Rechtsprechung
| FG München, 05.12.2007 - 9 K 3691/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
EStG § 62 Abs. 2 Nr. 3; EStG § 62 Abs. 2 Nr. 2; AufenthG § 102; AufenthG § 60 a Abs. 2; GG Art. 3
D (A), Kindergeld, Duldung, Grenzübertrittsbescheinigung, Verfassungsmäßigkeit, Gleichheitsgrundsatz - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Kindergeldanspruch nach § 62 Abs. 2 EStG in der Fassung vom 13.12.2006 bzw. nach dem deutsch-jugoslawischen Abkommen für arbeitslosen, ausländerrechtlich nur geduldeten Bürgerkriegsflüchtling aus dem ehemaligen Jugoslawien in den Jahren 1997 und 1998
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Anspruch eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf Kindergeld; Berechtigung zum Bezug von Kindergeld bei einem Aufenthalt aufgrund einer Duldung; Notwendigkeit des Vorliegens einer Niederlassungserlaubnis; Vereinbarkeit der Nichtgewährung von Kindergeld für geduldete Ausländer mit Art. 3 Abs. 1 GG; Anspruch auf Kindergeld nach dem deutschjugoslawischen Abkommen bei Vorliegen einer Beschäftigung in Deutschland; Kindergeld nach § 62 Abs. 2 EStG i.d.F. des AuslAnsprG bei Duldung nach § 60 a AufenthG; rückwirkende Anwendung des § 62 Abs. 2 EStG i.d.F. des AuslAnsprG
Zeitschriftenfundstellen
- EFG 2008, 457
Wird zitiert von ... (4)
- FG Baden-Württemberg, 14.04.2008 - 4 K 2784/07
Prozesskostenhilfe: Kein Kindergeld für mazedonische Staatsangehörige nach dem …
Mit den beiden zur Veröffentlichung in BFHE bestimmten Urteilen vom 22. November 2007 III R 54/02 (…BFH/NV 2008, 457) und III R 60/99 ([...]) hat der BFH zudem bekräftigt, dass er an dieser Auffassung auch nach erneuter Prüfung unter Einbeziehung der hiervon abweichenden Entscheidungen des FG Köln vom 9. Mai 2007 10 K 983/04 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2007, 1254, Revision beim BFH anhängig unter dem Az. III R 43/07) und 10 K 1690/07 (EFG 2007, 1247, konkretes Normenkontrollverfahren anhängig beim Bundesverfassungsgericht - BVerfG - unter dem Az. 2 BvL 4/07) festhält, weil diese Entscheidungen insoweit keine neuen Gesichtspunkte enthalten (gleicher Ansicht z.B.: Urteil des FG München vom 5. Dezember 2007 9 K 3691/07, [...]). - FG Münster, 16.05.2008 - 6 K 2897/04
Geltendmachung eines Anspruchs auf Gewährung von Kindergeld seitens eines …
In diesen beiden zur Veröffentlichung in BFHE bestimmten Urteilen hat der BFH bekräftigt, dass er von der Verfassungsmäßigkeit des § 62 EStG n. F. ausgeht und auch nach erneuter Prüfung unter Einbeziehung der hiervon abweichenden Entscheidungen des FG Köln vom 9. Mai 2007 10 K 983/04 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2007, 1254, Revision beim BFH anhängig unter dem Az. III R 43/07) und 10 K 1690/07 (EFG 2007, 1247, konkretes Normenkontrollverfahren anhängig beim Bundesverfassungsgericht - BVerfG - unter dem Az. 2 BvL 4/07) daran festhält, weil diese Entscheidungen insoweit keine neuen Gesichtspunkte enthalten (gleicher Ansicht z. B.: Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 14. April 2008 4 K 2784/07 s. [...]Datei, Urteil des Finanzgerichts München vom 5. Dezember 2007 9 K 3691/07, s. [...]Datei und Urteil des Finanzgerichts Münster vom 19.09.2007, 8 K 1363/04 Kg s. [...]Datei, mit ausführlicher Begründung der Verfassungsmäßigkeit). - FG Nürnberg, 26.02.2009 - 4 K 885/08
Kein Kindergeld für einen nur geduldeten Ausländer
Die Erwägung des Gesetzgebers, das Kindergeld nur Ausländern zu gewähren, die aufgrund eines Aufenthaltstitels einen rechtmäßigen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik begründet haben und bei denen im Unterschied zu lediglich geduldeten Ausländern auch eine langfristige Integration ihrer Familien in der Bundesrepublik beabsichtigt ist, ist vor diesem Hintergrund hinreichend sachlich gerechtfertigt (…vgl. BFH-Urteil vom 15.03.2007 III R 93/03, BFH/NV 2007, 1234; ebenso Urteil des FG München vom 05.12.2007 9 K 3691/07, EFG 2008, 457; Urteil des FG Köln vom 14.06.2007 15 K 1928/02, EFG 2008, 66). - FG München, 02.04.2008 - 9 K 1126/06
Kindergeldberechtigung eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers bei …
Soweit das FG Köln im Beschluss vom 9. Mai 2007 10 K 1690/07 die Einschränkungen des § 62 Abs. 2 EStG auf den Kindergeldanspruch nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer generell für verfassungswidrig hält, hält der Senat diese Auffassung aus den in den BFH-Urteilen vom 22. November 2007 III R 60/99 und III R 54/02 genannten Gründen für unzutreffend (vgl. auch FG München, Urteil vom 5. Dezember 2007 9 K 3691/07 - [...] -) und die Vorlagen an das BVerfG für aussichtslos.
