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   FG Niedersachsen, 17.01.2008 - 10 K 103/07   

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FG Niedersachsen, 17.01.2008 - 10 K 103/07 (https://dejure.org/2008,1319)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.01.2008 - 10 K 103/07 (https://dejure.org/2008,1319)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Januar 2008 - 10 K 103/07 (https://dejure.org/2008,1319)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Abschaffung der Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten verfassungsgemäß

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Nr. 1 EStG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 1 GG
    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten; Berücksichtigung von Steuerberatungskosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten; Ausrichtung der Steuerlast an der finanziellen Leistungsfähigkeit; Berücksichtigung privater ...

  • IWW
  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 12 Nr. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2; GG Art. 3 Abs. 1; EStG § 10 Nr. 6
    Private Steuerberatungskosten - Abschaffung der Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten verfassungsgemäß

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abschaffung der Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • IWW (Kurzinformation)

    Abzugsverbot für private Steuerberaterkosten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Private Steuerberatungskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten; Berücksichtigung von Steuerberatungskosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten; Ausrichtung der Steuerlast an der finanziellen Leistungsfähigkeit; Berücksichtigung privater ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Abschaffung der Abziehbarkeit privater Steuerberatungskosten verfassungsgemäß

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Private Steuerberatungskosten: Streichung des Abzugs verfassungswidrig?

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Abschaffung der Abziehbarkeit privater Steuerberatungskosten ist verfassungsgemäß

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Abziehbarkeit privater Steuerberatungskosten als Sonderausgaben verfassungsgemäß

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abschaffung der Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten ist verfassungsgemäß

  • IWW (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Steuererklärung - Zur Abzugsfähigkeit von "privaten" Steuerberatungskosten

  • IWW (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Steuererklärung - Musterverfahren zur Abzugsfähigkeit von "privaten" Steuerberatungskosten

  • IWW (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Steuerberatungskosten - Erste Klagen vor Finanzgerichten anhängig

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zur Abziehbarkeit von Steuerberatungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 622
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.01.2008 - 10 K 103/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl.Beschluss vom 14.05.1986 2 BvL 2/83, BverfGE 72, 200, 241, BStBl. II 1986, 628; BFH-Vorlagebeschlussvom 16.12.2003 IX R 46/02, BStBl. II 2004, 284) bedarf es vor dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG einer besonderen Rechtfertigung, wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolgen eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert.

    Es kann daher offen bleiben, inwiefern der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG zu folgen ist, wonach es grundsätzlich unbedenklich ist, wenn der Gesetzgeber auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt ( unechte Rückwirkung; tatbestandliche Rückanknüpfung) (vgl.Beschluss vom 14.05.1986 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200, 241, BStBl. II 1986, 628; BFH-Vorlageschlussvom 16.1.2003 IX R 46/02, BStBl. II 2004, 284; Pahlke/Koenig, AO, § 4 Rz. 77f.; Drüen in Tipke/Kruse AO/FGO, § 4 AO Rz. 16).

    Denn auch bei Zugrundelegung eines sog. "dispositionsbezogenen Rückwirkungschutzes" (vgl. BFH-Vorlageschlussvom 16.12.2003 IX R 46/02, BStBl. II 2004, 284, 293; Drüen in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 4 AO Rz. 16a) könnte die Klägerin sich auf eine unzulässige rückwirkende Aufhebung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG nicht berufen.

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.01.2008 - 10 K 103/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl.Beschluss vom 14.05.1986 2 BvL 2/83, BverfGE 72, 200, 241, BStBl. II 1986, 628; BFH-Vorlagebeschlussvom 16.12.2003 IX R 46/02, BStBl. II 2004, 284) bedarf es vor dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG einer besonderen Rechtfertigung, wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolgen eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert.

    Es kann daher offen bleiben, inwiefern der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG zu folgen ist, wonach es grundsätzlich unbedenklich ist, wenn der Gesetzgeber auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt ( unechte Rückwirkung; tatbestandliche Rückanknüpfung) (vgl.Beschluss vom 14.05.1986 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200, 241, BStBl. II 1986, 628; BFH-Vorlageschlussvom 16.1.2003 IX R 46/02, BStBl. II 2004, 284; Pahlke/Koenig, AO, § 4 Rz. 77f.; Drüen in Tipke/Kruse AO/FGO, § 4 AO Rz. 16).

  • BFH, 12.07.1989 - X R 35/86

    Kosten eines Unfalls auf der Fahrt zum Steuerberater sind abzugsfähige

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.01.2008 - 10 K 103/07
    Die hierauf entfallenden Kosten sowie Aufwendungen stellen vielmehr Kosten der privaten Lebensführung dar (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juli 1989, BStBl II 1989, 967).

    Es finden sich allerdings auch Entscheidungen des BFH, welche die Formulierungen vom Vorliegen leistungsmindernder "Zwangsaufwendungen" bzw. unvermeidbarer Privatausgaben im Zusammenhang mit dem Sonderausgabenabzug nach § 10 Nr. 6 EStG nicht verwenden (vgl. BFH-Urteile vom 12. Juli 1989, X R 35/86, BFHE 157, 559, BStBl II 1989, 967;vom 20. September 2989 X R 43/86, BFHE 158, 356, BStBl II 1990, 20;vom 10. März 1999 XI R 86/95, BFHE 188, 302, BStBl II 1999, 522).

  • BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00

    Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.01.2008 - 10 K 103/07
    Für den Bereich des subjektiven Nettoprinzips gebieten Art. 3 Abs. 1 sowie Art. 1 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 GG, das Existenzminimum des Steuerpflichtigen und seiner unterhaltsberechtigten Familie von der Einkommensteuer zu verschonen (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 4.12.2002 2 BvR 400/98 u.a., BVerfGE 107, 27, BStBl II 2003, 534, und vom 16.04.2005 2 BvL 7/00, BVerfGE 112, 268, BFH/NV 2005, Beilage 4, 356, jeweils m.w.N.).

    In seinen Entscheidungen in BVerfGE 107, 27, BStBl II 2003, 534 und in BVerfGE 112, 268, BFH/NV 2005, Beilage 4, 356 hat das BVerfG erstmals ausgeführt, für die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen komme es nicht nur auf deren berufliche oder private Veranlassung an, sondern auch auf die Unterscheidung zwischen freier bzw. beliebiger Einkommensverwendung und dem Vorliegen von "zwangsläufigem, pflichtbestimmten Aufwand".

  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.01.2008 - 10 K 103/07
    Für den Bereich des subjektiven Nettoprinzips gebieten Art. 3 Abs. 1 sowie Art. 1 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 GG, das Existenzminimum des Steuerpflichtigen und seiner unterhaltsberechtigten Familie von der Einkommensteuer zu verschonen (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 4.12.2002 2 BvR 400/98 u.a., BVerfGE 107, 27, BStBl II 2003, 534, und vom 16.04.2005 2 BvL 7/00, BVerfGE 112, 268, BFH/NV 2005, Beilage 4, 356, jeweils m.w.N.).

    In seinen Entscheidungen in BVerfGE 107, 27, BStBl II 2003, 534 und in BVerfGE 112, 268, BFH/NV 2005, Beilage 4, 356 hat das BVerfG erstmals ausgeführt, für die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen komme es nicht nur auf deren berufliche oder private Veranlassung an, sondern auch auf die Unterscheidung zwischen freier bzw. beliebiger Einkommensverwendung und dem Vorliegen von "zwangsläufigem, pflichtbestimmten Aufwand".

  • BFH, 26.05.2004 - I R 113/03

    Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.01.2008 - 10 K 103/07
    Für diese Ansicht lässt sich möglicherweise anführen, dass auch nach der Rechtsprechung des BFH der Sonderausgabenabzug von privaten Steuerberatungskosten nach § 10 Nr. 6 EStG einen gewissen Ausgleich für die Inpflichtnahme bei der Steuererklärung angesichts des komplizierten Steuerrechts und der dadurch entstehenden leistungsmindernden "Zwangsaufwendungen" gewähren soll (vgl. BFH-EuGH-Vorlagevom 26.05.2004 I R 113/03, BFHE 206, 347).

    Auch will zu der vom BFH in der EuGH-Vorlageentscheidung I R 113/03 gewählten Formulierung von den privaten Steuerberatungskosten als leistungsmindernden "Zwangsaufwendungen" nicht recht passen, dass der steuerlichen Abzugsfähigkeit nach § 10 Nr. 6 EStG nach Ansicht des Gerichts in der selben Entscheidung in erster Linie Lenkungs- und Subventionszwecke zugrundeliegen sollen.

  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93

    Sozialpfandbriefe

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.01.2008 - 10 K 103/07
    Der Bürger kann deshalb nicht darauf vertrauen, dass der Gesetzgeber Steuervergünstigungen, die er bisher gewährt hat, uneingeschränkt auch für die Zukunft aufrechterhält (BverfG-Beschlüsse vom 7. Juli 1964 2 BvL 22, 23/63, BverfGE 18, 135, 144; in BverfGE 105, 17, 40).
  • BVerfG, 07.07.1964 - 2 BvL 22/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 7b Abs. 5 EstG i.d.F. des StÄndG 1958

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.01.2008 - 10 K 103/07
    Der Bürger kann deshalb nicht darauf vertrauen, dass der Gesetzgeber Steuervergünstigungen, die er bisher gewährt hat, uneingeschränkt auch für die Zukunft aufrechterhält (BverfG-Beschlüsse vom 7. Juli 1964 2 BvL 22, 23/63, BverfGE 18, 135, 144; in BverfGE 105, 17, 40).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.01.2008 - 10 K 103/07
    aa) Nach der Rechtsprechung des BVerfG ergibt sich im Einkommensteuerrecht für den Gesetzgeber aus dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes -GG--) das Gebot, die Steuerlast an der finanziellen Leistungsfähigkeit auszurichten, die nach dem objektiven und subjektiven Nettoprinzip zu bemessen ist (vgl. m.w.N. BverfG-Beschluss vom 21.06.2006 2 BvL 2/99, BVerfGE 116, 164, NJW 2006, 2757 ).
  • BFH, 10.03.1999 - XI R 86/95

    Rechtsanwaltskosten beim Realsplitting

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.01.2008 - 10 K 103/07
    Es finden sich allerdings auch Entscheidungen des BFH, welche die Formulierungen vom Vorliegen leistungsmindernder "Zwangsaufwendungen" bzw. unvermeidbarer Privatausgaben im Zusammenhang mit dem Sonderausgabenabzug nach § 10 Nr. 6 EStG nicht verwenden (vgl. BFH-Urteile vom 12. Juli 1989, X R 35/86, BFHE 157, 559, BStBl II 1989, 967;vom 20. September 2989 X R 43/86, BFHE 158, 356, BStBl II 1990, 20;vom 10. März 1999 XI R 86/95, BFHE 188, 302, BStBl II 1999, 522).
  • BFH, 18.11.1965 - IV 151/64 U

    Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten als Betriebsausgaben eines

  • BFH, 20.09.1989 - X R 43/86

    Aufwendungen für die Verteidigung in einem Steuerstrafverfahren sind keine

  • BFH, 23.05.1989 - X R 6/85

    Aufwendungen für Sammelwerk zu allgemeinen steuerlichen Fragen können als

  • EuGH, 06.07.2006 - C-346/04

    Conijn - Niederlassungsfreiheit - Einkommensteuer - Einkommensteuererklärung -

  • BFH, 04.02.2010 - X R 10/08

    Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten

    Die Sprungklage wies das Finanzgericht (FG) ab; die Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 622 veröffentlicht.
  • FG Düsseldorf, 19.03.2010 - 1 K 3692/07

    Private Steuerberatungskosten als außergewöhnliche Belastung:

    Nach Satz 2 der zitierten Vorschrift erteilt die Finanzbehörde zudem, soweit erforderlich, Auskunft über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und die ihnen obliegenden Pflichten (FG Niedersachsen, Urteil vom 17. Januar 2008 10 K 103/07, EFG 2008, 622).

    In einem solchen Fall, über den hier nicht zu entscheiden ist, wird nach Aufhebung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG aF ein möglicher Abzug der Aufwendungen nach § 33 Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastungen in Betracht zu ziehen sein (FG Niedersachsen, Urteil vom 17. Januar 2008 10 K 103/07, EFG 2008, 622).

    Jedenfalls im Hinblick auf die gesetzgeberischen Ziele der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage und des Abbaus von Ausnahmetatbeständen ist die Aufhebung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG aF verhältnismäßig (FG Niedersachsen, Urteil vom 17. Januar 2008 10 K 103/07, EFG 2008, 622).

  • FG Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 4 K 723/08

    Kein Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten als dauernde Last

    Für die Abziehbarkeit von Steuerberatungskosten ist es jedoch nach der Anwendungsregelung des § 52 Abs. 1 Satz 1 EStG i.d.F. des Gesetzes zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm entscheidend, dass der Zahlungszeitpunkt vor dem 1. Januar 2006 gelegen hat (Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts - FG - vom 17. Januar 2008 10 K 103/07, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG- 2008, 622, unter 2.; HHR-Kulosa, § 10 EStG Anm. 220, m.w.N., auch zur Gegenansicht; Schmidt/Heinicke, EStG, § 10 Rz. 110; BMF-Schreiben vom 21. Dezember 2007 IV B 2 - S 2144/07/0002, BStBl I 2008, 256, Rz. 10).

    Der erkennende Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Niedersächsischen FG an und verweist wegen der Begründung im Einzelnen auf dessen Urteil in EFG 2008, 622 (unter 3.).

    Der Senat lässt im Hinblick auf das anhängige Revisionsverfahren gegen das Urteil des Niedersächsischen FG in EFG 2008, 622 (Az. des BFH: X R 10/08) die Revision zu (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO).

  • FG München, 14.10.2009 - 1 K 845/09

    Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für Steuerberatungskosten - Aufwendungen für

    Im Übrigen schließt sich der erkennende Senat zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung des Sonderausgabenabzugs privater Steuerberatungskosten der Rechtsprechung des Niedersächsischen Finanzgerichts, Urteil vom 17. Januar 2008 10 K 103/07 (EFG 2008, 622, Revision eingelegt, Az. des BFH: X R 10/08) und des Finanzgerichts Baden-Württemberg in EFG 2008, 1694 an und verweist wegen der Begründung im Einzelnen auf deren Urteile.

    Der Senat lässt im Hinblick auf die anhängigen Revisionsverfahren gegen die Urteile des Niedersächsischen Finanzgerichts in EFG 2008, 622 und des Finanzgerichts Baden-Württemberg in EFG 2008, 1694 die Revision zu (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO).

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