Rechtsprechung
   FG Hamburg, 05.05.2008 - 6 K 175/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2093
FG Hamburg, 05.05.2008 - 6 K 175/05 (https://dejure.org/2008,2093)
FG Hamburg, Entscheidung vom 05.05.2008 - 6 K 175/05 (https://dejure.org/2008,2093)
FG Hamburg, Entscheidung vom 05. Mai 2008 - 6 K 175/05 (https://dejure.org/2008,2093)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,2093) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • IWW (Kurzinformation)

    Haushaltsnahe Dienstleistungen - Gartenpflege und Bereitschaftsdienst bei Heimbewohnern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Haushaltsnahe Dienstleistungen auch im Seniorenheim

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen auch für Heimbewohner

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Einkommensteuer: Haushaltsnahe Dienstleistungen in Altenheimen

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Auch Seniorenheim-Bewohner können Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen beanspruchen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Ansatz von haushaltsnahen Dienstleistungen ist auch für Bewohner von Seniorenheimen möglich

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Auch Seniorenheim-Bewohner können Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen beanspruchen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Haushaltsnahe Dienstleistungen auch für Bewohner von Seniorenheimen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Haushaltsnahe Dienstleistungen auch für Bewohner von Seniorenheimen

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1888
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Köln, 27.10.2005 - 15 K 1526/05

    Nachweise bei Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen

    Auszug aus FG Hamburg, 05.05.2008 - 6 K 175/05
    Zu verweisen sei insoweit auf das Urteil des FG Köln vom 27.10.2005 (EFG 2006, 503), demzufolge eine Rechnung, die nur einen Gesamtbetrag ausweise, der sowohl berücksichtigungsfähige als auch nicht berücksichtigungsfähige Aufwendungen umfasse, nicht genüge.

    Schließlich muss es möglich sein, anhand der Rechnung den Empfänger der Gegenleistung zweifelsfrei zu identifizieren (vgl. auch FG Köln, Urteil vom 27.10.2005 - 15 K 1526/05, EFG 2006, 503; Blümich/Erhard, EStG, § 35a Rz. 62).

  • FG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 13 K 262/04

    Steuerermäßigung nach § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen bei

    Auszug aus FG Hamburg, 05.05.2008 - 6 K 175/05
    Hinsichtlich der von dem Beklagten zum Vergleich herangezogenen Behandlung von Wohnungseigentümern und Mietern in Tz. 25 des bereits genannten Anwendungsschreibens wird auf die rechtskräftige Entscheidung des FG Baden-Württemberg vom 17.05.2006 (13 K 262/04, EFG 2006, 1163) verwiesen.
  • BFH, 01.02.2007 - VI R 74/05

    Haushaltsnahe Dienstleistung

    Auszug aus FG Hamburg, 05.05.2008 - 6 K 175/05
    b) Vor diesem Hintergrund versteht der erkennende Senat als "haushaltsnah" alle Leistungen, die mit (größerer oder geringerer) Regelmäßigkeit im Haushalt des Steuerpflichtigen anfallen, typischerweise durch die Mitglieder einer Familie bzw. eines privaten Haushalts selbst erledigt werden oder zumindest erledigt werden können und Gegenstand eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses sein können (vgl. auch BFH-Urteil vom 01.02.2007, VI R 74/05, BFH/NV 2007, 900; BMF, a.a.O., Rz. 5; Blümich/Erhard, EStG, § 35a Rz. 42).
  • FG Nürnberg, 13.02.2014 - 6 K 1026/13

    Steuerermäßigung nach § 35a EStG für Betreuungspauschale für Betreutes Wohnen in

    Aus der dem BFH-Urteil zugrundeliegenden FG-Entscheidung (Urteil des FG Hamburg vom 05.05.2008, Az. 6 K 175/05, EFG 2008, 1888) ergibt sich, dass es sich bei dem Wohnstift sowohl nach Ansicht des Finanzamts als auch nach Ansicht des FG um ein Heim handelte.

    Damit ist offensichtlich die reguläre Versorgung und Betreuung eines alten, nicht pflegebedürftigen Menschen gemeint (BFH-Urteil vom 29.01.2009, Az. VI 28/08, BStBl. II 2010, 166, unter II.2.; Urteil des FG Hamburg vom 05.05.2008, Az. 6 K 175/05, EFG 2008, 1888).

    Er will sich darüber hinaus auch (allgemein) darauf verlassen können, dass selbst dann, wenn gegenwärtig kein konkretes Bedürfnis besteht, gleichwohl jemand präsent ist, der sich im Notfall um ihn kümmern könnte (Urteil des FG Hamburg vom 05.05.2008, Az. 6 K 175/05, EFG 2008, 1888).

  • FG Hamburg, 20.01.2009 - 3 K 245/08

    Berücksichtigung von monatlichen pauschalen Grundgebühren für den Anschluss an

    Die pauschalen Aufwendungen für den Anschluss an eine Notrufbereitschaft wären nur dann begünstigt, wenn die Notrufbereitschaft im räumlichen Bereich des Grundstücks untergebracht wäre und dort ihre Tätigkeit ausüben würde (vgl. BFH vom 29. Januar 2009 VI R 28/08, BFHE vorgesehen, BFH/NV 2009, 823; vorgehend FG Hamburg vom 5. Mai 2008 6 K 175/05, EFG 2008, 1888).
  • FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 3887/11

    Kosten des Mittagessens im Wohnstift als haushaltsnahe Dienstleistung

    Aus dem Sachverhalt des Urteils der Vorinstanz (Finanzgericht --FG-- Hamburg vom 5. Mai 2008 6 K 175/05, EFG 2008, 1888) ergebe sich, dass auch dort die hier streitigen Dienstleistungen erbracht worden seien.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht