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   FG Düsseldorf, 21.06.2006 - 7 K 3623/04 E   

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https://dejure.org/2006,11339
FG Düsseldorf, 21.06.2006 - 7 K 3623/04 E (https://dejure.org/2006,11339)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.06.2006 - 7 K 3623/04 E (https://dejure.org/2006,11339)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Juni 2006 - 7 K 3623/04 E (https://dejure.org/2006,11339)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nutzung der Kapitalbeteiligung an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) für eigenbetriebliche Zwecke; GmbH-Anteile als notwendiges Betriebsvermögen eines Freiberuflers; Sicherung oder Erfüllung von Honorareinnahmen durch GmbH-Anteile; Ergänzung einer ...

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 4 Abs. 3; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 3; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1
    GmbH-Anteile; Notwendiges Betriebsvermögen; Freiberufler; Eigenbetriebliche Zwecke; Nicht wesensfremde Tätigkeit - GmbH-Anteile als notwendiges Betriebsvermögen eines Freiberuflers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    GmbH-Anteile als notwendiges Betriebsvermögen eines Freiberuflers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 602
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 26.04.2001 - IV R 14/00

    GmbH-Beteiligung eines Mediziners

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.06.2006 - 7 K 3623/04
    Unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke wird eine Beteiligung z. B. dann genutzt, wenn sie dazu bestimmt ist, die unternehmerische Betätigung des Steuerpflichten entscheidend zu fördern oder wenn sie dazu dienen soll, den Absatz von Produkten des Steuerpflichtigen zu gewährleisten (BFH-Urteil vom 26. April 2001 IV R 14/00, BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798).

    Dazu ist allerdings - zusätzlich zu den vorgenannten Kriterien - erforderlich, dass sie entweder der Sicherung oder Erfüllung von Honorareinnahmen dient oder dass der Geschäftsgegenstand der Gesellschaft der freiberuflichen Tätigkeit nicht wesensfremd ist und die Beteiligung eine bestimmbare freiberufliche Aktivität ermöglichen oder ergänzen soll (vgl. Schmidt/Wacker § 18 Rz. 164 m. w. N.; BFH-Urteil vom 26. April 2001 IV R 14/00, BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798).

    Ebenso besteht nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes kein Zweifel daran, dass die Beteiligung eines Mediziners, der Ideen und Rezepturen für medizinische Präparate entwickelt, an einer Kapitalgesellschaft, die diese Präparate als Lizenznehmerin vermarktet, als notwendiges Betriebsvermögen des freiberuflichen Unternehmens anzusehen ist (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 2001 IV R 14/00, BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798).

  • BFH, 01.10.1981 - IV R 147/79

    Weidegenossenschaft - Landwirt - Betriebsvermögen - Mitgliedschaftsrecht -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.06.2006 - 7 K 3623/04
    Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören Wirtschaftsgüter, wenn sie dem Betrieb dergestalt und unmittelbar dienen, dass sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sind, wobei nicht vorausgesetzt wird, dass sie für den Betrieb notwendig im Sinne von "erforderlich" sind (BFH-Urteile vom 1. Oktober 1981 IV R 147/79, BFHE 134, 552, BStBl II 1982, 250;vom 3. Oktober 1989 VIII R 328/84, BFH/NV 1990, 361).
  • BFH, 14.01.1982 - IV R 168/78

    Beteiligung und Darlehensforderung an Bauträger-AG in der Schweiz als notwendiges

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.06.2006 - 7 K 3623/04
    Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes hat die Qualifizierung von GmbH-Anteilen als notwendiges Betriebsvermögen eines Freiberuflers für möglich gehalten bei der Beteiligung eines beratenden Ingenieurs für Baustatik an einer Planungs- und Bau-GmbH und bei einer Beteiligung von Wirtschaftsprüfern an einer Treuhandgesellschaft (BFH-Urteil vom 11. März 1976 IV R 185/71, BFHE 118, 353, BStBl II 1976, 380) sowie bei der Beteiligung eines freiberuflich tätigen Baustatikers bzw. eines freiberuflichen Architekten an einer Wohnungsbau-AG bzw. an einer Bauträger-AG (BFH-Urteile vom 23. November 1978 IV R 146/75, BFHE 126, 128, BStBl II 1979, 109, und vom 14. Januar 1982 IV R 168/78, BFHE 135, 188, BStBl II 1982, 345).
  • BFH, 09.02.2006 - IV B 60/04

    Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels bei Fehlen von

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.06.2006 - 7 K 3623/04
    Zudem hätten die Lizenzen - wären sie denn geflossen - die einzigen Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit dargestellt (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Februar 2006 IV B 60/04, nicht amtlich veröffentlicht).
  • BFH, 23.01.1992 - XI R 36/88

    Kein notwendiges Sonderbetriebsvermögen durch Beteiligung an Parkhaus-GmbH

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.06.2006 - 7 K 3623/04
    Dies kann - unabhängig von ihrer Höhe - auch auf eine Beteiligung an einer GmbH zutreffen (BFH-Urteil vom 23. Januar 1992 XI R 36/88, BStBl II 1992, 721 m. w. N.).
  • BFH, 31.05.2001 - IV R 49/00

    Geldgeschäfte eines Freiberuflers

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.06.2006 - 7 K 3623/04
    Zwar steht bei der Ausübung eines freien Berufs grundsätzlich der Einsatz der eigenen Arbeitskraft und der durch eine qualifizierte Ausbildung erworbenen Kenntnisse im Vordergrund und der Bundesfinanzhof wertet aus diesem Grund "Geldgeschäfte" wie die Gewährung von Darlehen, die Übernahme von Bürgschaften oder die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft generell als für einen Freiberufler berufsfremde Vorgänge (BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 IV R 49/00, BFHE 195, 386, BStBl II 2001, 828 m. w. N.).
  • BFH, 11.03.1976 - IV R 185/71

    GmbH-Anteile als notwendiges Betriebsvermögen eines Freiberuflers;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.06.2006 - 7 K 3623/04
    Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes hat die Qualifizierung von GmbH-Anteilen als notwendiges Betriebsvermögen eines Freiberuflers für möglich gehalten bei der Beteiligung eines beratenden Ingenieurs für Baustatik an einer Planungs- und Bau-GmbH und bei einer Beteiligung von Wirtschaftsprüfern an einer Treuhandgesellschaft (BFH-Urteil vom 11. März 1976 IV R 185/71, BFHE 118, 353, BStBl II 1976, 380) sowie bei der Beteiligung eines freiberuflich tätigen Baustatikers bzw. eines freiberuflichen Architekten an einer Wohnungsbau-AG bzw. an einer Bauträger-AG (BFH-Urteile vom 23. November 1978 IV R 146/75, BFHE 126, 128, BStBl II 1979, 109, und vom 14. Januar 1982 IV R 168/78, BFHE 135, 188, BStBl II 1982, 345).
  • BFH, 23.11.1978 - IV R 146/75

    Auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG kann Beteiligung an

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.06.2006 - 7 K 3623/04
    Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes hat die Qualifizierung von GmbH-Anteilen als notwendiges Betriebsvermögen eines Freiberuflers für möglich gehalten bei der Beteiligung eines beratenden Ingenieurs für Baustatik an einer Planungs- und Bau-GmbH und bei einer Beteiligung von Wirtschaftsprüfern an einer Treuhandgesellschaft (BFH-Urteil vom 11. März 1976 IV R 185/71, BFHE 118, 353, BStBl II 1976, 380) sowie bei der Beteiligung eines freiberuflich tätigen Baustatikers bzw. eines freiberuflichen Architekten an einer Wohnungsbau-AG bzw. an einer Bauträger-AG (BFH-Urteile vom 23. November 1978 IV R 146/75, BFHE 126, 128, BStBl II 1979, 109, und vom 14. Januar 1982 IV R 168/78, BFHE 135, 188, BStBl II 1982, 345).
  • BFH, 03.10.1989 - VIII R 328/84

    Unterlassene Prüfung einer eventuellen Minderung der Steuerzahllast eines

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.06.2006 - 7 K 3623/04
    Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören Wirtschaftsgüter, wenn sie dem Betrieb dergestalt und unmittelbar dienen, dass sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sind, wobei nicht vorausgesetzt wird, dass sie für den Betrieb notwendig im Sinne von "erforderlich" sind (BFH-Urteile vom 1. Oktober 1981 IV R 147/79, BFHE 134, 552, BStBl II 1982, 250;vom 3. Oktober 1989 VIII R 328/84, BFH/NV 1990, 361).
  • BFH, 12.01.2010 - VIII R 34/07

    GmbH-Beteiligung als notwendiges Betriebsvermögen eines Bildjournalisten -

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 21. Juni 2006  7 K 3623/04 E ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 602 veröffentlicht.

    unter Aufhebung des Urteils des FG Düsseldorf vom 21. Juni 2006  7 K 3623/04 E für das Jahr 1998 die Veräußerungserlöse aus den Verkäufen der Anteile an der F GmbH in Höhe von jeweils 1.200.000 DM bei der Festsetzung der Einkommensteuer außer Ansatz zu lassen.

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 7 K 9382/05

    Zuordnung einer darlehensfinanzierten Beteiligung zum Betriebsvermögen eines

    Sie muss dann dazu bestimmt sein, die betriebliche Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern oder dazu zu dienen, den Absatz von Produkten des Steuerpflichtigen zu gewährleisten (BFH, Urteile vom 26. April 2001 - IV R 14/00 - BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798, 800 , und vom 15. Oktober 2003 - XI R 39/01 - BFH/NV 2004, 622, 624 , sowie auch Beschluss vom 9. Februar 2006 - IV B 60/04 - zitiert (zit.) nach [...] Rz. 17); Finanzgericht - FG - Düsseldorf, Urteil vom 21. Juni 2006 - 7 K 3623/04 E - Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2008, 602, 603).
  • FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2008 - 12 K 4126/06

    GmbH-Anteile als Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers

    In der finanzgerichtlichen Rechtsprechung ist das z.B. angenommen worden, wenn ein Fotojournalist an einem Verwertungsunternehmen in der Rechtsform einer GmbH beteiligt ist, über das er 99% seiner Bilder vertreibt (FG Düsseldorf, Urteil vom 21. Juni 2006 - 7 K 3623/04 E, [...]) oder wenn ein Maschinenbauingenieur an einer als Systemlieferant für die Automobilindustrie tätigen GmbH beteiligt ist und die aus der Entwicklung von Konstruktionen erzielten Honorareinnahmen nahezu ausschließlich auf Aufträge der GmbH zurückzuführen sind (FG Baden- Württemberg, Urteil vom 12. Dezember 2007 - 7 K 243/04, rkr., [...]).
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