von 17 Monaten aufgrund einer Straftat unterbrochen wird, die während der Bewährungszeit für die vorangegangene Straftat begangen wurde.
  • FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2013 - 4 K 409/09

    Kindergeld für strafrechtlich verurteiltes und untergebrachtes Kind

    Die abstrakte Betrachtungsweise in der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach sich ein Kind auch dann weiterhin in Ausbildung befinden soll, wenn es in Untersuchungshaft genommen wird oder wegen eines laufenden Strafverfahrens im Ausland nicht ausreisen darf und deshalb die begonnene Ausbildung nicht fortsetzen kann (BFH-Urteil vom 20. Juli 2006 III R 69/04, BFH/NV 2006, 2067) wird in neuerer Zeit mehrheitlich abgelehnt (FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil vom 12. Februar 2008 4 K 435/06, EFG 2008, 1393; FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 6. Juli 2010 10 K 10288/08, EFG 2011, 152, dagegen Revision XI R 50/10 anhängig; FG Baden-Württemberg Urteil vom 30. März 2011 2 K 5243/09, EFG 2011, 1262; FG Münster Urteil vom 8. Juni 2011 10 K 3649/09 Kg, EFG 2012, 339).
  • FG Düsseldorf, 21.07.2009 - 10 K 809/07

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Kindergeldanspruchs nach Abbruch der

    Richtig ist allerdings, dass Bestätigungen über Anrechnungszeiten nicht als Grundlagenbescheide qualifiziert werden können, an die die Familienkassen gebunden wären (vergl. dazu die Urteile des Finanzgerichts Düsseldorf vom 11. August 2006 - 18 K 5042/05 Kg, a.a.O., des Finanzgerichts München vom 23. Januar 2008 - 9 K 1258/07, abrufbar bei [...] und des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 12. Februar 2008 - 4 K 435/06, EFG 2008, 1393).
  • FG Niedersachsen, 28.11.2012 - 2 K 240/12

    Anspruch auf Kindergeld auf Grund einer Drogentherapie im Jugendstrafvollzug

    a) Eine Kindergeldberechtigung nach § 32 Abs. 4 Nr. 1 EStG (arbeitssuchende Kinder unter 21 Jahren) kommt wegen der Inhaftierung und der ersichtlich fehlenden entsprechenden Meldung bei der Agentur für Arbeit nicht in Betracht (vgl. Urteil des FG Sachsen-Anhalt vom 12. Februar 2008, 4 K 435/06, EFG 2008, 1393f.).
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