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   FG Münster, 19.11.2007 - 8 K 2562/05 GrE   

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FG Münster, 19.11.2007 - 8 K 2562/05 GrE (https://dejure.org/2007,25012)
FG Münster, Entscheidung vom 19.11.2007 - 8 K 2562/05 GrE (https://dejure.org/2007,25012)
FG Münster, Entscheidung vom 19. November 2007 - 8 K 2562/05 GrE (https://dejure.org/2007,25012)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Steuerfestsetzung nach Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs vor Übergang des Eigentums an einem Grundstück auf den Erwerber; Erfordernis der Rückgängigmachung eines Erwerbsvorganges für den Anspruch auf Aufhebung des Steuerfestsetzung; Bestehen eines ...

  • Judicialis

    GrEStG § 14 Nr. 2; ; GrEStG § 16; ; AO § 163; ; AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; AO § 227

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grunderwerbsteuer: - Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags später als nach 2 Jahren seit Entstehung der Steuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 877
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 23.11.2006 - II R 38/05

    GrESt: Insolvenz des Verkäufers

    Auszug aus FG Münster, 19.11.2007 - 8 K 2562/05
    Ergänzend weist die Klin. auf das BFH-Urteil vom 23.11.2006 II R 38/05 BFH/NV 2007, 498 hin.

    Hinsichtlich dieser Vorschrift hat der BFH mit Urteil vom 23.11.2006 2II R 38/05 BFH/NV 2007, 498 ausgeführt, dass dann, wenn die Kl. den Kaufvertrag wirksam angefochten haben, die GrESt-Bescheide gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO aufzuheben sind und den Kl. die gezahlte GrESt zu erstatten ist.

    Die Klin. meint auch zu Unrecht, aus dem BFH-Urteil vom 23.11.2006 II R 38/05, BFH/NV 2007, 498, sei zu entnehmen, dass eine Besteuerung bei nicht erfolgtem vertraglichen Leistungsaustausch bereits deshalb nicht erfolgen dürfe, weil insoweit das wirtschaftliche Ergebnis des Grundstückskaufvertrages nicht eingetreten sei, und deshalb eine Rückabwicklung von vornherein ausscheide.

  • BFH, 08.06.1988 - II R 90/86

    Erstattung gezahlter Grunderwerbsteuer aufgrund Rückgängigmachung des

    Auszug aus FG Münster, 19.11.2007 - 8 K 2562/05
    Dazu ist erforderlich, dass die Vertragsbeteiligten sämtliche Wirkungen aus dem Kaufvertrag aufheben und sich so stellen, wie wenn der Erwerbsvorgang nicht zustande gekommen wäre, insbesondere, dass sie die etwa empfangenen Leistungen zurückgewähren (vgl. zum Vorstehenden: BFH-Urteil vom 08.06.1988 II R 90/86, BFH/NV 1989, 728 - m. w. N.).

    Das Rechtsinstitut des Fehlens oder des Wegfalls der Geschäftsgrundlage kann bei Vorliegen seiner Voraussetzungen zu einem vertraglichen Rückabwicklungsanspruch führen, der nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG die Nichtfestsetzung der GrESt rechtfertigen kann (vgl. BFH-Urteil vom 08.06.1988 II R 90/86 BFH/NV 1989, 728).

  • BFH, 27.01.1982 - II R 119/80

    Grundstück - Rückerwerb - Veranlagung

    Auszug aus FG Münster, 19.11.2007 - 8 K 2562/05
    Im Urteil vom 27.01.1982 II R 119/80, BStBl. II 1982, 425 hat der BFH in diesem Zusammenhang ausgeführt, werde ein bereits erfüllter grunderwerbsteuerrechtlich erheblicher gegenseitiger Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten, so erfülle das allein noch nicht die Voraussetzung des § 175 Satz 1 Nr. 2 AO.

    Hierbei muß noch hinzukommen, dass die Beteiligten des angefochtenen Vertrages die gegenseitigen Leistungen einander zurückgewähren (vgl. BFH-Urteil vom 27.01.1982 II R 119/80, BStBl. II 1982, 425).

  • FG Münster, 15.08.2007 - 8 K 1813/05

    Aufhebung einer Steuerfestsetzung nach Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs;

    Auszug aus FG Münster, 19.11.2007 - 8 K 2562/05
    Der Senat hatte bereits zuvor im Urteil vom 15.08.2007 8 K 1813/05 GrE in einem Verfahren mit gleicher Rechtsproblematik die Revision zugelassen.
  • BFH, 19.07.1989 - II R 83/85

    Grunderwerbsteuer - Unterverbriefung

    Auszug aus FG Münster, 19.11.2007 - 8 K 2562/05
    Zu dem gleichen Ergebnis ist der BFH im Urteil vom 19. Juli 1989 II R 83/85, BStBl. II 1989, 989 zu infolge unvollständiger Beurkundung von Anfang an unwirksamer Verträge gekommen.
  • BGH, 27.04.1977 - IV ZR 143/76

    Auseinandersetzung der Ehegatten hinsichtlich eines in Miteigentum stehenden

    Auszug aus FG Münster, 19.11.2007 - 8 K 2562/05
    Es greift nur ein, wenn und soweit der Wegfall der Vertragsgrundlage nicht schon auf andere Weise durch Gesetz oder Vertrag geregelt ist (vgl. O. Werner in Ehrmann, a. a. O. BGB-Kommentar, 10. Auflage, 2000, § 242 RdNr. 171 unter Hinweis auf BGH-Urteile vom 27.04.19777 IV ZR 143, 76 NJW 1977, 1234 und vom 26.11.1981 IX ZR 91/80 NJW 1982, 1093).
  • BGH, 26.11.1981 - IX ZR 91/80

    Rückabwicklung von Zuwendungen unter Ehegatten

    Auszug aus FG Münster, 19.11.2007 - 8 K 2562/05
    Es greift nur ein, wenn und soweit der Wegfall der Vertragsgrundlage nicht schon auf andere Weise durch Gesetz oder Vertrag geregelt ist (vgl. O. Werner in Ehrmann, a. a. O. BGB-Kommentar, 10. Auflage, 2000, § 242 RdNr. 171 unter Hinweis auf BGH-Urteile vom 27.04.19777 IV ZR 143, 76 NJW 1977, 1234 und vom 26.11.1981 IX ZR 91/80 NJW 1982, 1093).
  • BFH, 18.11.2009 - II R 11/08

    Rückgängigmachung aufgrund eines befristet vereinbarten und von nachträglich

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 877 veröffentlicht.
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