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   FG Münster, 27.06.2008 - 9 K 3138/06 K, G   

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https://dejure.org/2008,5446
FG Münster, 27.06.2008 - 9 K 3138/06 K, G (https://dejure.org/2008,5446)
FG Münster, Entscheidung vom 27.06.2008 - 9 K 3138/06 K, G (https://dejure.org/2008,5446)
FG Münster, Entscheidung vom 27. Juni 2008 - 9 K 3138/06 K, G (https://dejure.org/2008,5446)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme einer Wertminderung eines Grundstücks als "voraussichtlich dauerhaft" verbunden mit der Vornahme einer Teilwertabschreibung; Typisierung der Restnutzungsdauer anhand der Abschreibungen für Abnutzung im Regelfall; Veräußerungsabsicht nach dem Grad der "unbedingten ...

  • Betriebs-Berater

    Prüfung des Vorliegens einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung bei Veräußerungsabsicht

  • Judicialis

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; ; EStG § 7 Abs. 4; ; EStG § 7 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2
    Teilwertabschreibung aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung

  • datenbank.nwb.de

    Einkommensteuer: - Teilwertabschreibung aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2008, 2006
  • EFG 2008, 1631
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Münster, 14.01.2005 - 9 K 1564/03

    Restnutzungsdauer; Abschreibung: Gebäude; Körperschaftsteuer 2000 und

    Auszug aus FG Münster, 27.06.2008 - 9 K 3138/06
    Der erkennende Senat hat der Klage im ersten Rechtszug stattgegeben (Urteil vom 14. Januar 2005 9 K 1564/03, Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 683).

    Dies bezieht sich auf folgenden Satz aus der Klageschrift im ersten Rechtszug (Bl. 3 der Akte 9 K 1564/03): "Die Klägerin schrieb in ihrem Jahresabschluss 2000 eine betrieblich nicht mehr benötigte Immobilie, die sich als unverkäuflich erwies, auf den unstreitigen Teilwert ... ab." Weder in der Einspruchsentscheidung noch in den gesamten gerichtlichen Akten des ersten Rechtszugs einschließlich des Revisionsverfahrens finden sich weitere Ausführungen, die den Schluss darauf zulassen, dass bereits im ersten Rechtszug die Frage einer Veräußerungsabsicht der Klägerin eine Rolle gespielt haben könnte.

  • BFH, 14.03.2006 - I R 22/05

    Teilwertabschreibung auf abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

    Auszug aus FG Münster, 27.06.2008 - 9 K 3138/06
    Auf die Revision des FA hat der Bundesfinanzhof (BFH) das erstinstanzliche Urteil aufgehoben (BFH-Urteil vom 14. März 2006 I R 22/05, BStBl. II 2006, 680).

    Nach dem im ersten Rechtszug ergangenen BFH-Urteil (BStBl. II 2006, 680, unter II.1.b) ist von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen, wenn der Wert des Wirtschaftsgutes den planmäßigen Rest des Buchwerts "während eines erheblichen Teils der Nutzungsdauer im Unternehmen" nicht erreichen wird.

  • BFH, 21.07.1999 - I R 78/98

    Umwandlung einer PGH/ELG in e. G.; Beitrittsgebiet

    Auszug aus FG Münster, 27.06.2008 - 9 K 3138/06
    Die Beteiligten können im zweiten Rechtszug neue Tatsachen vortragen; das FG kann neue Tatsachenfeststellungen treffen (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 1999 I R 78/98, BFH/NV 2000, 63, unter II.3.a; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Kommentar, § 126 FGO Tz. 87, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 13.08.2002 - VIII R 14/99

    Gewerblicher Grundstückshandel unter der Drei-Objekt-Grenze

    Auszug aus FG Münster, 27.06.2008 - 9 K 3138/06
    Auch muss die Veräußerungsabsicht nicht den Grad der "unbedingten Veräußerungsabsicht" im Sinne der Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel erreichen (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteil vom 13. August 2002 VIII R 14/99, BStBl. II 2002, 811).
  • BFH, 29.04.2009 - I R 74/08

    Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern

    Das FG Münster gab der Klage mit in EFG 2008, 1631 veröffentlichtem Urteil vom 27. Juni 2008 9 K 3138/06 K,G zum Teil statt.
  • FG Münster, 29.01.2009 - 2 K 1036/08

    Ansetzen des Teilwerts des Wirtschaftsguts bei Vorliegen einer voraussichtlich

    Das Finanzgericht Münster habe in seinem Urteil vom 27.06.2008, 9 K 3138/06, ebenfalls betont, dass eine Typisierung der Restnutzungsdauer nur im Regelfall anhand der AfA-Reihen der § 7 Abs. 4, Abs. 5 EStG vorzunehmen sei.

    Es liegt auch kein Ausnahmefall vor, wie ihn das Finanzgericht Münster in seinem Urteil vom 27.06.2008, 9 K 3138/06 K, G, EFG 2008, 1631, angenommen hat.

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