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FG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 1 K 844/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung des Schuldners der Gewerbesteuer nach einem Abspaltungsvorgang in Form der Abspaltung eines landwirtschaftlichen Betriebsteils durch eine Ländliche Erzeugergemeinschaft; Anwendbarkeit des § 126 Abs. 1 Nr. 9 Umwandlungsgesetz (UmwG) auf Steuerverbindlichkeiten; ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übergang von Gewerbesteuerschulden gem. § 126 Abs. 1 Nr. 9 UmwG bei Spaltung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Übergang von Gewerbesteuerschulden gem. § 126 Abs. 1 Nr. 9 UmwG bei Spaltung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 1 K 844/06
- BFH, 05.11.2009 - IV R 29/08
Papierfundstellen
- EFG 2008, 1752
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 23.03.2005 - III R 20/03
Kein gesetzlicher Beteiligtenwechsel mangels Gesamtrechtsnachfolge bei …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 1 K 844/06
Etwa anderes ergibt sich im Ergebnis auch nicht aus dem Urteil vom 23. März 2005 (III R 20/03, BStBl. 2006 II 432), das sich ebenfalls mit der Frage des Klägerwechsels infolge einer Ausgliederung während des Klageverfahrens befasst, indes nicht mit einer Steuerschuld, sondern einem Investitionszulagenanspruch. - BFH, 07.08.2002 - I R 99/00
Steuerschuldnerschaft nach Ausgliederung
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 1 K 844/06
In dem Urteil vom 07. August 2002 (I R 99/00, BStBl. 2003, 835) hatte der BFH darüber zu entscheiden, ob bei einer während des Klageverfahrens erfolgten Ausgliederung zur Neugründung gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 2 UmwG (die nach Auffassung des Senats im Hinblick auf den hier interessierenden Streitpunkt nicht anders zu behandeln ist als die Abspaltung) ein Beteiligtenwechsel auf Klägerseite eingetreten ist.
- BFH, 05.11.2009 - IV R 29/08
Abspaltung führt nicht zur Gesamtrechtsnachfolge
Wegen weiterer Einzelheiten vgl. Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 1752.